Satzung
Sátzung, f.; –en; –s-:
s. Satz 6b:
1) (mund- artl., veralt.) Tare, Preis-Feststellung: Bier-, Brot-, Fleisch-, Mehl-S. —
2) die Festsetzung Dessen, wie es zu halten ist; und das so Festgesetzte, Angeordnete und Eingerichtete (vgl. Einrichtung, Anordnung etc.): 3. 20, 22; 4, 15, 15; 1, 6 etc.; S–en und Bräuchen treu zu bleiben. 4, 76; 6, 371; Die S–en des tridentinischen Koncils und die Sätze der symbolischen Bücher. M. 3, 399; Das Gesetz der Natur geht über alle in die Natur gepfuschten S–en. N. 2, 69 etc. Hierzu Zsstzg., z. B.aufkirchl. Gebiet: Glaubens-S–en [Dogmen]; Kirchen-S–en; Gottlose mit Gottes Wort streitende Menschen-S–en. H. 2, 3, 87 etc., ferner auf staatl. Gebiet z. B.: Aufmerksam auf die Brüchten-S–en [s. Brüchte]. Ph. 3, 263; Warum unsere Vorfahren die Hofes-S. so sehr vernachlässigt und den Grund zu dem verwünschten Heuerwesen gelegt. 264 etc. und nam. von den Feststellungen tagender Versammlungen: Landtags-, Reichs-, Tag-S. und nam. das letztre auch für die tagende Versammlung selbst und die Zeit des Tagens (vergl. Tageleistung), z. B.: Bild. 2, 170; 1, 139; Eine permanente Tag-S. 6, 316; Der auf der Tagesatzung mitgestanden hat | und, was er satzen half, mit Gut und Blut vertrat. Febr. 42; 15, 288; 1, 162 etc., s. auch 3e. —
3) in Zsstzg. mit Vors., denen von setzen entsprechend (s. d.), im Allgm. veralt. außer: Be-:
a) das Besetzen einer deutsches Wörterb. II. Festung mit Mannschaft — und: diese Mannschaft; bildl.: 2, Zug 11. —
b) nam. schwzr.: Alles Das, womit ein Gut zur Bewirthschaftung besetzt (versehen) ist, das Guts-Inventar, die Hofwehr: U. 1, 324; 317; 2, 340; B’satzig. Sch. 155; G. 293 etc. —
c) die Besetzung von Teichen etc. mit Fischen. 3, 52b; 299a (gw.: Besetzung, z. B. 4, 95 etc.). —
d) Die Erbes-B. oder die Gutsherrlichkeit. Ph. 2, 337. —
e) Alle diese Kommunen . .. haben ihre eigenen „Landesgemeinden“ oder „B–en“, wie sie hier [in Graubünden] heißen. A. 2, 79 (s. 2: Tag-S.). —
f) zuw. = Besatz 1: Rock mit einer B. 12, 315. —
g) s. Besatz 5. —
h) (Schlosser.) = Eingericht (s. d.). 3, 117.
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