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Gesammtheit
Gesámmtheit, f., –n; –s:
in Bezug auf eine Menge zusammengehöriger Einzelwesen oder Dinge die sie zusammenfassende, sammt und sonders umschließende Einheit (vgl. Allheit, Inbegriff, Korporation etc.): Die verschiedenen politischen G–en und bürgerlichen Innungen seines Vaterlandes. Forster Voln. XI; 75; Ans. 1, 446; Tieck DBl. 2, 95; In G. [in corpore] etc., ähnlich: Gesammtschaft, z. B.: Ihr [Lehrer der Universität] rühmt Gesammtschaft aller Belehrungen | zu allen Künsten freierer Menschlichkeit. V. 3, 57.