Sammt
I. Sámmt (s. sammeln, Anm.):
1) adv. in Zsstzg. (s. d.; als Ew.: ge-s.) und in der Verbind.: S. und sonders, von einer Menge = alle (zusammengefasst) und jede (vereinzelt). Vralt. auch wie selb (s. d.) vor Ordnungszahlen: Da mich der Mann s. siebend nahm. G. 1, 133, selbsiebent, mit 6 Personen, so daß ich selbst die 7te war. —
2) (s. 1) präp. mit Dat. zur Anknüpfung von Etwas, das als Zubehör zu etwas Andrem, damit vereint, nicht davon gesondert und getrennt ist: das von den Präpos. Abhängige ebenso wie das Andre, verstärkt mit-s., zu-s., vgl. † Mit u. z.B.: Er reist mit dem Fürsten (dieser ist die Hauptpers.); Der Fürst s. seinem Gefolge reist morgen; Die ganze Rechnung beträgt s. den Auslagen 10 Thaler; Hierher wurde nun die Feldschlange s. ihren Munitionskasten gebracht. Pilg. 2, 16; Des Sternberg’s Güter werden ausgeboten | s. allen großen böhm’schen Lehen. 351a etc. Seltner (vergl. außer 1b) mehr bindewortartig: Seinen Rath, wie ich Das anzufangen habe, s. [= so wie auch] welche Bücher ich mir dazu anschaffen muß. 3, 13, vergl.: [Die Stadt] war an ihrem Vorrath | beraubt s. aller Schätz. 2, 112²⁰).
Zsstzg. z. B.: Áll(e)- [1]: Alle zusammen, insgesammt, Alle ohne Ausnahme (s. sammen 2). — Be- [1]: vralt. st. ge-s. (alle), z. B.: Die Herren b. gingen von ihm. Zinkgräf 2, 57. —
Ge-: Partic. des veralt. sammen (= sammeln, s. d. Anm.): zusammengefasst als Einheit, nam. als Ew. mit Art. vor einem Kollektivum in Ez. (wie ganz), vgl. sämmtlich (wie alle), nam. auch bei Hw. in der Mz., die erst durch diese Beifügung als eine zusammengefasste Einheit (Gesammtheit) erscheinen, vgl.: Die g–e [die ganze] Familie ist —; Die sämmtlichen [alle] Verwandten sind (oder die Verwandten sind sämmtlich) damit einverstanden; Das g–e Heer, — sämmtliche oder die sämmtlichen Truppen; Die g–e Hand (s. d. 1e) belehnen etc.; seltner: Die all-g–e stoīsche Philosophie. Klinger 12, 195. Auch bei Hw. in Mz., wenn diese kollektiv nur in Mz. gw. sind, z. B.: Die g–en Kosten, Unkosten etc.; in andern Fällen mehr mundartl., z. B. als ugw. bei Adelung: Die g–en Einwohner. Dagegen adv., nam. in der gehobnen Spr., z.B.: Durch Drang und Menge | aalgleich zu schlüpfen, | g. zu hüpfen. G. 12, 27; Polyphemos, dem Riesen, der stark wie ein Gott sich erhebet | vor den Kyklopen g. V. Od. 1, 71; Welcher des Meeres | Tiefen g. durchschaut. 4, 386 etc.; in der Prosa üblicher: ins-g. = sammt und sonders; ohne Ausnahme, z.B.: Ich hasse sie ins-g., insonderheit (s. d.) aber ihn; Der sein Geschwister ins-g. so liebt. L. Nath. 1, 2; Sie hangen ins-g. an seinen Füßen. Nicolai 1, 30 etc., s. G–heit; G–schaft. — Mit- [2]: verstärkt st. mit od. sammt, z. B.: Das Kind m. dem Bade ausschütten. Heine Lut. 2, 193; Heinse A. 1, 292 etc.; Machen Sie sich fort m. Ihrem Kleinen. B. 306b; Die Stiefel sind mir bereits m. den Füßen angefroren am Schlittenkufen. Hebel 3, 293; Schaidenreißer 39a; 66a; Sch. 374b; 540a; 643a; Stumpf 450b; Tieck Cymb. 3, 5; V. Od. 8, 186; Ant. 1, 353; Zinkgräf 1, 297etc. — Zu- [2]: verstärkt st. sammt, z. B.: Sie schlingen der Güter | reichliche Früchte z. den Unterthanen hinunter. G. 5, 264; Kant SchE. 41; Schaiden- reißer 44a; Tieck 3, 384; W. 20, 65 etc. Seltner adverbiell wie zusammen, z. B.: Wollte er mich mit einem Spieße, den er inzwischen ergriffen hatte, z. mit meinem Schießgewehr zu Boden schlagen. G. 28, 299.
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