Ruchten
Ruchterei
ruchtig
ruchtigen
Rǘcht~en: s. berüchtigen. — ~erēī: s. Gerücht 1 am Schluß. — ~ig, a.:
s. rüchig. —
~igen: tr.: in Zsstzg.: An-: anrüchtig machen. (ungw.). — Be-: (mit Nbnf.: berüchten): rüchtig (s. d. und ruchtbar 2b) machen; ins Gerücht bringen, und zwar gw.: in ein böses, im Allgem. vralt., z. B.: Daß er eine Jungfrau in Israel berüchtiget hat. 5. 22, 19 [„daß er auf eine Jungfer in Jsrael einen übeln Ruf ausgebracht.“ Einen Haushalter, der ward von ihm berüchtigt, als hätte er ihm seine Güter umbracht. 16, 1; Die mich austragen und b. 3, 150b; Diese muß man nur mit Nichten | als eine alte Magd berüchten. 1, 3, 49 etc. und mit Genit. (vergl. beschuldigen etc.): So Jemand einer Übelthat durch gemeinen Leumund berüchtiget .. würde. § 6; Geilheit und Unzucht, deren er in Historien höchlich berüchtet wird. B. 230b; Daß du uns einiger Unhöflichkeit nicht b. mögest. 1, 408 etc.; Die Berüchtigten [die nach der Volksstimme der That Verdächtigen]. RH. 345 etc.; Ohne alle Verleumdung und Berüchtigung Bruders Martini. 1, 125a etc. Nach heutigem Gebrauch gew. nur noch im adjekt. Partic. (mit oder ohne Zusatz von übel etc.) = auf Grund von Thatsachen in üblem Ruf stehend (vgl. berufen, verrufen, berühmt): Du hörst, weß sie dich bezüchtigt; | nimm dich zusammen, daß du nicht werdest berüchtigt. Mak. 2, 172; Zwei Officiere . ., als unruhstiftende Köpfe berüchtigt. 972a; Den berüchtigten Spiegelberg. 117b; Ein weit berüchtigter Vielfraß. Od. 18, 2; 17, 375; Perrault in seiner übelberüchtigten „Parallele“ etc. 34, 109 etc.; nur noch selten: Wie Sie wissen, ist jener Wald schon seit vielen Jahren übel berüchtet. Med. 1, 320, vgl.: Schlimm berüchtet. 173 etc.; ferner mit iron. Färbung: Jener Jude, den des Diebstahls ihr bezüchtigt, | ist als ehrlichster voy allen Kindern Jsraels berüchtigt [allgemein bekannt]. 4, 41.
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