rotulieren
Rotunde
Roture
Roturier
* Rot~ulīēren (nlat.), tr.:
Rechtsspr. (s. Rodel 1) Akten zusammenordnen, dazu: Rotulation, Rotulierung, s. inrotulieren. —
~únde, f.; –n: Rundbau: Die R. des Pantheons etc.; Die gestirnte Welt-R. H. 1, 26 etc. —
~ure (frz. –ür), f.; 0: eig. (s. 298) Bauerngut; dann im Munde Adelstolzer ver- ächtl. Bez. der Nichtadligen, Bauernpack etc.: Das Sittengesetz sei nur für die „Kanaille“ und die „R.“ vorhanden. Bl. 6, 112 etc. —
~urier (ührjē), m., –s; –s: ein zur Roture Gehöriger: Dieser Ritter ohne Furcht und Tadel behandelte dié R–s nicht viel besser als Hunde. 4, 237 etc.
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