Rist
Riste
Rister
Ríst, m. (n.), –es; –e (f.; –en):
1) „die obere Seite des Fußes und der Hand“ Turnk. 72, s. R.- Hieb, s. 3, 44, vgl. 2, 523): Die Füße mit scharfer R. [s. der Spann]. Stein 61. Dazu: Hochristige Füße etc. und „Überriß: Fußrücken des Pferds“. 435. —
2) R., gew. Wīder- R.: bei den Vierfüßern, die durch die 4—5 höchsten Dornfortsätze der Rückenwirbel gebildete Partie. s. 2, 438, auch „Wider-Riß, -Rüst, Roß“ u. z. B.: Da die gedrückte Stelle oftmals das Wiederrüst ist. 262; 1, 16a etc.; Am Rücken des Pferdes heißt der Theil über den Vorderbeinen W., der über den hintern Kreuz. Sch. 10, 72); Der Nacken, der W.. (die Stelle des vorspringenden Knochens zwischen Hals und Rücken) und der Rücken oder das Kreuz liefern Wolle von geringerer Beschaffenheit. (55) 527b; Das arme Thier hat sich am Widerriß gedruckt. Sh. 6, 41 etc., auch: Widerhorst (s. d.) und niederd. (z. B. Reis. 60) die Schuft. —
~e, ~er etc.: s. Riest etc.
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