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riegeln
Rīēgeln, tr.:
1) mit einem Riegel schließen (gw. ver-, zu-r.), eig. und übertr.: Er riegelt flugs die Thüre. Reithard 142; Unsre Thore, | zum Schein geschlossen, r. Binsen nur. Shakespeare 6, 209; Der Schlaf . . riegelt alle seine Sinnen. W. 10, 244 etc.
2) in Zsstzg. (s. aus-, zusammen-r.): durch Riegel (s. d. 4a etc.) verbinden. 3) (mundartl.) regen, rütteln, locker, lose machen. Schm. 3, 68. 4) in der scheinbaren Zsstzg.: schuh-r. (s. schüren, Anm. und Schm. 3, 401).
Zsstzg. nam. zu [1], vgl. die von schließen, z. B.: Áb- [1]: riegelnd absperren: Die Thür a.; Sich a.
Āūf-:
1) [1] den Riegel zurückschiebend übertr. allgm.: öffnen (ent-r.): Die Thür, das Haus, die Stube a.; Pforten auf- und zu-r. Nicolai 8, 95 und (ohne Obj.): Riegel auf! .. Riegelzu! G. 11, 86 etc.; Indem das Ideenmiasma durch seine Gewalt alle geheimen Schatzkammern des Lebens aufriegelt. Görres Ver. 120; Fühl’ ich den Geist mir aufgeriegelt. Kinkel 281; Die Blumen des Tages hatten sich zugeriegelt, die der Nacht auf. IP. 31, 60; Grauser Schlüssel, der das Gefängnis des Lebens hinter mir schließt und vor mir aufriegelt die Behausungen der ewigen Nacht. Sch. 134b; Die Augen a. W. 10, 59; 20, 125 etc.
2) [3] aufregen, aufrütteln etc. Schm. Āūs-:
1) [1] durch Zu-r. aussperren: Einen a.
2) [2] Ein ausgeriegeltes Lustgebäude in einem Garten. Zink Ok. 1, 1733, aus Riegel- oder Fachwerk bestehnd, s. Rieghaus. Eīn-:
1) [1] riegelnd verschließen, eig. und übertr.: Sich im Zimmer e.; Allnächtlich wird sein freier Geist im dunkeln Kerker [des Schlafs] eingeriegelt. Görres Ver. 165; Ihre [der Vögel] Behausungen, woselbst S. sie . . einriegelte. Spindler Vog. 2, 87; Hold riegelt ihr [Siegel] das Wort Kupido’s ein [in Liebesbriefen]. Tieck Cymb. 3, 2.
2) [3] rüttelnd einmessen. Schm. Ent-: auf-r. 1: Die Pforte (Bode Empf. 2, 20; G. 3, 347), die Thür (Spielhagen Pr. 3, 235) e.; Vor jener Pforte Flügeln, | die nach langem Anpochen nur | dem Kranken, dem Armen sich e. Freiligrath Pol. 2, 66; Deine Demantriegel, Grab, e. sich. Kosegarten Po. 2, 279; Nun sei des Schweigens stilles Thor entriegelt. Platen 3, 149; Ihm war die Geisterwelt entriegelt. Ramler F. 1, 101 etc. Schū(h)-: Jemand hin und her stoßen, placken: Schade, daß ich nicht Unterofficier geworden, ich wollte euch sch.! Hackländer SGsch. 3, 12; Was haben mich diese Kinder anständiger Leute geschuhriegelt! Reuter Sch. 229; Der deutsche Handwerksbursche ist ein armes herumgeschobenes, von Bettelvögten und Landjägern geschuhriegeltes Geschöpf. Schwegler (46) 66. Dazu: Zuneuen Quälereien und Schurigeleien. ALadendorf Gef. 41 etc. (s. schurigeln; Schürger). Ver- [1]: Mit Schlössern, Balken, Bügeln | die Propyläen ver-r. Droysen A. 3, 158; Die Grenze ist mit einem Walle verschlossen, der das Thal verriegelt. G. 23, 10 (s. Berg-R.); Deß Lippe jetzt der Tod verriegelt. Kinkel 8; Der Wahrheit Thür und Thor ver-r. Nicolai 1, 182; IP. Fat. 2, 247; Wenn .. dies Ohr dem Flehen sich verriegelte. Sch. 254a; Thümmel Kil. 9; V. Od. 21, 236; W. 11, 231; 10, 217. Zū-: ver-r. (s. d. und Ggstz. aufr. 1): G. 1, 181; Sch. 164a; W. 1, 225 etc. Zu- sámmen- [2]: Der mittelste Riegel geht durch die Bretter durch, riegelt sie zusammen von einem Ende zum andern. Mendelssohn (2. Mos. 26, 29).