Rest
Restanl
* Rést (frz.), m., –(e)s; –e (s. 5); –chen, lein; -:
1) Das, was von Etwas übrig ist, übrig bleibt etc., vgl. Überbleibsel, z. B.: Es fuhr durch meine [der Ruine, des Baues] R–e | der Sturm. Garb. 51; Das Verlorne zu rächen und zu vertheid’gen die R–e. 5, 55; Wirf die R–e einer erbärmlichen Leidenschaft von dir. 9, 290; Es giebt keine R–e mehr .. von Himera. 30, 104 [von der alten Stadt existiert Nichts mehr]; Ein Feuer in mir hat mählich mich verzehrt und nur ein kleiner R. ist übrig. H. 2, 96; Daß ich in diesem letzten hitzigen Fieber den letzten R. meiner jugendlichen Thorheiten verraset. 12, 164; Den R. der traurigen Geschichte. N. 320 [der noch zu erzählende Schluß, s. 7]. Pr. 2, 56 etc. Hierzu gehören auch die — nur der Ubersichtlichkeit halber getrennten — folgenden Nummern: 2) Rechenk.: das Facit einer Subtraktion. — 3) Überbleibsel einer Mahlzeit etc., auch übertr. wie Abhub (s. d.): Jetzt, — nun sie Fremde selbst ins Schlafgemach vertaget, | acht’ ich mich ’was zu hoch für eines Andern R. Fr. 275, vgl.: Neben Sie mit dem Abtrag von andrer Leute Gastung vorlieb? 151b, mit einer Ent- ehrten. — 4) (s. 3) = Philister 3a und b: das im nicht ausgetrunknen Glas etc., in der nicht ausgerauchten Pfeife noch Befindliche: Er tödtete, wie er es nannte, seinen R. [trank seinen Wein aus]. N. 2, 122 etc. — 5) kaufm. etc.: bei Schnittwaaren ein übrig gebliebnes Stück Zeug, das nicht mehr zu einem ganzen Kleidungsstück ausreicht und daher gw. billig verkauft wird. Hier Mz.: Rester, z. B. N. Reisen. 1, 11; Alte R–er, die man nicht wegzuwerfen braucht. 5, 169 etc.; verkl. R–erchen und als Bstw. in Zsstzg. z. B.: R–er-Handlung etc. — 6) in der gehobnen Rede oft, nam. in Mz.: Die R–e, die irdischen R–e einer Person, ihre Leiche, Asche (s. d. 3): Geschwundner Asche R. 13, 296; Daß man den kalten R. | des edlen Ismir nach Mindora bringe. 4, 285; Friede deinen heil’gen R–en! 53b; 543a etc. — 7) Rückstand, das Rückständige, z. B. von den zu absolvierenden Arbeiten: Nun häuften sich aber [beim Kammergericht] die unseligen R–e. 22, 99; Mus. 2, 181 etc. und bes. von zu zahlenden Geldern: Daß noch ein R. oder Ausstand an der Schuldsumme überbleibt; denselbigen Über-R. etc. B. 109b etc. und so: Im R. sein, stehn, bleiben; Ich bildete mir .. ein, daß er gegen mich sogar im R. stehen könne [daß ich von ihm noch ’was zu fordern hätte]. 21, 153 etc.; Seinen R. bezahlen, entrichten etc. — 8) (schwäb.) Einen R. setzen, einen Kassendefekt machen, s. NBtr. 46; Als ob sie [die Natur] bei meiner Geburt einen R. gesetzt hätte. 105b. — 9) Einem den R. geben (s. frz. donner le reste à quelqu’un, nam. vom Ballspiel), ihm den Garaus machen, den Gnadenstoß geben: Da gab er gemächlich | den Überwundnen den R. 3, 97; Das gab ihm den R. Tag. 1, 249; 19, 399; Das Lumpenpack .. gäb sich [einander] gern das R–chen. 11, 192; A. 1, 157; „Die [Bücher] werden ihr den R. geben.“ Sowie sie ihrem armen Verstande auch den ersten Stoß gegeben. Gal. 1, 6 etc. Entsprechend auch: Seinen R. haben, scherzh. auch = total besoffen sein. — 10) Zsstzg. z. B. — ohne Bem., s. 1 —: Von des Freundes Aschen-R–e [6]. A. 210; 98a etc.; Bruch-R–e davon. 4, 909¹⁰), Bruchstücke, Fragmente; (Die vollendeten Engel): Uns bleibt ein Erden- R. | zu tragen peinlich. 12, 304; Ausbeute .. an Kunstwerken und Kunst-R–en. 27, 303; 23, 240 etc.; Ausstehende Schulden, bes. Pacht-R–e [7] einzukassieren. 18, 155; Pflanzen-R–e aus der Urzeit; Den letzten Schein- R. eines freien Polens, den Freistaat Krakau. Tag. 4, 177; Die Abformung der verschwundnen Thier-R–e. EE. 112; Aus Tuch-R–ern [5] zusammengestückt etc. und nam. Über-R. = 1; 3; 6; 7, der übrige, übriggebliebne Rest, z. B.: Über-R–e der Mahlzeit; Kanntet ihr doch schon einen guten Theil . . . Wenn ich auch die Über-R–e bekannte. 29, 277; Die letzten Über-R–e von altem röm. Bau. 3, 283; Furcht .. | verschlang der Hoffnung Über-R. 2, 1351³⁰); Aus den Über-R–en jener siegreichen Legionen. 854b; 28, 101 etc. —
~ánl, m., –en; –en; –en-: 1) ein mit der Zahlung Rückständiger. Luc. 6, 406; 408. —
2) = Ladenhüter 2.
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