Reiterei
reiterhaft
reiterisch
reitern
Reiterschaft
Rēīter~ēī, f.; –en:
1) das Reiten:
a) nach seiner Art und Weise, Beschaffenheit etc.: Von der Wuth tollkühner R. | .. abzustehn. 13, 287; Ausgw. 7, 128; Macht er zum Fluge sich bereit. . . Ein Vortheil dieser R. 6, 164; Meine R. | auf einem Bündel Holz bei eurem Schloß vorbei. 12, 22; 11 etc.; auch (s. Zsstzg. von Reiter I), z. B.: Jhre Wirksamkeit einer leeren Prinzipien-R. zu opfern. 2, 327; 10, 171; Das ist so deine Stecken- reuterei. F. 125 (s. Steckenpferd); Ihre griesgrämliche System-R. StdZ. (1860) 185 etc. —
b) im 15. und 16. Jahrh. auch: das Gewerbe eines Raubritters etc. 3, 160. —
2) (s. Reiter 2) Kavallerie: Schwere, leichte R.; Der Angriff der feindlichen R.; Laß kommen Pharao mit seinen R–en. etc. —
~haft, a.: in der Weise eines Reiters (s. d., nam. 2), reiterisch. 32, 147. —
~isch, a.: reiterhaft: Der von Hutten macht es auch in seiner Postill so reuterisch etc. Lthr. 18b; Beschere mir einen reuterischen Tod! Den hat ihm Gott auch willfahrt und ihn jähling aufgelöset. 2, 45 etc., s. 3, 160, selten: Reiterlich. —
~n; tr. und Zsstzg.: s. Reiter II. —
~schaft, f.; –en: 1) eine Gesammtheit von Reitern, z. B.: Ul. 80 (= Ritterschaft) und = Reiterei 2: Kriegsrüst. 37. —
2) der Stand eines Reiters, das Reitersein (Reiterthum).
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