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Reiterei reiterhaft reiterisch reitern Reiterschaft
Rēīter~ēī, f.; –en:
1) das Reiten:
a) nach seiner Art und Weise, Beschaffenheit etc.: Von der Wuth tollkühner R. | .. abzustehn. G. 13, 287; ETAHoffmann Ausgw. 7, 128; Macht er zum Fluge sich bereit. . . Ein Vortheil dieser R. Nicolai 6, 164; Meine R. | auf einem Bündel Holz bei eurem Schloß vorbei. W. 12, 22; 11 etc.; auch (s. Zsstzg. von Reiter I), z. B.: Jhre Wirksamkeit einer leeren Prinzipien-R. zu opfern. Jahrhundert 2, 327; Volkszeit. 10, 171; Das ist so deine Stecken- reuterei. FMüller F. 125 (s. Steckenpferd); Ihre griesgrämliche System-R. Kolatschek StdZ. (1860) 185 etc.
b) im 15. und 16. Jahrh. auch: das Gewerbe eines Raubritters etc. Schm. 3, 160.
2) (s. Reiter 2) Kavallerie: Schwere, leichte R.; Der Angriff der feindlichen R.; Laß kommen Pharao mit seinen R–en. Opitz etc.
~haft, a.:
in der Weise eines Reiters (s. d., nam. 2), reiterisch. G. 32, 147.
~isch, a.:
reiterhaft: Der von Hutten macht es auch in seiner Postill so reuterisch etc. Mathesius Lthr. 18b; Beschere mir einen reuterischen Tod! Den hat ihm Gott auch willfahrt und ihn jähling aufgelöset. Zinkgräf 2, 45 etc., s. Schm. 3, 160, selten: Reiterlich.
~n; tr. und Zsstzg.:
s. Reiter II.
~schaft, f.; –en:
1) eine Gesammtheit von Reitern, z. B.: Murner Ul. 80 (= Ritterschaft) und = Reiterei 2: Fronsberg Kriegsrüst. 37.
2) der Stand eines Reiters, das Reitersein (Reiterthum).