Reisig
I. Rēīsig (mundartl. Reisach. Schm., vgl. Gerische), n. (m.), –(e)s; –e:
1) eine Gesammtheit von Reisern (vgl. Reis-Holz, -Bündel etc.): Des Feuers Macht . ., die knisternd bald das dürre R. fasst. 4, 54; 1, 230; 2, 109; 4, 206; 14, 240; Mit grünem R. und Blumen .. ausgeschmückt. Das Tannen-R. zu einer Ehrenpforte. 10, 180; Als fordert’ es [das Zicklein] laubiges R. 2, 170; 171; Th. 21, 35; Ov. 2, 279; 12, 8; 16, 65 etc.; Nur den R. angezündet. Hann. 69 etc. —
2) (s. Reisholz 2), Buschholz, Buschgehölz, Gesträuch — und: damit bewachsne Gegend: Am obern „Reißig“. 163; In dichtverwachsenem R., | zw. Rohr und Gesümpf. Od. 14, 473.
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