Regul
Regular
regular
Regularität
Regulativ
Regulator
regulieren
regulinisch
Regulus
* Rēgul (lat.):
s. Regel. —
~ār, m., –en; –en: ein auf die Regel (s. d. 3c) einer Genossenschaft Verpflichteter, nam. von Ordensgeistlichen, aber z. B. auch: Die beim Austritte aus den Studierenden des Meisterthums würdig befundenen R–en. 8, 157. —
~ār, a.: regelmäßig. —
~aritǟt, f.; 0: Regelmäßigkeit. —
~atīv, n., –(e)s; –e: regelnde An- oder Verordnung: Die preußischen Schul-R–e etc. —
~ātor, m., –s; -atōren: Einer, der — od.: eine Vorrichtung, die Etwas in seinem Gange regelt, s. d. 6 und z. B.: Mitordner und Mit-R–en des großen Naturhaushaltes. Th. 66 etc.; ferner z. B. bei Gebläsen: Vorrichtung zur Erzeugung einer regelmäßigen Windströmung, — und (nach der versch. Einrichtung): Kolben- od. Trocken- R. im Ggstz. zum Wasser-R. (wo Wasserdruck mit als regulierende Kraft wirkt), s. 191; 2, 57 etc. —
~īēren, tr.: regeln (s. d.), in Ordnung bringen. — Im Partic. auch (veraltend): der Regel gemäß, regelrecht, regelmäßig: [Hier tritt] gegen einen Parteigänger ein regulierter Krieger auf. 32, 82; Jeder regulierter [reguläre] Körper. 1, 380; Des Ordens der „geregulierten“ Chorherren. 395b. —
~īnisch, a.: (von Metallen) rein. —
~us, m., uv.; –se: s. König 5m.
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