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Regeneration regenerieren Regent Regentschaft Regie Regieren Regierer Regiererei Regieriger regiersam Regierung Regiment Regimenter regimentieren Region Regisseur Register registern Registrande Registrator Registratur registrieren Reglement Reglette reglich Reglisse
* Reg~eneratiōn (lat.), f.; –en:
Wiedererzeugung.
~enerīēren, tr.:
wieder erzeugen.
~ént, m., –en, (–s, ens Kretschmann 5, 170); –en:
Herrscher. Sir. 10, 1; Gerhard (Wackern. 2, 477⁵); G. 13, 304 etc.; R–in des Tages [Sonne]. Zachariä Tag. 10 etc. In engrem Sinn: ein an Stelle des Fürsten Waltender, vgl. Reichsverweser. 1. Mos. 42, 6; Schlegel Sh. 8, 87 etc.; Margarete von Parma .., R–in der Niederlande. Zsstzg.: Welcher von diesen Planeten in dem Augenblick der Geburt eines Menschen Haus-R. ist. W. Luc. 5, 256 etc. (vgl. Haus 13); Mit-R. Ense Tag. 3, 36; G. 12, 198; Schaidenreißer V etc.; Prinz-R., ein die Stelle des eig. Herrschers (Königs etc.) vertretender Prinz.
~éntschaft, f.; –en; –s-:
Reichsverweserschaft.
~ie (frz. reshī), f.; –(e)n:
1) verantwortliche Verwaltung von (Staats-) Einkünften, nam. aus indirekten Steuern: Holz-, Salz-, Tabacks-R.
2) „,die Leitung eines Theaters in artistischer und technischer Beziehung“. Düringer; Theater- R., s. Regisseur.
~īēren (lat.):
1) tr.: durch waltenden auf das Obj. geübten Einfluß Gang und Richtung desselben bestimmen, es leiten, lenken etc., z. B.: Ein Schiff r. Jak. 3, 4; Weish. 14, 3; Schaidenreißer 41a etc.; Ihr Schiff r–d übers Meer der Redekunst. Platen 4, 101; Wer ist der Mensch, der sich vermessen will, | des Zufalls schweres Steuer zu r. | und doch nicht der Allwissende zu sein? Sch. 294a etc.; Das Ruder des Staatsschiffs oder des Staats, den Staat, ein Reich, Königreich, Land und Leute r., gut, übel, hart, grausam r. (s. 2); Einen Haushalt, ein Haus, das Hausgesinde r.; Gott regiert die Welt, Alles etc.; Einen regiert ein guter, ein böser Geist etc.; Er kann die Pferde, seine Zunge, seinen Witz nicht r. [in Zaum halten etc.]; Ordnung regiert die Welt und der Knüppel den Hund. Sprchw.; Sie haben ihre Königreiche wohl regieret etc. Sir. 44, 3 ff.; Solche laß zuvor lernen, ihre eigenen Häuser göttlich r. 1. Tim. 5, 4; Das Gesinde fleißig r. Tob. 10, 13; Weißt du wie der Himmel zu r. ist? Hiob 8, 33; Gott machte . . ein großes Licht, das den Tag regiere etc. 1. Mos. 1, 16; Dies Alles regiert allezeit die Zunge. Sir. 37, 21; Bete, daß Gott dich regiere. Tob. 4, 20; Regieret euch aber der Geist, so etc. Gal. 5, 18; Was für ein Geist regierte dich? [daß du solchen Eid schwurst] G. 9, 51; Von frühern Eindrücken regiert und bestimmt. 22, 366; Die sich erdreisten, deinem Königswillen | Zwang anzuthun, dein Urtheil zu r. Sch. 437a; Einzelne Städte .. regierte sie nach republikanischen Gesetzen. 1040a; Regiert diese Windlöcher [der Flöte] mit euren Fingern und der Klappe! Schlegel Haml. 3, 2; Übrigens wollen wir herrschen [s. d. 1] und r. (s. 2) nie für gleichbedeutende Wörter gelten lassen. Die Natur hat die Menschen nicht zu Sklaven in die Welt gesetzt; sie müssen regiert, geleitet, berathen, nicht beherrscht werden etc. W. 31, 433 etc.
a) Gramm.: übertr. auf die Abhängigkeits-Vhe der Wörter von ein- ander: Ein Zeitw., eine Präpos. etc. regiert den Dativ, hat den bestimmenden Einfluß auf das abhäng. Wort, daß dies im Dat. stehen muß, s. Rektion.
b) zuw. mit Angabe der Wirkung: Der zu Grunde regierte röm. Staat. Stahr (Nat.Zeit. 12, 227) etc.
2) intr. (haben): (s. 1) waltend herrschen (s. d. 1 und 3):
a) zunächst von Personen, und zwar in engrem Sinn: als Fürst walten und schalten doch wird mit Rücksicht auf konstitutionelle Beschränkung der fürstl. Gewalt von Einigen dem Fürsten (vgl. 1: W.) das Herrschen, Thronen, den Ministern (s. Regierung) das R. beigelegt, von Andern (nach dem frz. le roi rêgne, mais il ne gouverne pas) dem Fürsten das R., den Ministern das Gouvernieren (zunächst auch auf das Lenken des Steuerruders gehnd), vgl.: Der wahre Minister, dessen Gedanke überall zur That wird, der sowohl gouverniert als regiert, ist der König Ludwig Philipp. Heine Lut. 2, 74 und (s. b): Die Weisheit soll die Klugheit zu ihrer Dienerin haben; jene thront, diese regiert. Gutzkow R. 6, 83; Die Frau soll herrschen und der Mann r., denn die Neigung herrscht und der Verstand regiert. Kant Anthr. 293 etc., oft ohne solche scharfe Untersch.: Dieser Fürst hat lange, kurze Zeit, 20 Jahr etc., milde, gut, grausam, despotisch, tyrannisch, konstitutionell regiert; In einem Lande; über ein Land, Volk r.; R–de Fürsten etc.; Du [Gott] regierest für und für. Bar. 3, 3; Der Verständige regiert nicht, aber der Verstand (s. b) etc. G. 3, 230; Die Gott nur zu Rädern für fremden Willen geschaffen zu haben scheint . ., grade Die wollen erst recht selber im Leben r. Gutzkow R. 8, 33; Als könnte der Teufel noch einmal über mich r. Höfer V. 159; Die schnellen Herrscher sind’s, die kurzr. Sch. 521b; Strenge Herren r. nicht lang. Sprchw. etc.
b) mit sachl. (mehr oder minder pers.) Subj., s. a und herrschen 3 und z. B.: Der Friede Gottes regiere in euren Herzen! Kol. 3, 15; Schadenthun regieret darinnen. Ps. 55, 12 etc.; Wo Sittlichkeit regiert, r. sie [edle Fraun] | und wo die Frechheit herrscht, da sind sie Nichts. G. 13, 132; Erschrecklich regiert [tobt etc.] das Wasser. Kosegarten D. 1, 174; Regierte Recht, so etc. Sch. 429a; Anno 1577 regieret eine grausame Pestilenz zu Bern. Stumpf 579b; 128a etc.
3) zuw. refl.: sich beherrschen, sich fassen etc., z. B.: Jch regiere mich nicht [vor Weh]. G. 9, 238; Der herrschen kann und würdig sich regiert. Hagedorn 1, 115; Du hast mir . . | zwei Siege jüngst verscherzt! regier [halte] dich wohl! HKleist Hint. 25; Ich soll in diesem Jammer mich r. Tieck 2, 17 etc. 88
4) Formbem.: Veralt. Partic. (s. benedeien, Anm.): Geregiert, z. B. Fischart B. 228a; Luther 1, 311b (daneben: regiert); 313a; SW. 35, 295; Stumpf 361a; Wackern. 2, 265² etc.
5) Zsstzg. z. B.: So könne das Land nicht weiter fortregiert werden. Lewald W. 1, 258; Daß die Stadt . . von Menschen müsse regiert gewesen sein, die .. nur so nothdürftig hinregierten und Alles gehen ließen, wie es konnte. G. 26, 33; Der Fluch des zudringlichen Hinein-R–s in Alles und Jedes. Scherr Bl. 1, 55; Da sie sich bald von dem Gärber Kleon, bald von dem Wildfang Alcibiades miß-r. ließen. W. 34, 130; Verregiert, s. anmuthen 5; Aus einem .. im Grunde als eine gleich willen- und bestimmungslose Masse durch Soldaten und Schreibersknechte zusammenregierten Volke. Scherr Bl. 1, 138 etc.
~īērer, m., –s; uv.:
ein Regierender: Regenten . ., R. Richt. 5, 14; Nestorem, R. dieser Stadt. Schaidenreißer 9b; Verwundend deinen König, Herrn, R. Shakespeare 5, 339; Als Regent | Die glücklichen R. Schlegel Sh. 8, 87; Ein Monarch und R. über alles Frankreich. Stumpf 212a; 310b; 311a; Der R. der Welt. Thümmel 3, 37; Das Vh. zw. dem R. und Regierten. W. 31, 434; 22, 242; Einer R–in nicht würdig. Zelter 2, 267 etc. Veralt. auch als Bez. einer best. geistl. Würde: Unsern Felddechanten, R–n, Pfarrherrn etc. Luther 1, 316b; ferner: Daß der Floß ohn einen R. [Lenker, Steurer] .. umherschwankete. Schaidenreißer 22a, vgl.: Der Schiff-R. 53b; Die Pfeil-R. H. R. 9, 70, „die Pfeilschützen“. Mendels- sohn (1. Mos. 49, 23) etc. und gw.: Volks-R. Tiedge 2, 72; Zum Thron des Welt-R–s [Gottes]. Gotter 1, 42 etc.
~iererēī, f.; –en:
ein schlechtes Regieren, nam.: das Zu-viel-Regieren: Die trostlosen Zustände, in welche sein .. Vaterland durch eine entsetzliche R. versunken vor Jena. Hesekiel Jen. 1, 28; Fehler der Alles-R. Steger Biogr. 36; Der moderne Polizeistaat mit seiner täppischen Viel-R. Auerbach SchV. 135.
~īēriger, m., –s; uv.:
(schwzr.) Regierer, Vorsteher. Gotthelf Sch. 221; 325.
~īērsam, a.:
lenksam, sich regieren lassend: So unterwerf’ ich mich wie kann ich’s ändern? | der un-r. stärkern Götterhand. Sch. 502b.
~īērung, f.; –en; –s-:
1) das Regieren (s. d.), doch gw. nur in der Bed.: das Walten als Herrscher, als oberster Leiter des Staats und nam. als regierender Fürst: Gott in seiner wunderbaren R. der Welt; Rom stand unter der R. von Konsuln; Unter der R. des vorigen Königs; Sein Nachfolger in der R.; Zur R. kommen, gelangen; Die R. antreten, übernehmen, niederlegen, dem Sohn übergeben; Auf die R. verzichten; Der R. entsagen; Milde, grausame, despotische R. etc.
2) (s. 1) Behörde, durch welche die oberste Gewalt ihre R–s-Rechte ausübt (nach Zeit und Ort in versch. Auffassung): Die R. des Landes, Staats, einer Provinz etc.; Sich bei der R. beschweren; Von fürstlicher R. mit einem derben Verweise belohnt. G. 16, 52 etc.
3) das Lokal für die Sitzungen der R. (2): Auf der R. arbeiten; Auf die R. gehn.
4) bei Glockenspielen auf Thürmen: der Ort für die Leitungsdrähte zu den Hämmern.
5) Zsstzg., z. B.: Die Erb-R–en [1] unter den Menschen. H. Ph. 4, 240, Ggstz.: Wahl-R. etc. Unter der Kaiser-R. [1]. Ense Denkw. 2, 394. Landes-R. [1; 2; 3]. Miß-R. [1; 2], z. B.: Jeder Stein erzählt von der unvergleichlichen Miß-R. des verjagten Herzogs. Demokr. Stud. 249 (Hartmann); Gartenl. 10, 166b; Nat.–Zeit. 12, 119; Die Miß-R. Österreichs in der Lombardei. 223; Unter der östreichischen Schutzherrschaft über Jtalien, welche alle Miß-R–en desselben garantierte. 283 (Stahr); 329; Volksz. 10, 12 etc. und als Fortbild.: Herr von Manteuffel, mißregierunglichen Angedenkens. 9, 216 etc. Eine auf vollständige Selbst-R. [1] gegründete Volksherrschaft. Demokr. Stud. 316. Staats- R. [1; 2]. Büreaukratische Viel-R. [1]. Oppenheim Jahrb. 1, 241. Göttliche Welt-R. Scherr Bl. 1, 197. Zwischen-R. [1]: s. Jnterregnum.
~imént, n.:
1) –(e)s; –e (–er); –s-: Herrschaft, heute gw. nur noch in best. Verbind.: Das R. haben, führen, herrschen, z. B.: Die Frau hat dort im Hause das R.; Hat baumelnd er [der Zopf] geführt sein haarig R. Freiligrath 2, 73; Der aber nicht mucksen dürfe, indem die Phileuse das R. drüben sehr gut führe. Hackländer Hdl. 1, 67; Gut R. halten; Am R. sein, z. B.: Jetzt ist die Stoa am R. W. Luc. 6, 187 etc.; Das weltliche, das geistliche, kirchliche R. etc.; Gottes R.; St. Peter .. | über der Welt R. unzufrieden. G. 2, 120. Früher auch allgm. statt Regierung (s. d.), waltende Anordnung etc., z. B. noch bibl. Jer. 23, 10; Sir. 9, 25; 10, 4; 1. Macc. 14, 9; 34 etc., auch in Mz., z. B.: Der Teufel hindert uns in allen R–en. Luther 6, 125a; In geistlich, weltlich R–en. HSachs G. 2, 65 etc., s. nam. auch Schm.; bei den ältern Arzten auch = Diät, Lebensordnung: Der Gesunde bedarf keines R–s oder Ordnung. Ryff Sp. 1a u. o. Zsstzg. z. B.: Unterm Frauen- (Pantoffel-) R. stehn; Fürsten-R. und Pöbel-R. Logau (L. 5, 224); Das Kirchen-R.; Die nun schon unter drei auf einander folgenden Kirchen-R–ern erneuerte liturgische Frage. Nat.–Zeit. 15, 129; Kriegs-R. Schm. (vrsch. 2); Unter dem Metzen-R. des 15ten Ludwigs. Scherr Bl. 1, 22; Dem Miß-R. Julian’s. 151; Unter dem Reichs-R. des Hauses Habsburg. 25; Das Schürzen-R. [wo „Schürzen“ oder Weibsbilder das R. üben]; Dieses Stock-R. 129 etc., auch: Des Lampridius Kaisergeschichte. . . Bei Betrachtung jenes Un-R–s. G. 27, 220, vergl. Anarchie. 2) –(e)s; –er; –s-: eine von einem Obersten befehligte, aus mehrern Kompagnien bestehnde Truppenschar: Infanterie-, Kavallerie-, Artillerie-, Dragoner-, Kürassier-R. etc.; Feld-R., Ggstz.: Garnison-R. etc.
~iménter, m., –s; uv.:
Anordner der Balkenhauer für Schiffsholz.
~imentīēren, tr.:
einem Regiment einverleiben, einordnen, so auch: Ein-r., z. B.: Gut altpedantisch einregimentiert, büreaukratisiert. Hartmann (Demokr. Stud. 258); Möser Ph. 4, 18 etc.
~iōn, f.; –en; –s-:
Gegend, Bezirketc.: In einer höhern R. G. 15, 310 etc., auch in Zsstzg. z. B.: Man unterscheidet im Alpengebirge drei Haupt-R–en ..: die Berg-R..., die Alpen-R. .. und die Schnee-R. Körner Sch. 3, 47; Baum-R. Fallmerayer Or. 1, 139; 152; Der Übergang aus einer Fluß-R. in die andre. G. 27, 178; Himmels-R. 4, 260; Aus den Nebel-R–en des Kosmopolitismus auf den heimischen Boden zurückgekehrt. Scherr Bl. 1, 32; Marguerite schaltete noch in der Küchen- R. Spielhagen Probl. 3, 90.
~isseur (frz. reshissȫr), m., –(e)s; –e, –s:
ein mit der Theater-Regie Betrauter: Theater-R.
~ister (mlat., s. Diez 285), n., –s; uv.:
1) ein geordnetes Verzeichnis über das Vorhandne, nam. Behufs der leichten Ubersicht und Auffindung, z. B.: „Wir sind Menschen.“ . . O ja, im allgemeinen R. lauft ihr freilich dafür mit unter. B. 299a (vgl.: Ihr lauft so auf der Liste mit. Sch. 568a); Daß sie das zweite Gebot . . aus dem R. der zehn Gebot ausgemustert. Fischart B. 11b; Der Kalender und R. (s. b und d). Luther 6, 148b; Dein R. hat ein Loch [ist unvollständig], du hast das Gift weggelassen. Sch. 111a; Mein Verzeichnis von Bösewichtern wird mit jedem Tage, den ich älter werde, kürzer und mein R. von Thoren vollzähliger und länger. 703b; Die Polizei führte über die Versammelten ein R., die sicherste Todtenliste für ihre Mörder. 1074a; Daß du [Jupiter] .. über alle ihre [der Menschen] Wünsche und Bitten ein R. hältst. W. 27, 291; Im schwarzen (s. d.) R. stehn (vgl. Buch 4) etc. S. 3 und nam.:
a) bei Büchern ein alphabetisches Verzeichnis Behufs des leichtern Nachschlagens: R. zu theologischen Büchern. H. R. 9, 407; so: Inhalts- oder Sach-; Namen- oder Personen-; Stellen-, Wort-R. etc.
b) bei Behörden etc.: geordnetes Verzeichnis der zur Verhandlung angebrachten und vorliegenden Angelegenheiten, s. Registratur etc.
c) (s. b) die einzureichende Rechnung über Einnahme, Ausgabe und Bergvorräthe etc., Einlege-R., s. einlegen 2a; Zechen-R., vom Steiger, Haupt-R., vom Schichtmeister gefertigt etc.
d) etwas als gleichartig Zusammenzuordnendes, Zusammengehöriges, z. B.: Ins alte R. gehören, alt sein und so nam. niederd.: Ein altes R. = alte Pers.; Rief ein antikes R., | ein scheußliches Inventar der Zeit. IG Müller Lind. 2, 300 etc., vgl.: Ein langes R. von Menschen, eine lange Pers. Brem. W.
2) in best. Anwendungen, eine Vorrichtung, wodurch Etwas geregelt (reguliert), so gestellt wird, wie es der Zweck erfordert und die demgemäße Stellung, nam.:
a) Buchdr.: die Vorrichtung, wodurch Schön- und Widerdruck genau kongruieren und dies Kongruieren selbst (s. Punkturloch): R. halten; Ob die Seiten richtig auf einander fallen (ob „das R. steht“) oder nicht. Franke Kat. 109; Bei mangelhaftem R. sagt der Buchdrucker: es schlägt vor. 110; Karmarsch 1, 396; 3, 140; 154 etc.
b) Drechsl.: das die Weite des Schraubengangs bei Schrauben und Schraubenmuttern bestimmende Modell etc. (Schrauben-R.); auch an der Drehbank: eine Vorrichtung zum Stellen der Rücklehne.
c) bei Ofen, Schornsteinen etc. eine aus Schiebern oder Klappe bestehnde Vorrichtung zur Regulierung des Luftzugs, z. B. Scheuchenstuel 191.
d) Orgelb.: R., Orgel-, Pfeifen-R., sowohl (s. 1) = die zusammengehörigen Pfeifen einer Gattung (Orgelstimme), als auch: die Vorrichtung, wodurch jeder solchen Orgelstimme der Zugang des Windes eröffnet oder versperrt werden kann (Zug). Nach den versch. Stimmen (s. d.) unterscheidet man z. B. Flöten-, Posaunen-, Trompeten- R. (oder -Werk) etc.; Ein R. ziehn, einstoßen; Alle R. ziehn; auch übertr., z. B. auf Gesangsstimmen: Bis hinab in das tiefste Alt-R. Gumpert (Nat.–Zeit. 15, 187); Die Unsitte, in dem tiefsten Brust-R. den Klangcharakter der männlichen Stimme zu erzwingen. ebd. Ferner z. B.: Sie ziehen alle R., wenn sie ein philanthropinisch Kyrie anstimmen und pfeifen dagegen den alten Schulschlendrian aus. Musäus Ph. 1, 72; Wenn er hernach [zu schimpfen] anfängt, so geht’s durch alle R. Shakespeare 5, 252 = Wenn er einmal ansetzt, er wird sie ausorgeln mit allen R–n. V. Sh. 3, 354; Scherr Bl. 1, 280 etc.
e) (s. d) an Spiel-, Orgeluhren, Drehorgeln etc. die Vorrichtung zum Schieben oder Ziehn der Walze für ein best. Tonstück, z. B. Hebel 3, 376 etc.
f) Seilfabr.: eine runde Platte mit Löchern zur Regulierung der zusammenzuzwirnenden Fäden, s. Karmarsch 3, 276.
3) Zsstzg. nam. zu 1, was unbez. bleibt, leicht zu mehren und zu verstehn nach folgenden Bsp.: Akten-R. [1b]; Alt-R. [2d]; Ausgabe- und Einnahme-R.; Brust-R. [1d]; Ein Straf- oder wie wir sprechen, Bruch-R. Möser Ph. 2, 303 (s. Bruch 1m); Bücher-R. [1a]; Daselbst in das Bürger-R. eingeschrieben zu werden. W. Luc. 5, 32; Einlege-R. [1c]; Fehm-R., über die eingefehmten Schweine; Flöten-R. [2d]; Der als Kind täglich alle Fluch-R. [2d] vor sich aufziehn und durchorgeln hörte. Holtei J. 1, 10; Scherr Bl. 1, 85; Gant- (oder Auktions-) R.; Geburt(s)-R., Verzeichnis der in einer Gemeinde etc. Gebornen (vergl. Tauf-R. etc. und als Ggstz.: Sterbe-, Todten-R.), aber auch (z. B. Stumpf 126a) = Geschlechts-R., Stammtafel; Gegen-R., zur Kontrolle dienend; Haupt-R., hauptsächliches, z. B. [1c]; Haushaltungs-R. G. 29, 164; Hausraths-R., Inventar; Inhalts-R. [1a]; Kammer-, Kanzlei-R. [1b]; Namen- [1a]; Orgel- R. [2d]; Personen-R., z. B. [1a]; Pfeifen-, Posaunen-R. [2d]; Sach-R. [1a]; Schatzungs- R. Rabner 4, 195; 221 = Steuer-R.; Schrauben-R. [2b]; Schuld-R.; Seelen-R., Verzeichnis der zu einer Gemeinde etc. gehörenden Seelen oder Personen, mit Verzeichnung der Hinzukommenden (z. B. durch Geburt) und der Abgehnden (durch Tod etc.); Stellen-R., z. B. [1a]; Sterbe-R., s. Geburts-R., auch z. B.: In jeder Sitzung wurde ein Stück von der Konstitution zerrissen, die Protokolle waren Nichts anders als ihre Sterbe-R. Gentz Rev. 39; Steuer-R., s. Schatzungs-R.; Straf-R., s. Bruch-R.; Sünden- R. Herwegh 1, 202; Tieck N. 3, 21, Ggstz.: Tugend-R. Kretschmann 5, 257; Eigene Lebensbeschreibungen und Tage- R. [vgl. Tagebuch]. H. R. 9, 396; Tauf-R., vgl. Geburts-R.; Aus Paris entwichen, weiß er sich schon in das Sünden-und Todes-R. geschrieben. G. 25, 110; Todten-R., s. Sterbe-R.; Trompeten-R. [2d]; Tugend-R., s. Sünden-R.; Waaren-R.; Wort-R. [1a]; Zechen-R. [1c]; Zehent-R.; Steht Jemand obenan in meinem [des Todes] Zeit-R., |so heißt es: Fort! Weichmann 1, 241; Zins- R. etc.
~istern, tr.:
registrieren (s. d.), z. B.: Ein- registert. V. Ant. 2, 293.
~istránde, f.; –n:
Verzeichnis aller bei einer Behörde einlaufenden und ausgefertigten Schriftstücke.
~istrātor, m., –s; -istratōren:
bei Behörden ein Beamter, der die einlaufenden Schriftstücke etc. in Empfang zu nehmen, zu ordnen und zu registrieren hat: Gerichts-, Kammer-, Kanzlei-, Regierungs-R. etc.
~istratūr, f.; –en:
1) das Registrieren. 2) Buch zum Registrieren. 3) Aufbewahrungsort für die geordneten Schriftstücke, die bei einer Behörde einlaufen: Gerichts-, Kammer-, Kanzlei-, Regierungs-R. etc.
~istrīēren, tr.:
Etwas in ein Register (s. d., nam. 1b) verzeichnen; Das, was und in welcher Reihenfolge es zur Verhandlung kommen muß, verzeichnen; die einlaufenden Schriftstücke ordnen und aufbewahren: Worin er, was ihn rühret | und mißfällt, sehr genau | gleich selber registrieret. Göckingk 1, 252; Werden auch die Angelegenheiten der Scythen im Himmel registriert? W. Luc. 6, 403 etc. und Zsstzg.: Die Acta eruditorum, in welche die ganze gelehrte Thätigkeit der Zeit einregistriert wurde. Danzel 50 etc. und (s. Sanders Progr. 72b): Er einregistriert sie [die Thatsachen] wie in einem Büreau. Auerbach Tag. 107 etc.; Das Erstaunen, das keine Rubrik für die Einregistrierung solcher Handlungsweise im politischen Repertorium finden konnte. Görres Ver. 113 etc.
~lement (frz. rähglemáng), n., –s; –s; –s-:
die Gesammtheit der für gewisse Vhe festgesetzten Bestimmungen und Verordnungen des Verhaltens, z. B.: Dienst-, Exercier-, Verpflegungs-R. etc.
~létte, f.; –n:
Buchdr.: Linien zur Einfassung, Durchschuß. Franke Kat. 42; 110; 153 etc.
~lich, a.:
s. regbar.
~lisse (frz. reglīs, s. Diez 285), f.; 0:
Lederzucker.