Faksimile 0696 | Seite 694
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regeln
Rēgeln: 1) tr.:
Etwas regelhaft gestalten; es in gehörige Ordnung und Richtigkeit bringen, ordnen (s. d.), regulieren (s. d.): Das Naturell, welches zwar geregelt, aber nicht künstlerisch geängstigt werden darf. G. 4, 236; Ihr [der Himmelskunde] Griffel regelt Tag und Nacht. 6, 260; Geregelt wird der Flüsse Lauf | durch kaum bewohntes Land. 22; So finden wir überall, wo sich nutzbarer Boden hervorthut, denselben bebaut, bepflanzt, geregelt (s. 4). 19, 93; Das Steuer . ., | das wie ein Gedanke geheimnisvoll | die Bewegung des Ganzen r. soll. Herrig 30, 300; Regelt ihr gar lyrischen Flug. Kl. Od. 2, 73 etc. 2) (s. 1) refl.: sich ordnen (s. d. 1a), sich regelmäßig gestalten: Als die Sprache sich regelte. H. 3) (s. 1) ohne Obj., nam. im adjekt. Partic. Präsens (s. ordnen 1b u. c): Daß die Plätze . . alle nur dem Zufall und der Willkür und keinem r–den Geiste ihren Ursprung zu danken hatten. G. 20, 15; Ein allgemeiner Chorgesang . ., wozu jedes Glied .. zustimmte, den Winken des R–den [Dirigierenden] gehorchend. 18, 184. 4) (s. 1) im adjekt. Partic. Pass., vgl. regelmäßig, regelhaft und ordnen 1d: Sogleich ist er geregelt und ein roher Stoff | zu neuer Schöpfung bildet sich zusammen. 6, 356; Eine wohl nach der Schnur geregelte, ansehnliche, schöne Stadt. 21, 199; Jene geregelte Behandlungsart. 22, 220; Einen solchen Skandal in einer gesitteten, wohlgeregelten [wohlgeordneten, policierten] Gegend. 371; Die er erst .. zufällig, dann mit Überlegung, vorsätzlich und geregelt ausübte. 377; 380; In einfachen, einer geregelten Musik nicht anzupassenden Tönen. 33, 293; Mit vollen, anmuthig geregelten Tönen. 18, 98; Sch. 75a etc. und als Ggstz.: Der ungeregelte Shakespear. Musäus Ph. 4, 123 etc. Dazu: Selbst bei den mittelmäßigen Dichtern führen die Versuche in allerlei Formen zu einer gewissen Geregeltheit. ETAHoffmann Ausgw. 7, 144; Die Un- geregeltheit der Verhältnisse erschwert den Überblick. 5) Die Regelung [Regulierung] dieser Angelegenheit, die Erbschaftsregelung etc. 6) Der Reg(e)ler, der R–de, Regeln Gebende etc., auch von (mehr od. minder personif.) Dingen etc.: Meinst du, daß ich, ich, dein Apoll, | den Flug vom Regler lernen soll? B. 95a; Eingeschnürte Schulkultur | hasst gliederfreie Weltnatur. | Drum musst du, wenn ich rathen soll, | der Reglerin zum Opferzoll | erst manchen Schwungkiel dir entziehn. 93b; Daß der Gedanke .. der einzige Regler seiner Entschließungen zu werden schien. Gutzkow Diak. 140; auch von Theilen einer Maschine, die zur Regelung der Bewegung dienen: Der Regeler [Regulator] einer Dampfmaschine, Uhr etc.; Mälzl’s Metronom [s. d.] oder Taktregler etc.
Zsstzg. z. B.: Be-: regeln, in Schranken zwingen: Wer die Lust b. kann, | hat sie nie empfunden. Blumauer 1, 144. Ent-- von den Regeln, vom Regelzwang los machen: In entregeltem, dithyrambischem Schwung.
Māß-: (ein Wort neuen Datums) Jemand m., gegen ihn als Mißliebigen im Recht nicht begründet. „Maßregeln“ der Verwaltung ausüben: Ein .. Strom von Gemaßregelten und Flüchtlingen. Demokr. Stud. 124; 125etc.; Wahrheiten, über deren Nicht-Erkennung wir in jenem zukünftigen Gerichte gemaßregelt werden sollen. Vogt Köhl. 90; Die Droh-Minister, mit welchen man das Land zur Gutgesinntheit m. würde. Volksz. 10, 40 etc. Die Herren Maßregeler von ehedem. 9, 257 etc. Auf dem Wege policeilicher Plackerei und Maßregelung. Demokr. Stud. 417; 101; Paßscherereien und policeiliche Maßregelungen. Stahr Par. 2, 175 etc. Doppelzsstzg.: „Vorwärts“ wurde von der Pariser Polizei verboten, die Hauptmitarbeiter von derselben aus gemaßregelt. Gartenl. 10, 202b. Arme Teufel, welche damals vom Bundesrath hinaus gemaßregelt wurden. Demokr. Stud. 126; Auerbach D. 1, 292 etc. Bis der vorurtheilsfreie Forscher von seinem Lehrstuhle hinweg- gemaßregelt war. Vogt Köhl. 15; 2 etc. Daß er mich von Freiburg nach Kölleda weggemaßregelt. Jahn (Pröhle J. 213). Die vom Präfekten zusammengemaßregelte [durch Maßregelungen zusammengebrachte] Volksvertretung. Volksz. 9, 45; 251; 8, 110; 10, 50 etc.
Um-: allseitig mit Regeln umgeben etc.: Die Berliner Societät, abgeschlossen, umregelt und monarchisch, wie sie ist. Börne 2, 52. Ver-, Zer-: durch Regelzwang verderben, zerstören etc.: Die Volkssprache, nicht zerregelt durch Irrlehren etc. Jahn (Herrig 24, 445) etc.