regeln
Rēgeln: 1) tr.:
Etwas regelhaft gestalten; es in gehörige Ordnung und Richtigkeit bringen, ordnen (s. d.), regulieren (s. d.): Das Naturell, welches zwar geregelt, aber nicht künstlerisch geängstigt werden darf. 4, 236; Ihr [der Himmelskunde] Griffel regelt Tag und Nacht. 6, 260; Geregelt wird der Flüsse Lauf | durch kaum bewohntes Land. 22; So finden wir überall, wo sich nutzbarer Boden hervorthut, denselben bebaut, bepflanzt, geregelt (s. 4). 19, 93; Das Steuer . ., | das wie ein Gedanke geheimnisvoll | die Bewegung des Ganzen r. soll. 30, 300; Regelt ihr gar lyrischen Flug. Od. 2, 73 etc. — 2) (s. 1) refl.: sich ordnen (s. d. 1a), sich regelmäßig gestalten: Als die Sprache sich regelte. — 3) (s. 1) ohne Obj., nam. im adjekt. Partic. Präsens (s. ordnen 1b u. c): Daß die Plätze . . alle nur dem Zufall und der Willkür und keinem r–den Geiste ihren Ursprung zu danken hatten. 20, 15; Ein allgemeiner Chorgesang . ., wozu jedes Glied .. zustimmte, den Winken des R–den [Dirigierenden] gehorchend. 18, 184. — 4) (s. 1) im adjekt. Partic. Pass., vgl. regelmäßig, regelhaft und ordnen 1d: Sogleich ist er geregelt und ein roher Stoff | zu neuer Schöpfung bildet sich zusammen. 6, 356; Eine wohl nach der Schnur geregelte, ansehnliche, schöne Stadt. 21, 199; Jene geregelte Behandlungsart. 22, 220; Einen solchen Skandal in einer gesitteten, wohlgeregelten [wohlgeordneten, policierten] Gegend. 371; Die er erst .. zufällig, dann mit Überlegung, vorsätzlich und geregelt ausübte. 377; 380; In einfachen, einer geregelten Musik nicht anzupassenden Tönen. 33, 293; Mit vollen, anmuthig geregelten Tönen. 18, 98; 75a etc. und als Ggstz.: Der ungeregelte Shakespear. Ph. 4, 123 etc. Dazu: Selbst bei den mittelmäßigen Dichtern führen die Versuche in allerlei Formen zu einer gewissen Geregeltheit. Ausgw. 7, 144; Die Un- geregeltheit der Verhältnisse erschwert den Überblick. — 5) Die Regelung [Regulierung] dieser Angelegenheit, die Erbschaftsregelung etc. — 6) Der Reg(e)ler, der R–de, Regeln Gebende etc., auch von (mehr od. minder personif.) Dingen etc.: Meinst du, daß ich, ich, dein Apoll, | den Flug vom Regler lernen soll? 95a; Eingeschnürte Schulkultur | hasst gliederfreie Weltnatur. | Drum musst du, wenn ich rathen soll, | der Reglerin zum Opferzoll | erst manchen Schwungkiel dir entziehn. 93b; Daß der Gedanke .. der einzige Regler seiner Entschließungen zu werden schien. Diak. 140; auch von Theilen einer Maschine, die zur Regelung der Bewegung dienen: Der Regeler [Regulator] einer Dampfmaschine, Uhr etc.; Mälzl’s Metronom [s. d.] oder Taktregler etc.
Zsstzg. z. B.: Be-: regeln, in Schranken zwingen: Wer die Lust b. kann, | hat sie nie empfunden. Blumauer 1, 144. — Ent-- von den Regeln, vom Regelzwang los machen: In entregeltem, dithyrambischem Schwung. —
Māß-: (ein Wort neuen Datums) Jemand m., gegen ihn als Mißliebigen im Recht nicht begründet. „Maßregeln“ der Verwaltung ausüben: Ein .. Strom von Gemaßregelten und Flüchtlingen. Demokr. Stud. 124; 125etc.; Wahrheiten, über deren Nicht-Erkennung wir in jenem zukünftigen Gerichte gemaßregelt werden sollen. Vogt Köhl. 90; Die Droh-Minister, mit welchen man das Land zur Gutgesinntheit m. würde. Volksz. 10, 40 etc. — Die Herren Maßregeler von ehedem. 9, 257 etc. — Auf dem Wege policeilicher Plackerei und Maßregelung. Demokr. Stud. 417; 101; Paßscherereien und policeiliche Maßregelungen. Stahr Par. 2, 175 etc. — Doppelzsstzg.: „Vorwärts“ wurde von der Pariser Polizei verboten, die Hauptmitarbeiter von derselben aus gemaßregelt. Gartenl. 10, 202b. — Arme Teufel, welche damals vom Bundesrath hinaus gemaßregelt wurden. Demokr. Stud. 126; Auerbach D. 1, 292 etc. — Bis der vorurtheilsfreie Forscher von seinem Lehrstuhle hinweg- gemaßregelt war. Vogt Köhl. 15; 2 etc. — Daß er mich von Freiburg nach Kölleda weggemaßregelt. Jahn (Pröhle J. 213). — Die vom Präfekten zusammengemaßregelte [durch Maßregelungen zusammengebrachte] Volksvertretung. Volksz. 9, 45; 251; 8, 110; 10, 50 etc. —
Um-: allseitig mit Regeln umgeben etc.: Die Berliner Societät, abgeschlossen, umregelt und monarchisch, wie sie ist. Börne 2, 52. — Ver-, Zer-: durch Regelzwang verderben, zerstören etc.: Die Volkssprache, nicht zerregelt durch Irrlehren etc. Jahn (Herrig 24, 445) etc.
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