Regel
        
          
          regelhaft
        
      
      II. Rēgel,  n., –s; 0: 
      
    in Zsstzg.: Ge-: das fortwährende Regeln. — Gemāß-: das Maßregeln: Ich riskiere einen derben Rifsel und vielleicht noch anderes G. von Seiten des Bischofs. Gr. 1, 283. — 
~haft,  a.: ganz der Regel, dem Richtmaß gemäß, regelmäßig etc.: Ist Alles senk- und wagerecht und r. 12, 184; (der auch regelicht aufführt); R–igkeit. 
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