Rege
II. Rēge, f.; –n:
1) (o. Mz.) das Rege-Sein, rege Bewegung, vgl. Regung, Regsamkeit: Ohn’ alle R., ohn’ alle Kraft. 8, 427; In den Gliedern, wo R., Leben, Bewegung spricht. 11, 352; 315; Jede lebendige Sprache bewegt sich in allgewaltiger R. (s. Päd. 3, 1, 230) etc., vergl. reglos. Zsstzg.: Eine Ge- müths-R. 2, 403 etc.; An-R. = Anregung: Einer dem Andern ein Anreg sein .., das Evangelium zu bekennen. 2, 411; Etwas in An-R. bringen etc., s. —
2) weidm.: das Stangengestell zum Regen (Bewegen, Auf-und Niederziehn) des Lockvogels, auch: hohe oder Stangen-R., das Gerege (s. Rudel 2) und in Zsstzg.: Hütten-R., der dadurch zu regende Vogel selbst.
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