Faksimile 0692 | Seite 690
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redlich
Rêdlich, a.:
s. Rath, Anm., nach heutigem hochd. Gebrauch (vgl. Schm. 3, 52 ff.):
1) treu und ohne Falsch zunächst in der Erfüllung des Geredeten, Zugesagten, dann allgm.: in der Pflichterfüllung, in seinem Handeln; bieder und ehrenhaft in der Gesinnung und: solcher Gesinnung gemäß, bald in mehr, bald minder prägnantem Sinn (vgl. recht, rechtschaffen, ehrlich, aufrichtig): Habt ihr nun recht und r. gethan, daß ihr Abimelech zum König gemacht habt? und habt ihr wohl gethan an Jerubbaal und an seinem Hause und habt ihm gethan, wie er um euch verdient hat? Richter 9, 16; 19; Bleibe im Lande und nähre dich r. Ps. 37, 3; Seine Gebote .. geschehen treulich und r. 111, 8 etc.; So ist freilich Der, der sich seiner bemächtigt, ohne von der ehemaligen Bearbeitung zu wissen, ein r–er Besitzer, aber kein rechtlicher (s. d.). Fichte 6, 123; Jch stehe r. zu Rechte. G. 5, 166; Ich unterscheide nicht, ob ihr r–er oder boshafter Weise redet. Jch bin ein grader Mann .., geht aufrichtig mit mir zu Werke. 29, 260; Ich bleibe lieber hier, | kann ich r. [aufrichtig, wahrheitsgemäß] sagen. 1, 98; Alles, was die Kunst aus den .. Medusen- augen der Gräfin machen kann, Das haben Sie .. r. daraus gemacht [Ihre Pflicht als Künstler erfüllend]. R. sage ich? Nicht so r., wäre r–er [ehrlicher, treuer, wahrheitsgemäßer]. Denn, sagen Sie selbst, lässt sich aus diesem Bilde wohl der Charakter der Person schließen? Und Das sollte doch! L. Gal. 1, 4; Die R–keit (s. a) besteht darin: ēin Wort, ein Mann! | weil man den R–en beim Worte halten kann. Rückert W. 3, 193; R. kommt von „reden“ her, | doch im Handeln sei du r. Mak. 2, 195; Zur Seite des wärmenden Ofens | saß der r–e Tamm. V. 1, 145 etc. Hierzu:
a) R–keit (ohne Mz., vgl. ⏑), z. B.: Daß du Recht und R–keit handhabest. 2. Chr. 9, 8; Die Geradheit und R–keit leuchteten ihm aus den Augen. Euse Denkw. 2, 34; Uns, denen bei einer deutschen Wahrheitsliebe als beste Führerin im Leben und Lernen die R–keit gegen uns selbst und Andere immer vor Augen schwebte, ward die parteiische Un-R–keit (s. c) Voltaire’s .. immer mehr zum Verdruß. G. 22, 45; Üb’ immer Treu und R–keit. Hölty 31; Rückert (s. o.); Er ist die R. selbst etc.
b) als Ggstz.: Un-r. handeln, verfahren; Wer seinen Mitspielern in die Karten sieht, spielt nicht falsch, aber un-r.; Un-r–es Spiel; Un-r–er Spieler; Er sei . . | un-r. zwar gekränkt, doch r. selbst. Tieck Cymb. 4, 2.
c) zu b: Wir haben . . Newtonen sogar einige Un-R–keit vorgeworfen. . . Der Mensch ist dem Irren ,unterworfen und wie er in einer Folge irrt, .. so wird er sogleich falsch gegen sich und Andere. G. 39, 295; Eine Un-R–keit des Herzens. 336; 238 etc., aber auch mit Mz. (vgl. Unrechtlichkeit etc.): Sich Un-R–keiten zu Schulden kommen lassen etc.
2) indem der Bezug auf Gesinnung und Pflichterfüllung zurücktritt od. verschwindet (ohne Fortbild. auf keit od. Ggnstz mit un), z. B.:
a) (nur noch vereinzelt, s. aufrichtig 3) = echt etc.: Mein Opitz . ., der Preis der ersten Sänger, | die r. Deutsch verstehn. Fleming 76; Wer den Probierstein nicht hat, hält sie für r–es Gold. V. und = rechtmäßig: R–e Ehe, Kinder, Nachkommen etc. Adelung; Darum heißen wir nach ihrem Namen recht und r. Jsrael. Luther 5, 4a etc.
b) oft = tüchtig, gehörig etc., zur Bez. eines hohen Grads (vgl. rechtschaffen): Mit unsern wenigen Gaben | haben wir r. geprahlt. G. 3, 101; Man kann es keinem Kreise verdenken, wenn er sich in sich selbst gehörig abschließt, und Das thaten meine Freunde .. r. 25, 161; 29, 243, Ist oben etwa Baumwoll’ feil? | sie schütten uns ein r. Theil | .. nieder etc.