Faksimile 0657 | Seite 655
Faksimile 0657 | Seite 655
Räuber Räuberei räuberhast räuberisch räubern
Rǟūber, m., –s; uv.; -:
1) eine Person, die raubt (weibl. R–in):
a) mit Hinzufügung des Geraubten: Er ist der R. meines Glücks, meiner Ruhe; Die R–in der Herzen; Alle folgten schnell | dem Vater der nach deinen R–n [versch. b] jagt. G. 8, 72 etc.; (veralt.) Den Raubern der Sabinen. Lohenstein Ros. 133 etc.
b) (s. rauben 1e) mit Züfügung des Beraubten: Du errettest den Armen von seinen R–n. Ps. 35, 10 (auch Mendelssohn); Das ist der Lohn unserer R. und das Erbe Derer, die uns das Unsere nehmen. Jes. 17, 14; Dies das Antheil unserer Plünderer und das Lob unserer R. Zunz ebd.; Fluch dem R. seiner Schwestern. H. Cid 22, gw.: dem Berauber.
c) ohne Zusatz (s. b): Jemand, dessen Gewerbe das Rauben ist, der vom Raube lebt etc.: Eine Bande von R–n; Der Hauptmann der R.; Unter die R. gehn; In die Hände der R. fallen; Diebe und R. Bar. 6, 14; Wer hat Jakob übergeben zu plündern und Israel den R–n? Jes. 42, 24; Diese deine Retter sind R. und Mörder. Sch. 142a; Ich lasse dem adligen R. | einen röthlichen Hahn auf das Dach hinfliegen. V. 2, 10 etc. Veralt.: Rauber. Schaidenreißer 36b; 65a und b; Zinkgräf 1, 307 etc. und z. B. von einem in einem Blumenkelch wühlenden Käfer: Der goldne Rauber [Reim: Zauber]. KMayer 48; ferner in verächtl. Verkl.: Kritische Räubler [Plagiatoren]. Baggesen 2, 285. 2) (s. 1c) übertr.:
a) auf Thiere, z. B. von Raubthieren, so von einem Luchs Tschudi Th. 414 etc., ferner = Raubbiene (s. d., vgl. Näscher). Kirsten Bien. 33 etc.
b) Gärtn. = Dieb (4): Er liest den Räuber weg, der bei der Wurzel sitzt. Günther 657; R. .. Diese an der Seite oder dem Strunke stehenden Nebenherzen müssen abgeschnitten werden. Reichard Gart. 3, 99, vgl. Geiz I u. III. 3) Lichtfabr. = Dieb 3. 4) Hüttenw.: eine raubende (s. d. 3d) Bergart, nam. Antimon. Zsstzg. nam. zu [1], vgl. die von Raub und Dieb etc., z. B.: Öffentliche Dach-R. [die ihre Räubereien ganz öffentlich betreiben, vgl. Matth. 10, 27]. Franck Weltb. 157a; Ehren-R. [1a], der Einem die Ehre raubt (vgl. Ehrabschneider). Kant 5, 105; Shakespeare 6, 181 etc.; Erz-R. (s. Erz II). Olearius Reis. 385; Gottes- R. Luther SW. 26, 46, Einer, der Gott das Seine raubt, das Heilige schändet etc., vgl. Kirchen-R.; Her- zens-R. [1a]; Jungfern-R. [1a]; Als rasende Leute und rechte Kirchen-R. (nicht leiblicher Güter, sondern des Amts und Ehre des heiligen Geists). Luther 5, 327a, vgl. Tempel-, Gottes-R.; Land-R. [1b] und Diebe des gemeinen Nutzes. Kantzow 2, 221; Meer-R., oberd. statt See-R. (s. Meer, Anm.), z. B. Fischart B. 7a; Stumpf 148b und Meerrauber. Weidner 368 etc.; Menschen-R. [1a]; Puppen-R. [2a], ein Käfer, Carabus sycophanta, der Insektenpuppen frisst; See-R. (vgl. Pirat, Korsar, Seedieb und Meer-R.), auch zuw. = Seeräuberschiff; Straßen-R. [1c]. Heine Verm. 1, 4; Seume Sp. 115; V. 2, 14; Hochstraßen-R. .., highwaymen. Scherr Bl. 1, 110; Straßenrauber. Meißner Stein 168, vgl. Wegelagerer etc.; Stuhl-R., veralt. im Sinne von Stuhl (s. d.) = Kapital = Wuchrer etc. Agricola 79; Weidner 267; Die großen Stuhlrauber, Landschinder. Mathesius Lthr. 133a etc.; Tempel-R. [1b]. W. Luc. 4, 276, vgl. Kirchen-R. etc.
~ēī, f.; –en:
das Thun und Treiben eines Räubers (1c) als Gewerbe (vgl. Raub), auch übertr., z. B.: Wann die Zärtlichkeit, welche sie begleitet, die verliebten R–en recht spricht. L. 3, 234 etc., nam. bei Alteren auch ohne Uml., z. B.: Wehe der mörderischen Stadt, die voll Rauberei ist! Nah. 3, 1; Möser Osn. 2, 133; Diese ganze Gesellschaft nährt sich von den erpreßten Raubereien unglückseliger Mitbürger. Rabner 4, 50; 186 etc. Zsstzg. s. die von Räuber, z. B.: Die Massilier haben sich .. ernähret .. mit Meer- R., welches damals für kein Schand’ geachtet ward. Stumpf 148b; 180b etc., gw.: See-R. treiben etc.; Es war die Straßen-R. im Lande Mecklenburg gar gemein. Freytag Bild. 1, 256 etc.
~hast, a.:
so wie Räuber oder wie es bei Räubern zu sein pflegt, räuberisch: Ein paar r–e Gewölbe, eine rauchige Küche. Monatbl. 2, 441b.
~isch, a.:
1) räuberhaft: Wenn das habsüchtige, r–e Schicksal, diebisch oder gewaltsam in das schwache, unbewahrte Menschenherz einbricht. Börne 1, 339; Jen’s [das Morden] nenn’ ich r–er, strenger nicht. Fouqué Dr. 1, 190; Der r–e Ausländer sei uns ein blanker Feind. Laube Dr. 5, 257; Trotz der r. gefräß’gen Zeit. Shakespeare 6, 351 etc.
a) Zsstzg. (s. die von Räuber), z. B.: Erz-, kirchen-, see-, straßen-, tempel-r. etc.
b) Veralt. Nbnf.: Räubisch („reubisch“). Jes. 61, 8; Luther 6, 102a etc.; Raubisch wie ein Wolf. Garzoni 615a etc.; Ein räubig Volk. Stumpf 305a; Von räubigen oder schädlichen Thieren. 607a; b; 608a; 611b etc.; Ein raubiger schwarzer Vogel. Ryff Th. 108 etc.; Jhm raublich oder dieblich genommen. Carol. §207 etc. 2) (s. 1)
a) Bergb.: R. bauen, auf den Raub (s. d. 4).
b) Hüttenw.: R–e Bergarten, s. rauben 3d.
~n, intr. (haben):
(scherzh.) das Räuberhandwerk treiben (vergl. schustern etc.): Da räuberte mein Ahn umher. Glaßbrenner Gd. 99; Kladderadatsch 12, 159 etc.