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rasten
Rásten, intr. (haben), zuw. auch tr. und refl. (vgl. in Betreff der Orthogr. rasen, Anm.):
1) Rast (s. d. und Anm.) halten, ausruhen, ruhen, gw. mit persönl. Subj.: Von oder nach dem Marsch, der Strapaze r., die Glieder, sich r., (aus-r.); Nicht ruhn und nicht r., bis etc.; Er hat erst am Abend gerastet. Beck Arm. 46; Er gebot, zu r., von dem weiten, | fahrvollen Marsch erschöpft. Cham. 4, 80; Wo sie .. heut’ übernachten und r. G. 5, 14; Hier wollen wir von unsrer Wandrung r. 11, 44; Ich will . . | auf deinen Wink nicht r. und nicht ruhn. 67; 26, 117; Ich wollt’, ich könnt’ auf Ihrer Hand ruhen, in Ihrem Aug r. Stolbg. 39; Rast’ ich den tanzenden Fuß hier auf des Trefflichen Grab. Jacobs Verm. 2, 1, 160; Musäus Ph. 2, 184; Der in dem Schoß der Heimathruh darf r. Rückert Mak. 1, 57; 2, 145; Wollt r. nicht in Vaters Haus. Uhland 383 etc.
a) Oft im subst. Infin. (s. b): Wo man ohne R. sich mit Liebchen dreht. G. 6, 78; Laß dieser Bäume hochgewölbtes Dach | zum Augenblick des R–s freundlich schatten. 13, 230; Rückert Morg. 1, 15 etc.
b) (s. a) Rastung halten. Werner Osts. 1, 127 = Rast.
c) vereinzelt mit unpersönl. Subj., nicht bloß personif., z. B.: Nun rastet des Sturms Wuth etc. und (seltner): Hier rastet Mod’ und Zwang. V. 4, 105 = ruht; hat Nichts zu thun, zu sagen etc., sondern z. B. bei Alteren auch: Die Hauptsäulen, .. darauf des Heiden Tempel rast. Rollenhagen Fr. 614.
2) (veralt.) „als Heiliger oder Heiligthum auf einem Altar in einer Kirche stehn.“ Schm. und z. B.: In dem neuen Spital, da das hochwürdig heilig Speer Christi mit andern merklichen Stücken r. ist. Murner Ul. 22 etc.
3) (mund- artl.) Sein noch ziemlich „geraster“ Vater. JG Jacobi Ir. 3, 94 = rüstig, kräftig.
Zsstzg. vgl. die von ruhn, gw.: Āūs-: Von den überstandenen Mühseligkeiten a. Cham. 4, 261; Ersah ich mir einen bemosten Steinblock zum A. Matthisson E. 1, 6; W. 13, 203; Luc. 4, 150 etc.