Rappen
I. Ráppen, m., –s; uv.:
R. (Rapp) = Traubenkamm, s. Kamm 30 und Raspe, Anm., Rappen II; 3, 117: Das nun noch in den Trestern oder R. Zurückbleibende. 78 etc., vgl.: Bei den feinsten Sorten presst man die Traubenbeeren ohne die Trappen. Lesebuch (Glarus 1852) S. 214 = „ohne die Ratten“. Stil- und Lesebuch (Chur 1861) S. 129; „Ratte“. 2, 262. — Dazu: „Der Rappes = Lauer (s. d.), Beerwein,“ s. vgl. bei Räp(p)s, m., –es; –e: Beerwein, d. h. Wein, der, zur Verstärkung auf frische Trauben gegossen, mit diesen noch einmal gegoren hat.
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