rappen
II. Ráppen, tr.:
1) mundartl. Nbnf. zu raffen (s. d., rapsen, grappen, abraffen und rappeln, am Schluß), dazu: Rapper, s. Raff u. abraffen; in Sachsen auch: ein Holzschlitten zum Herabschaffen (Rappern) des Klafterholzes vom Gebirge. Ök. 438a. —
2) in Zsstzg.: Be-r.:
a) (Maurer.): eine Wand mit Putz (s. d. 2) bewerfen, und zwar ohne Zusatz von dem Rauch- oder Spritzbewurf (vergl. Rappe II 1 u. 2), zum Untersch. von putzen, fein b., von dem mit dem Reibebrett geglätteten (Glatt- oder Filz-) Bewurf: Die äußere Berappung [des Gebäudes]. 27, 345. —
b) s. Rappe I3. —
c) (Zimmerm.) durch Absägen der Schillen (s. d.) einem (runden) Baum die Balkenform geben: Die Zimmerleute .. sägten und stachen | und hieben und brachen, | berappten | und kappten, | visierten, wie Falken, | und setzten die Balken. 221), vgl.: be-wald-r. = bewaldrechten (s. d.), vrsch. von Waldrappe (s. Rappe II 4).
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