ränder-ränder
rändig
randig
Rä́nder~, rä́nd~ig, rándig, a.:
in Zsstzg. mit so od. so beschaffnem Rande versehn (gerändert, gerandet), z. B.: Ein breitränd(e)riger Wechs. 1, 71; 11, 264), — breitrandiger (R. 1, 16; 9, 138; Z. 2, 34; V. 209; Pilg. 1, 30), — breiträndiger Äg. 1, 334; — 60 — 1, 333) Hut; Eine azurne goldrandige Wolke. N. 1, 246; (Botan.): Ganzrandig, ohne kleine Einschnitte (Ggstz.: gezähnt etc.); Glattrandig etc.
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