Rächer
rächerisch
Rä́cher, m., –s; uv.:
Einer, der (Etwas) rächt: Der Herr, der oberste R., wird’s rächen. 5, 3; Der Herr ist ein R. wider seine Widersacher. 1, 2; Ein R. über Das Alles. 1. 4, 6 etc.; Zum Ritter der Tugend, zum R. der Unschuld. F. 197; E. 9; M. 4, 1105; Hannibal’s Ruhm, des mächtigen, eidesgeweihten, | furchtbaren R. [–s] des Vaterlands. 71; Deine R. leben noch. 1, 206; Aus unsern Knochen | wird ein R. auferstehn. 6, 16; Wenn . . | im Fieberpuls der hingelebten Sünder | ein R. sich mit seiner Rechnung stellt. Gd. 75 etc.; vralt. auch = Sekundant. 2, 84. — Weibl.: Die Erinnyen, .. des Frevels R–innen. 386a etc. und vralt. (o. Uml.): [Die Obrigkeit] ist Gottes Dienerin, eine „Racherin“ zur Strafe über Den, der Böses thut. 13, 5; 8, 251b etc. — Zsstzg. z. B.: Blut-R., Vollstrecker der Blutrache (s. d.). 4. 35, 12 etc.; Mord-R.; Selbst-R. etc. —
~isch, a.: Rache übend und zu üben beflissen (rachgierig): Sogar der Haß, den die Royalisten hegten, war minder entbrannt und r. Denkw. 6, 15; Das r–e Schwert. 4, 75; R–e Blitze. A. 1, 246; 2, 229; H. 2, 23; 1, 90; Po. 2, 195; Von ihren r–en Händen fallen. 832a etc.; vralt.: rächern. 1, 41; Ein gerächiger Gott. 53a etc., s. 4, 10. Zsstzg. z. B.: Blut-, selbst-r. etc.
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