Prügel
Prügel, m., –s; uv.; -:
1) ein dickes Stück oder Scheit Holz, ein dicker Stock, vgl. Knüppel, Knüttel, Bengel etc. und s. nam. 1, 342: Der P. fährt uns an den Kopf. 2, 489; Der Boden ist mit P–n belegt. 3, 337; Wenn Gott Einem ein P. an Hals hängt. Pr. 88 (s. prügeln 1); Holz in Scheiten und P–n zu sammeln. Achtsp. 1, 138; Haus 27; Er faßte einen P. Erb. 2, 80; Bring zween „Brügel“! 2, 4, 28d; Ich mag nicht solch P. aufklauben. G. 2, 124; Ihn mit einem P. hinauszuschlagen. 306; Nachdem er sich vom nächsten Baum einen guten P. gehauen. V. 1, 344; Mit P–n dreinschlagen. 135; Baut er aus groben P–n einen rohgefügten Horst. Th. 334; Ihren P. führen sie bei sich. Luc. 1, 281; Wir schmeißen’s [das in den Garten gelaufne Schwein] mit „Brüglen“ wieder hinaus. 1, 237 etc. Übrtr.: P. in den Weg werfen [Hindernisse bereiten], z. B.: der nationalen Einigung. (61) S. 4949. — 2) derber empfindlicher Schlag, zunächst mit einem P. (1), dann verallgemeinert, — selten Ez.: Alles Bitten .. um den fünften P. war vergebens. 3, 291, gw. Mz. z. B.: Eine tüchtige Gv. 287; Tag. 47; Ausg. 7, 132), unbarmherzige Sh. 2, 220) Tracht P.; Es setzt, hagelt E. 3, 201), regnet 5, 256) P.; Zwei oder 300 P. auf die Fußsohlen. 9, 1; P. (mit der Hand, Faust, dem Stock) austheilen etc., bekommen, kriegen, besehn Pr. 2, 203) etc.; Dafür verdienst du P. etc.
Anm. Mhd. brügel; prügeln, ahd. prugilön.
Zsstzg. vergl. die von Schlag etc., z. B.: Ārsch- [2]: nach dem geschlagnen Theil, ähnlich: Mit50 Streichen auf die Fußsohlen. . . Mit 25 Fuß-P–n. W. 9, 190, s. Bastonade etc. — Schīēß- [1]: Es waren einige eiserne Röhre in Holz gefasst, die schossen sie los; dann brauchten sie es zu einem Prügel. Man giebt es für die erste Flinte aus und nennt es Sch. Merck’s Br. 2, 208; König Kl. 2, 177; Schm. etc., — dann verächtl. st. Feuergewehr überh., z. B.: Schücking GsE. 4, 21. — Stóck- [2]: Schläge mit dem Stock. G. 29, 217. — Tölzer- [1]: in Baiern, auf Flüssen fortgeschwemmte Holzkloben. Schm. etc. —
Zāīn-: dicke, kurze Stange Stabeisen (Prügeleisen), die zu Zaineisen (s. d.) ausgehämmert wird. Scheuchenstuel 184.
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