Prior
Priorat
Prioret
Priori
Prioritat
* Prī~or (lat.), m., –s; -ōren (-ȫre. Olearius Reis. 62b); -ōren-:
Klostervorsteher, im Rang auf den Abt folgend, — entsprechend in Nonnenklöstern weibl.: Priōrin (z. B. B. 55b), übertr. (s. Abt 2): O Sau-Abt und Rangen-P.! [Erzrange!] 8, 18a. — Groß-P., in einigen geistl. Ritterorden der nächste Vorgesetzte nach dem Großmeister. —
~orāt, n., –(e)s; –e; –s-: 1) Priorenwürde. — 2) Priorei. —
~orēt, f.; –en: Wohnung und Gebiet eines Priors (einer Priorin). 9, 163; 241 etc.). —
~ōri: in der Verbind.: A p., von vorn herein, aus bloßen Vernunftgründen erkannt, — Ggstz.: a posteriori, hintennach; aus Erfahrung geschlossen: Erkenntnis a p. (von ihnen sinnreich das Vonvornerkenntnis genannt) zum Unterschied vom empirischen. Buchm. 20. —
~oritāt, f.; –en; –s-: der Vorrang in Rücksicht der Zeit, die „Erstigkeit“ (s. d.): Die P. einer Erfindung in Anspruch nehmen; P–s-Streit; -Recht, -Schulden, -Aktien etc., andern vorangehnd.
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