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verpönen
Verpȫnen, tr.:
1) Etwas bei Pön (s. d.) verbieten: Etwas ist hoch (G. 29, 177; Musäus Ph. 4, 222 etc.), höchlich (G. 20, 78; 25, 120 etc.) verpönt; Er zeigte .. ein verpöntes Heiligthum und ward so gestraft. 30, 419; Doch ist’s verpönet, daß kein [s. d. 9] Wort entwische. Uhland 507; Die Prüderie hat Worte verpönt, die etc. Vogt Oc. 2, 169 etc. Selten: Unsres Rechts Verpöner. Platen 6, 14. 2) weidm.: Verprellt oder verpönt: wenn Raubthiere an Fallen gewesen sind, die fehlgeschlagen haben und nun nicht mehr an Fallen gehen. Laube Br. 297, wohl: durch Pön (Schaden) scheu (klug) geworden.