verpönen
Verpȫnen, tr.:
1) Etwas bei Pön (s. d.) verbieten: Etwas ist hoch 29, 177; Ph. 4, 222 etc.), höchlich 20, 78; 25, 120 etc.) verpönt; Er zeigte .. ein verpöntes Heiligthum und ward so gestraft. 30, 419; Doch ist’s verpönet, daß kein [s. d. 9] Wort entwische. 507; Die Prüderie hat Worte verpönt, die etc. Oc. 2, 169 etc. Selten: Unsres Rechts Verpöner. 6, 14. — 2) weidm.: Verprellt oder verpönt: wenn Raubthiere an Fallen gewesen sind, die fehlgeschlagen haben und nun nicht mehr an Fallen gehen. Br. 297, wohl: durch Pön (Schaden) scheu (klug) geworden.
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