Faksimile 0545 | Seite 543
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Pfründ Pfründe pfründ(een Pfründ(eer Pfründ(eler Pfründ(ener pfründ(eig
Pfründ(ePfründ(e), f.; -en; -chen, lein; -en-:
eine Stelle, die u. insofern sie dem Inhaber Lebensunterhalt gewährt, z.B. in manchen Gegenden = Alttheil (s. d., u. Ausgeding etc.): Auf die P. stehn, ein Altentheiler („Pfründner“) sein. Schm. 1, 332; Hirten-P., Beitrag an Getreide, Eiern, den der Hirt von den Gemeindegliedern zieht. ebd. etc., allgm. hochd. aber gew. nur theils von einer Stelle in einem Stift, Hospital etc., theils aber, u. zwar am gewöhnlichsten, von der Stelle, dem Amt eines Geistlichen, in Bezug auf das Einkommen, zumal in der kathol. Kirche, auch übrtr.: Von Viele der „Pfrunden“. Brant Kap. 30 (s. d. u. das dazu von Zarncke Angeführte); Haben die neuen Bischöfe mehr Seelen gerettet als fette P–en geschmaust? G. 9, 151; Fehlte es ihnen nicht an P–en und Einkünften die ihnen auf Klöster und sonstige geistliche Besitzungen .. angewiesen waren. 33, 326; Die entfernten Statthalter machten sich nach und nach mehr und mehr unabhängig, indem sie die Kaliphen als eine geistliche, Titel und P–en spendende Macht allenfalls gelten ließen. 41, 85; 3, 58; Luther 1, 308a etc.; Stumpf 762; Es wäre großer Mangel . .. an Priestern, dann anhero .. als [immer] einer 10 und mehr „Pfrundten“ haben müsse. Zinkgräf 1, 235; 165 etc. u. übrtr.: Er hatte eine gute P. anmir verloren, ich hatte ihn etliche Jahre ernährt. Freytag Bild. 2, 107 etc. und Zsstzg., z. B.: Alle Bauerhöfe wie weltliche Erb-P–en anzusehen. Möser Ph. 3, 363; Faul-P. [Sinekura]. Campe; Kirchen-P–en. Freytag Bild. 1, 282.
~en, tr.:
in Zsstzg., z. B.: Áb-: Einen bis zum Tode ver-p. Schm. Be-: mit einer Pfründe versehn, begaben: Wie der Papst auf seinem Thron, | so sitzt X-Y auf seinem Lohn. | Er ist bepfründet; hat er mehr zu hoffen? G. 3, 115 etc. Eine „Pfründte“. . . Mich zu „bepfründten“. Musäus Ph. 3, 16 etc. Eīn-: Einen in den Genuß einer Pfründe setzen. Schm. Ver-: Einen v., ihn durch vertragmäßige Reichnisse erhalten, ernähren. Schm.; Sich v., sich eine solche Erhaltung verschaffen, vergl.: sich ins Leibgedinge geben etc.: Sich in einem Spital, wo man Stadtnarren versorgt, v. Pestalozzi 4, 218; Der sich sammt seiner Hausfrau ins Kloster verpfründt hat. Stumpf 380b; Die haben die niedern Herrlichkeit[en] da gehabt, welche Herr Egolph .., der ohne Erbe war, .. durch Verpfründung um ein jährlich Leibding an das Kloster .. gab. 393b etc.
~er, ~ler, ~ner, m., –s; uv.:
Jnhaber einer Pfründe (s. d.), z.B. = Altentheiler; Ein Soldat braucht darum doch kein P–ler eines Klosters zu werden [sich ins Kloster zu verpfründen]. Meißner Jes. 1, 45; Stein 104; Die geringen P–er. Möser Ph. 3, 233; Alle Bauerhöfe wie weltliche Erbpfründen anzusehen und dem zeitigen Besitzer derselben nicht mehr als einem andern P–ner zu gestatten. 363; Keinen fetten P–ner. Musäus Ph. 4, 289; Diesen reichen P–ern. Nicolai 4, 188; Ich bin .. ein P–ner des Monarchen. Ramler F. 3, 147 [sagt ein im königl. Garten gefütterter od. wie es im Gedicht heißt „mit einer stattlichen Präbende“ beehrter Hammel]; Gott hat sein Gut vertheilt | zu vieler P–ner Glück. Rückert 2, 82; Wurden alte, schwache und unvermögliche Leut .. darein [in die Klöster] zu P–ern empfangen. Stumpf 353b; Kaufte er sich als P–ner in die Karthause ein. Stöber (Maje 1, 268). Dazu: In der Pfründnerei. 258 = Stift, Anstalt, worin Pfründner wohnen etc.
~ig, a.:
Pfründen habend, in Zsstzg. z. B.: Den gewaltsüchtigen viel-p–en Pfaffen. Freytag Bild. 1, 234.
Anm. „Prebenda, prevenda, it. etc. .., frz. prébende, eig. täglicher Lebensunterhalt der Mönche und anderer Geistlichen, von præbenda (pl.), was dargereicht werden muß [s. Präbende]. .. Das gleichbedeutende frz. provende, woher unser Pfründe [ahd. phruonta etc., mhd. pfruonde, pfründe, pfrüende etc.], .. trennte sich von prébende durch Einwirkung des Verb. providere, versorgen, Partic. providenda, dem sich unser Proviant anschließt. Diez 272, s. auch vralt. Pfrun. Brant N. 30, 1 u. 22 etc.