Pfleger
Pflegerin
Pflegerschaft
Pflêger, m., –s; uv. (~in, f.; –nen):
Jemand, der — u. insofern er — Etwas hegt u. pflegt (s. d. 1 u. 2) od. zu Dessen Pflege verordnet ist, mit versch. Nüancen nach dem (persönl. od. sachl.) Ggstd. der Pflege etc., nam. obrd. = Vormund (z. B.: 4, 2; Sonn. 148; Jud. 1, 296; St. 1, 7; 8 etc.) u. als Titel bestimmter Verwaltungsbeamten (s. nam. 1482; 1, 328 u. Pflege 2), — zuw. auch von personif. Wesen: Setze Richter und P.! 7, 25; Die Könige sollen deine P. und die Fürsten deine Säugammen sein. 49, 23; 60, 17; 55, 14; Der P. [„Hausverwalter“ Herodis. 8, 3; [Christus] ist ein P. der heiligen Güter. 8, 2; Daß die Stadt Ephesus sei eine P–in der großen Göttin Diana. 19, 35; Sie hatte vorzüglich die Sorge für das Kind übernommen, dessen unmittelbare P–in sie um so mehr werden konnte, als man es keiner Amme zu übergeben .. sich entschieden hatte. 15, 231; Er lud einige Ärzte nebst andern Bürgern zu P–n [des Hospitals]. 26, 288; Ärztlicher P. dieser Anstalt. 289; Gegen dessen [des Gesetzes] P. und Diener. 29, 174; Die Stadtvorgesetzten wählten aus ihrer Mitte drei P. 31, 360; Der Vogt, der Oberherr und P. dieser Sachen. 1, 35; Heilige P. [Priester] der Flamme. 4, 285; Im Arm | des blut’gen P–s [Vaters]. Sh. 7, 317; Holder Schlaf! du P. der Natur! 6, 274; Da ward Abt Kaspar entsetzt und H. Schüchti zum P. geordnet. 375a; 722a; Unsres deutschen Liedertempels P. 185; 192; Des Volkes von Argos erhabene Fürsten und P.! Il. 2, 79; 9, 17; 10, 301; Od. 8, 11; Die P–in Eurykleia. 17, 31 (vgl. 1, 436); Dem P. [Hüter, Hirten] der Küh. Th. 8, 2; Drei P. des heiligen Teichs. 13, 232 (s. Frosch-P.); Die Natur, die zu unsrer allgemeinen Mutter und P–in von ihm bestellt ist. 7, 70; 21, VI etc. Dazu viele Zsstzg., z. B.: Karten sind die Almosen-P. des Glücks. Beitr. 3, 1, 47, vgl. Almosenier; Ein Zeidler von 100 Beuten gehört zu den mäßigen Bienen-P–n. W. 5; Die Aufsicht über die fürstlichen Schlösser ist sogenannten Burg-P–n anvertraut. 1, 329, vgl.: Kastellan, Burgwart; Frosch-P. .., einer von den Fürsorgern des geheiligten Froschgrabens .. in Abdera. 13, 263; 219; 14, 76 etc.; Haupt-P., s. Ober-P.; Hat sie mich zu einem Haus-P. hier auf das Feld gesetzt. 65a; Dem jüdischen Heiligen-P. Dicht. 11, Verwalter eines zu heiligen (frommen) Zwecken dienenden Vermögens, s. 1, 329, auch: „Zech-P.“; Mönch-, Pfaffen-, Kirchen-P. 1, 291; Dem Land-P. Pontio Pilato. 27, 2 u. v.; Ph. 4, 139 etc., s. Pflege 2; Du Liebes-P–in. Rom. 3, 2; Er fleht den Herrn Ober-P. an. 3, 91, vgl. Drost und s. Haupt-P. Reichs-P., s. Pflege 2; Den Amtsnamen der beiden obersten Magistratspersonen der ehemaligen Reichsstadt Augsburg, Stadt-P. 21, 335, deutsches Wörterb. II. s. Pflege 2 etc. —
~schaft, f.; –en: die Stelle, Würde, das Amt eines Pflegers, s. Pflegschaft.
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