pfleghaft
pflegig
pfleglich
Pflegling
Pflegnis
pflegsam
Pflegschaft
Pflêg~haft, a.:
(vralt.) frohnpflichtig. —
~ig, a.: (vralt.) pflegend, fördernd: Auf gesundheit-p–e Manier. Garg. 366. —
~lich, a.: 1) wie es das Hegen und Pflegen von Etwas erheischt: Sich der Jagd p. und mit Mäßigung gebraucht. § 297, s. 1483. — 2) gewöhnlich —
~ling, m., –(e)s; –e: ein unter Jemandes Pflege u. Obhut Stehender: Der einst gehegte, dann verstoßene P. des Grafen. Dr. 336; R. 4, 415; Die ungefährlichen P–e [der Irrenanstalt]. Nap. 1, 25; Ph. 3, 54; Sp. VIII; 211; 19, 168 etc., selten (s. Liebling ꝛc:): Die Pales sich zur P–in erkoren. 112 etc.; zuw. auch von (mehr od. minder personif.) Nicht-Pers.: Die P–e des verlornen Sohnes [Schweine]. Lind. 2, 196; Seine Geistesblüthen gesammelt. . . Die P–e. V. 210 etc. —
~nis, f.; –se: vralt. st. Pflege 1 u. 2. —
~sam, a.: 1) sorgsam u. eifrig in der Pflege: So pflichtergeben, aufmerksam und fleißig, | so allerwege treu, so weiblich p. Cymb. 5, 5. —
2) (in Mecklenburg etc.) von Kleidungsstoffen etc. weich u. schmiegsam (vergl. etwa: fleihen, Anm.). —
~schaft, f.; –en: Pflege (1 u. 2), vgl. Pflegerschaft: Gab ihn einem rechtschaffenen Mann .. in P. und nachher auch in die Lehre. 3, 211 etc.
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