pflastern
Pflástern, tr.:
mit Pflaster versehen:
1) (s. Pflaster 1) Einen Verwundeten p., be-p.; Eine Wunde p., be-, zusammen-p.; Das Gesicht (be-)p. etc.; mit Schönpflästerchen; Stiefel (be-)p., riestern; Eine Kugel (ein-)p. (s. Pflaster 1e): Geschossen sollte werden mit ungepflasterten Kugeln aus nicht gezogenen Pistolen etc., auch: Pinseln und p. an einem Geschwürchen, das, wenn wir es heute heilen, morgen wieder aufbrechen wird. 12, 86 etc. —
2) (s. Pflaster 2) Die Straße, den Hof, den Hausflur p.; Naß p., wobei die Steine in ein Kalkbad, Mörtel (von Maurern), trocken p., wobei sie in Sand (von den Damm- od. Steinsetzern, Dämmern od. Pflasterern) gelegt werden; Saal, der gepflastert ist. 14, 15 etc.; 591; Ward bei Gelegenheit des großen Chausséebaues Ingelheim vortrefflich gepflastert. 26, 241; Das Haus aufgeführt, der Boden geplattet und gepflastert. 15, 76; 4, 187; So zerklopft der Wegewärter an der Chaussée die großen Steine und pflastert dann mit den kleinen Bröckelchen die .. Heerstraße. M. 2, 146; Schritt durch den gepflasterten Flur. W. 1, 23 etc. Auch: Das Sprichwort: Die Hölle ist mit guten Vorsätzen gepflastert. Hdl. 2, 12, gute Vorsätze (ohne die entsprechende Ausführung) bilden den Weg zur Hölle, vgl. 21, 11 etc., ferner übertr.: Seine Kriegsleute.. haben ihren Weg über mich gepflastert. 19, 12; Brachen, | pflasterten mitten hindurch sich eine blutige, weite, | öde Straße [die Feinde zu Boden streckend]. Po. 2, 23; Robben ruhten geschaart am kiesel- gepflasterten Strande. Dicht. 2, 95 [gw.: kiesel-bedeckt, -besäet etc.]; Der Koth, mit dem die Straße .. knietief gepflastert war. Leg. 2, 116 etc.; auch in Bezug auf das Pflaster (s. d., Anm.) als Mörtel etc.: Pyramiden, | gepflastert mit des Volkes Blut. 11, bei A. 1, 258 geändert in: gemauert. — Dazu:
a) Der Fallblock des Pflasterers. 9, 64, s. v. —
b) Die Pflasterung des Platzes. 26, 38; Bei Bereitung der Massen für Trottoir-Pflasterungen. 1, 75 etc.
Anm. S. Pflaster. Nbnf. zu 2: Die Straße zu pflästern. Gv. 436; 56) 38 etc. und veralt.: Plästern. 261. Vgl. (ob zu 1?) niederd. plāstern, intr. (sein): sich in Flatschen ablösen, nam. von der Haut etc., bes. in Zsstzg., z. B.: Die von der Fackel ab- plasternden Pechflocken. Lith. 310 etc., auch (in verhochdeutschter Form): Im Alter wird solche Schale grau und rauch aufgepflastert. 3, 16b etc. Zstzg., vgl. zu [1] die von kleben etc., z.B.: Áb-: s. [Anm.]. — An- [1]. — Āūf-:
1) [1] Etwas als Pflaster aufstreichen und — aufkleben. —
2) [2] Verzäunte und aufgepflasterte, oft auch überbrückte Graben. Georg. 17; Die Straße muß neu aufgepflastert [das Pflaster aufgefrischt] werden, s. aus-p. —
3) [Anm.] — Aūs- [2]: einen eingeschloßnen Raum pflastern: Einen Hof, Keller a.; Einen mit Marmel ausgepflasterten Saal. EfA. 1, 196 etc., auch: pflasternd ausbessern, s. auf-p. 2. — Be-:
1) [1] Nun wurden die nassen Stellen bepflastert. Fr. 298; V. 33; Wenn ich bepflastert diese Narben. Sh. 7, 171; A. 1, 44; N. 5, 317; 15, 24 etc. —
2) [2] Eine Gasse, einen Hof b. — Eīn-:
1) [1] Wenn das Kaliber eine eingepflasterte Paßkugel von 6 Quentchen aufnimmt. 3, 387, s. Pflaster 1e. —
2) Steine e., ins Steinpflaster legen. 40, 257. — Ent-: Ggstz. zu be-p. 1 u. 2. — Nīēder- [2]: mit Pflastersteinen niederschmettern. Par. 1, 159. — Über-: mit einem Pflaster überdecken, nam. [1], oft übrtr.: Hier aber hilft das U., [des Geschwürs etc.] nicht. W. 1, 281; Eine Gesetzgebung, durch welche nicht die Zufälle der Entvölkerung überpflastert, sondern die Ursachen derselben mit der Wurzel ausgerottet werden. 8, 163. — Zū-: pflasternd [1; 2] zudecken, schließen etc., z. B.:
1) [1] Eine Wunde z. etc.; übertr.: Alsdann soll ihnen Dies mit einer Bullen .. beigeleimt oder zugepflastert werden. B. 113a. —
2) [2] Die Stufen sind verschüttet und zugepflastert. 23, 138 etc. — Zusámmen-:
1) [1] Die klaffende Wunde z. —
2) [2] Indem man die Flußkiesel zu allerlei Rosetten und dergl. mosaīkartig zusammenpflastert. 3, 288 etc.
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