Pfandschaft
pfandschaftlich
Pfándschaft, f.; –en:
das Pfand, das Verpfändete; die Verpfändung etc., z. B.: Unternehmung wider die abgefallenen P–en [die ihm verpfändeten Städte]. 24, 123; Ein Theil seiner Güter lag in fremder P. Pr. 2, 78; Der Bischof . . | schießt Geld auf P. vor von Land und Leuten. 667b; Ich fordre Recht, | die Strafgebühr und P. meines Scheins [das darin Verpfändete]. Sh. 2, 99 etc. —
~lich, a.: pfändlich: Die Herrschaft Weingarten von dem Erzhause p. überlassen, s.
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