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Pfandschaft pfandschaftlich
Pfándschaft, f.; –en:
das Pfand, das Verpfändete; die Verpfändung etc., z. B.: Unternehmung wider die abgefallenen P–en [die ihm verpfändeten Städte]. JvMüller 24, 123; Ein Theil seiner Güter lag in fremder P. Pfeffel Pr. 2, 78; Der Bischof . . | schießt Geld auf P. vor von Land und Leuten. Sch. 667b; Ich fordre Recht, | die Strafgebühr und P. meines Scheins [das darin Verpfändete]. V. Sh. 2, 99 etc.
~lich, a.:
pfändlich: Die Herrschaft Weingarten von dem Erzhause p. überlassen, s. Campe.