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pfändlich Pfändner
Pfä́nd~lich, a.:
als Pfand dienend; in der Weise eines Pfands, pfandschaftlich etc., auch ohne Uml.: Etwas pfandlich inne haben. Haltaus 1473 (auch veralt.. = eine schwere Verpflichtung in sich schließend. 1474; Schm.) und Zsstzg.: Die unter-p–en [hypothekarischen] Schulden. Gotthelf Sch. 20; Das sei Alles unter-p. verhaftet. 183 etc.
~ner: s. Pfänner.