pfändlich
Pfändner
Pfä́nd~lich, a.:
als Pfand dienend; in der Weise eines Pfands, pfandschaftlich etc., auch ohne Uml.: Etwas pfandlich inne haben. 1473 (auch veralt.. = eine schwere Verpflichtung in sich schließend. 1474; und Zsstzg.: Die unter-p–en [hypothekarischen] Schulden. Sch. 20; Das sei Alles unter-p. verhaftet. 183 etc. —
~ner: s. Pfänner. Work in progress
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