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Pfahl
Pfāhl, m., –(e)s; Pfählchen; -:
1) ein langer starker Baum (Holz) mit einer Spitze, mit der es in Etwas nam. in den Erdboden hineingetrieben wird (s. Pflock, Stecken), oft näher best. in Zsstzg. (s. d.), statt deren auch das bloße Grundw. stehn kann: Reichte den Freunden den P. .. | Jene glätteten ihn, dann ging ich selber und schärft’ ihn | oben und brannt’ ihn vor. V. Od. 9, 326; Schaidenreißer 38; Einen P. einschlagen, eintreiben, einrammen; Einen Raum, ein Gebiet mit Pfählen abstecken, begrenzen (s. Grenz-, Merk-P., Bake), auch übrtr., z.B.: auf geistige Gebiete: Da verlor ich den Muth irgendwo einen P. einzuschlagen oder wohl gar eine Grenzlinie zu ziehen. G. 36, 83; 367; Es ist gut, auch in einem solchen Felde nur einmal ein P. zu schlagen und eine Stange aufzustellen, nach der man sich gelegentlich orientieren kann. Sch. 6, 117 etc. (s. bepaalen etc.). Daß der heiligen röm. Kirchen Macht und Gebiet zwischen den Pfählen der heiligen Schrift nicht mag umzäunt werden. Fischart B. 17b etc. und sprchw.: In od. zwischen (Chr. G. Schütz Wolk. 7) meinen vier Pfählen, in meinem Gebiet, Eigenthum, Hause, in meiner Wohnung, z. B.: Bei frommen Hausvätern in ihren vier Pfählen. Mathesius Lthr. 135a etc. Ferner: Etwas an einen P. befestigen, heften binden etc.; Jemand an den P. [s. Schand-P.] stellen; Einen zum Feuertod Verurtheilten an den P. binden, z. B.: Daß .. ihr Bruder itzt | in freier Luft am P–e schwitzt. Nicolai 1, 309 etc.; Früher wurden Verbrecher auf einen P. gespießt und so getödtet, s. Marter-P. u. pfählen und Luther’s Randgl. zu 2. Kor. 12, 7: Daß ich mich nicht . . überhebe, ist mir gegeben ein „Pfal“ ins Fleisch, bei Eß: ein Stachel ins Fleisch etc. Danach sprchw. zur Bez. für etwas Einen Stachelndes, das ihn nicht zur trägen, selbstgefälligen Ruhe kommen lässt etc., z. B.: Die Juden sind der P. im Leibe der Weltgeschichte. Auerbach Dicht. 2, 25; G. Stein 1, 253; Gotter 1, 208; L. 12, 165; W. 12, 126 etc., vgl.: Ich wußte, daß man ihnen nur dann den P. zwischen Haut und Fleisch treiben kann, wenn man etc. Vogt Köhl. 16 etc.
2) Wappenk.: (s. 1) das mittlere Stück eines durch 2 senkrechte wie Balken eines durch 2 wagerechte Linien in 3 Theile getheilten Schilds: Gegen-P., -Balken, wenn die Theilung mit abgewechselten Tinkturen gemacht ist, s. pfählen.
Anm. Ahd. phâl, mhd. pfâl aus lat. palus, s. Schm.
Zsstzg. zu 1, z.B.: Án- (Bergb.): Bei einem sehr starken Druck von oben setzt man an das Hangende und Liegende Anpfähle, auf welche dann die Stempel zu liegen kommen. Karmarsch 1, 172, s. Anfall 3.
Bánn-: Grenz- P. der Bannmeile.
Bāūm-: zum Anbinden junger Bäume.
Bránd-: zum Anbinden der auf dem Scheiterhaufen zu Verbrennenden.
Brücken-: das Joch der Brücke tragend, Brückenpfosten.
Dēīch-: die Deichpfänder abgrenzend.
Dēūt-: auf Etwas deutend (s. Merk-P.), z. B. auf den rechten Weg: Ich glaube die Mittelstraße getroffen zu haben. Hier ist der D. dahin. G. 14, 265.
Drêh-: Wende- P. (s. d.), nam. den Drehhaken [s. d.] des Seilers tragend.
Eīch-: Mal-P. 2, s. eichen II, Anm.
Eīchen-: aus Eichenholz. Schaidenreißer 58b etc. Ahnl.: Erlen-P. etc.
Eīs-: Eis-Baum, -Bock.
Fǟhren-: zum Anbinden der Fähren. Willkomm Pom. 1, 132.
Fáll-: Fallbaum 2.
Fálz-: mit einer Falze um zwischen 2 Pfähle Etwas einzuschieben.
Fórst-: größrer Reben-P.: Die Forstpfähle sollen 6 Schuh, die gemeinen Weinbergspfähle 5 Schuh 6“ lang sein und da die sogen. Knechtspfähle oder auch die Schwartenpfähle dieses Maß gewöhnlich nicht haben, so sind sie zu verkaufen verboten. s. Schm. 1, 308.
Gêgen-: ein Pfahl in entgegengesetzter Richtung od.: gegen den sich Etwas stützend stemmt (Strebe-P.) etc., auch [2].
Gelä́nder-: oben durchlöchert, um Stangen für ein Geländer hindurchzustecken, „Pestel“.
Geríchts-: das Gebiet einer Gerichtsbarkeit abgrenzend.
Getrīēbe-: (Bergb.) zu einem „Getriebe“ od. Gerüst zur Unterstützung einer Einfall drohnden Stelle im Stollen dienend.
Grénz-: die Grenze bezeichnend (Mal-, Mark-, mundartl. Schnat-P. etc.), übrtr.: Dem Irrenden .. Schranken anzuweisen und Grenzpfähle zu stecken, von denen er sich nicht entfernen darf. Forster Br. 1, 323 etc.
Grúnd-: zum Grundbau verwendet, s. Pilotis.
Hāfen-: im Hafen eingerammt, Schiffe daran zu befestigen, Schiff-P., auch nach dem Herzog von Alba (duc d’Albe) Dückdalben“.
Hánd-: kleiner Pfahl, der ohne Ramme eingetrieben wird, s. Spick- und als Ggstz. Ramm-P.
Hänge-: woran eine Gatterthür (ein Heck) in den Angeln hängt, Heck-P., wie Schlag-P. der gegenüberstehnde, woran die Thür beim Zumachen schlägt.
Hāūpt-: der hauptsächl. im Ggstz. der Nebenpfähle, z.B.: H. eines Wehrs.
Héck-: Hänge- P.
Hópfen-: s. Reb-P.
Jóch-: den Querbalken des Jochs tragend.
Knéchts-: s. Forst- P.
Láster-: Schand-P.: Stellt man ihn .. an den Pranger oder wie man hier sagt, an den L. Kohl A. 1, 86.
Latérnen-: für die Straßenlaternen. Sprchw.: Einem einen Wink mit einem L. [od. Zaun-P.] geben (z. B. Alexis H. 1, 1, 168 etc.) statt einer leisen Hindeutung eine plumpe: L.-Wink. Rabe Meckl. (1847) 103.
Lēūchten-: Laternen-P.: Kann ich einen Kirchthurm von einem L. unterscheiden? Schlegel Haml. 2, 2; Tieck N. 1, 26 etc.
Māīen-: ein zur Maifeier aufgerichteter Pfahl (s. Maie 2b), übrtr.: Wie klein bin ich? du bunier M.! Schlegel Somm. 3, 2; vergl. Latte 1 etc.
Māl-:
1) Grenz-P.
2) bei Wassermühlen ein eichner Pfahl, die Höhē des Fach- od. Malbaums bezeichnend u. sichernd (Eich-, Mühl-, Sicher-P.). Stieglitz Enc. Bauk. 2, 70 etc. Márk-: Grenz-P. Márter-: Pfahl, woran oder wodurch Jemand den Martertod leidet. Arnim 326, z. B. = Brand-P. Sch. 1135b; W. 20, 327 etc.; Pfahl, womit Einer gepfählt wird. Mérk-: als Merkmal dienend, z. B. Mal- P. (1 u. 2); Durch Zwischensätze, welche die Paraphrase als Merkpfähle einschlägt, zu bezeichnen. Schleiermacher 3, 2, 216; Der mich . . | Unkundigen des Wegs zum M. aufgestellt. Thümmel 6, 25 etc. Mǖhl-: Mal-P. 2. Númmer-: eine Nummer als Merkmal tragend. Olīven-: gus Olbaumholz, (s. Eichen-P.). V. Od. 9, 378. Ort-: s. Ort 2p. Rāūb-: Grund- P. einer gleichsam nur auf den Raub (s. d. 4) aufgestellten, verrückbaren Schiffmühle. Rêb(en)-: zum Anheften der Reben, Wein(bergs)-P., ähnl.: Hopfen- P. etc. Schánd-: Pranger: Wehl Allrw. 308; Der Sch., Kak (s. d.). Zölner Reis. 384, s. Laster-P. u.: Das Muster aller Fürstengaben | muß neben sich ein Unthier haben, | das eh verdient, am Pfahl zu stehn. Haller 14. Rámm-: der eingerammt wird, s. Hand-P. Schánz-: Pallisade, Sturm-P. Schíff-: Hafen-P. Schlāg-: Hänge-P. Schwárten-: s. Forst-P., vgl. Schwartenbrett. Sénk-: (Weinb.) zum Anheften der ausschlagenden Senker. Sícher-: Mal-P. 2. Sítz-: (Bergb.) das Holz, worauf der Häuer vor dem Sitzort sitzt. Jablonsky 1082a; Schottel 1020 etc. Spíck-: Hand-P. im Wasserbau. Strêbe-: s. Gegen-P. Stúrm-: Schanz-P. Vōr-: Pfahl-Eisen 1. Wásser-: im Wasser eingeschlagen. Wēīn(bergs)-: Reb-P. Wénde-: Pfahl, um den sich Etwas, Dreh-P. (s. d. u. Angelpunkt), z. B.: Sich um den W. der Erhaltung und Fortpflanzung zu drehen. Knebel 1, 143. Zāūn-: zu Zäunen dienend. Burmeiser gB. 2, 227 etc. Ein Z. lacht noch eher als sie. Lewald Hel. 2, 68; Wie pedantisch sieht es nicht aus, einen jeden Rechtsgrund mit einem solchen juristischen Z. [einer Auktorität] zu unterstützen! Musäus M. 1, 138 etc., s. Laternen-P. Zélt-: zum Ausspannen und Befestigen der Zeltseile u. ä. m.