Pathe
Pathin
pathen
Pathenschaft
Pāth~e, m., –n (ns); –n; -chen, lein; –n-. — f.; –n; –n-. — ~in, f.; –nen:
Taufzeuge u. Täufling in ihrem gegenseitigen Vh. (s. Dod, Gott, Anm. am Schluß u. vgl. Gevatter), z. B.: Zur alten Mutter sprach der P–e (1): | Welchen Namen geben wir dem P–chen (2)? 2, 84 etc. —
1) Taufzeuge:
a) Der P–e, z. B.: Er ist mein P.; Sie ist mein — od. meine (s. b) P.; Dessen Gemahlin des Kindes P–e war. 3, 400; P. bei einem Kinde stehn etc.; (Märten): Herr Gevatter! — (Richter); Bin ich einmal wieder Gevatter? — (Röse, Märten’s Tochter): Seid Ihr nicht mein P–e? 9, 147 (s. 12, 23); 3, 182; Bat er 50, ihm [dem Vater] Ge- vattern, seinem Kinde treue P–n. 5, 225) etc., best. (vgl. 3) Tauf-P. (s. 2). Wil. 2, 296, vgl. schles.: Ein purer blanker Freßgevatter, ein „Zumpel-P.“ Lammf. 1, 318, bloßer Schmausgenosse der Kindtaufe, vgl. 110b. Auch verallgemeinert und übrtr. [s. 3]: Sein Freund [Wilhelm] Shakespeare, den er mit großer Freude auch als seinen P–en anerkannte und sich nur um so lieber Wilhelm nennen ließ. 16, 250 etc.; Wenn ein Geiziger gestorben, hebt sein Schatz erst an zu leben; | Jeder will bei diesem Kinde gerne einen P–en geben. 5, 257) etc. —
b) Die P–e, gew. von Frauen (s. c): 8, 65; 1, 225; Meine Tochter hat den Namen von meiner Mutter Schwester, ihrer P–e. Hild. 1, 262; 97a; Kom. 3, 27 etc., vgl.: Einen Weinschank dazu von seiner Pathen. 323b, selten von Männern (vgl.: die Waise etc.): Der erste Schritt, den die P–e that, war zur andern P–e, zum Rittmeister. 1, 99; 141 etc. —
c) Die Pathin (s. b). 2, 302; SW. 5, 110; D. 2, 125; 2, 128 etc. —
2) Täufling: Karl ist mein P–e, Friderike mein e od. mein P–e. Als ältester Enkel und P–e. 20, 53; 4, 118; Malchen und meinen P–en. 12, 382 etc.; Meines kleinen Pathens. Merk 2, 131 etc., vgl.: Verehrte einem Schweizer Knaben seinem „Taufpaden“ (s. 1a) einen güldnen Becher. 2, 18. Selten weibl.: P–in. Oft vrkl.: Ihr P–chen, ihr Schoß- und Hatschelkindchen. Dunk. 14; Otfr. 23; E. 95; D. 1, 125; Dem P–chen den Waschpfennig einzubinden (s. d.). M. 2, 121; Sag. 1, 32 etc., u. übrtr.: Das Schauspiel ist mein P–chen, es kam ohne Namen auf die Bühne und erhielt ihn erst von mir. 5, 270 etc. —
3) Verallgemeinert, z. B.:
~en, tr.: a) P–e, Firm(el)-P–e etc., Firmlungszeuge und Firmling. —
b) Trauungs- P–e, auch Hochzeits-P–e oder P–e ist [bei den Serben] Zeuge der kirchlichen Trauungsceremonie und wird von Braut und Bräutigam Zeitlebens als zweiter Vater verehrt, gewöhnlich auch zum Tauf-P–en ihrer Kinder gewählt etc. W. 2, 296 (s. pathen); 2, V; Schick .. an den Dogen . ., | daß er P–e sei bei deiner Trauung .. Flüsternd sprach er [der Doge, der Hochzeits-P–e] hier zur schönen P–in [der Braut]: | Setz dich .. süße P–in, | daß wir uns umarmen. . . „Armer P–e, Doge von Venedig .., | wie doch kann man seine P–in lieben?!“. . Sprich nicht thöricht, meine süße P–in! | Habe ihrer neune schon geküsset, | deren Path’ ich war einst bei der Taufe, | bei der Trauung wohl schon vierundzwanzig. 1, 189 ff. Auch in einigen Gegenden Deutschlands: Die Braut. | Sie wird dem ält’sten Ritterpaar | als P–en anvertraut. F. 3, 131. —
c) Du wirst 2 P–en bei der Taufe haben (1a). | Wär’ ich dein Richter, kriegtest du 10 mehr, | zum Galgen, nicht zum Taufstein dich zu bringen. Kaufm. 4, 1; Sh. 2, 108 u. dazu Anm. —
d) (vralt.) Schleif- P–en (Schleif-, Gesellen-Pfaffe), bei der Ceremonie des Deponierens od. „Schleifens“ (des bis dahin „ungeschliffnen“ Burschen, der nun Gesell wird) die Zeugen. — c) (vralt.) Von Duellanten, ihren Kartellträgern und Kampf-P–en [Sekundanten]. 667b, vrsch.: Schwert-P., der mit seinem Schwert Einen zum Ritter schlägt. Bild. 1, 31 u. ä. m. — f) scherzh., burschik.: P–e, (zu) Gevatter stehn, Einem aushelfen, beistehn (von 6, 276 als Entstellung des niederd. to bate zur Hilfe etc. — s. batten — gedeutet), — nam. auch von versetzten Ggstdn., die Einem so aus der Noth (aus Geldverlegenheit) helfen: Meine Uhr steht seit 6 Wochen zu Gevatter 204) oder Pathe u. z. B.: Riß er noch einmal den Rock vom P–en los. 480, aus dem Leihhaus. —
zum Pathen machen, wählen; nam. serb.: sich Jemand durch das heilige Band und den Namen des Pathen verbinden: W. 2, 209; Ich path’ ihn in den wahren Gotte, | mich entlassen woll’ er. 1, 196; Dich verpath’ ich mir in Gott, dem großen. 267 etc. —
~enschaft, f.; –en: das Pathe-Sein, die Verbindung zw. Taufzeuge und Täufling, das Amt die Würde eines Pathen (vgl. Gevatterschaft): Indem Sie mir Ihre P. für Charles in Aussicht stellen. Nap. 1, 126; Kinder deren P. der Kaiser auf sich genommen. 2, 68 etc., vgl.: Das Pathenthum .., das sich [bei den Serben] im weitern Sinne selbst auf das Nachbarthum und die Landsmannschaft ausdehnt. Chr. 2, 218.
Anm. Aus lat. pater (s. Pater), der aus der Taufe Hebende als „geistl. Vater“, mhd pate, bate, vgl.: Die Ba- ten als Zeugen. 8, 199b, daneben: Die Pfettern, so es aus der Tauf heben. B. 107b; Die Taufpfettern. 108aetc., mhd. pfetter, mundartl. auch: Petter, niederd. Pett. 2, 45, s. auch Pathenpfennig.
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