Paladin
Palais
* Pāl~adīn (it.), m., –(e)s; –e:
1) tapfrer Ritter — zunächst am Hofe (und im Palast) Karl des Großen, dann verallgemeinert: SW. 1, 51; Da kommt der P., der uns beschützte [Max Piccolomini]. 339a; 12, 164; 20, 186 etc. —
2) s. Palatin. — 3) fälschl. st. Baladin (s. d.): Ein kleiner P. | von einem Gnom. 15, 197, s. Anm. 315. —
~ais (frz. -ǟ), n., uv.; uv. (im Genit. und Mz. mit lautendem Work in progress
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