Pakt
        
          
          Paktum
        
          
          paktieren
        
      
      * Pákt:  1) s. Pack 1h und 2d. — 2) (lat.) m., –(e)s; –e. — ~um,  n., –s; -a, -en: 
      
    ein abgeschloßner Vertrag (s. paciscieren und Pacht): Einen P. schließen FB. 1, 150; 11, 58 etc.), veralt.: treffen 61a); Ein P–um mit dem Urian machen. Lind. 2, 234; Gewisse gemeinschaftliche P–e die man geschlossen. 106a etc.; Ehe-P–en, zw. Verlobten über das Eigenthum der künftigen Eheleute (Ehe-Beredung, -Stiftung, -Zarter); Der Reise-P., den sie noch eben gemacht. Rev. 2, 153; Teufels-P. etc. — 
~īēren,  tr.: durch einen Vertrag feststellen, vereinbaren: Paktierte Verfassung, Ggstz. oktroyierte. 
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