Pakt
Paktum
paktieren
* Pákt: 1) s. Pack 1h und 2d. — 2) (lat.) m., –(e)s; –e. — ~um, n., –s; -a, -en:
ein abgeschloßner Vertrag (s. paciscieren und Pacht): Einen P. schließen FB. 1, 150; 11, 58 etc.), veralt.: treffen 61a); Ein P–um mit dem Urian machen. Lind. 2, 234; Gewisse gemeinschaftliche P–e die man geschlossen. 106a etc.; Ehe-P–en, zw. Verlobten über das Eigenthum der künftigen Eheleute (Ehe-Beredung, -Stiftung, -Zarter); Der Reise-P., den sie noch eben gemacht. Rev. 2, 153; Teufels-P. etc. —
~īēren, tr.: durch einen Vertrag feststellen, vereinbaren: Paktierte Verfassung, Ggstz. oktroyierte.
Work in progress
Die Arbeiten am Wörterbuch sind noch nicht abgeschlossen. Beachten Sie daher folgende Hinweise:
- Artikel können falsch segmentiert sein.
- Lemmata können falsch aufgelöst sein.
- Die Struktur, v. a. von Lesarten, kann falsch ausgezeichnet sein.
- Falsch erkannte Zeichen sind nicht auszuschließen.
- Faksimiles können fehlen oder falsch beschnitten sein.
- Das generierte TEI/XML kann invalide sein.