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Pakfong Pakotille
* Pak~fóng: s. Packfong. ~otille (frz. –otilje), f.; –n:
Schiff.: was auf dem Schiff ohne besondre Frachtzahlung mitgenommen werden darf, sowohl von den Reisenden (Passagiergut), als auch von den Matrosen und dem Kapitän, für eigne Rechnung damit zu handeln (Portage).