Paard
* Pāārd (holländ.), n., –(e)s; –en:
Schiff.: ein unter einer Rah befindliches Tau beim Festmachen, Reffen der Segel etc. als Halt dienend, best. Rah-P., ähnl.: Nock-P., für die bei den Nocken Beschäftigten, ferner: Rücken- oder Steun-P., als Gegenlehne des Rückens etc., auch in hochd. Form: Pferd, vgl. Rollpferd.
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