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paar
II. Pāār, a. (Ggstz. un-p.):
1) so beschaffen, daß je zwei zusammengehörige Dinge vorhanden sind, (s. I a; b und paarig): Diese Handschuhe sind nicht p.; sind un-p.; Lauter un-p–e Handschuhe; In den un-p–en Flossen. Burmeister Gsch. 403; Der mittlere un-p–e Ast. 485; Der Sünder, welcher die Sündfluth verschuldet hatte, aber un-p. in den Noahkasten kroch. Klencke Parn. 1, 172 etc.
2) (s. 1) von Zahlen: Paare von Einheiten enthaltend, also durch 2 ohne Rest theilbar = grade (s. d. 1): P–e, un-p–e Zahlen; P. und un-p. spielen (auch als sächl. Hw., s. I 2), mit Nüssen oder z. B. auch mit Schnellkugeln, wobei der Werfende, jenachdem er eine grade oder ungrade Anzahl Kugeln in die Grube bringt, gewinnt oder verliert, „einpärlen“. Schm. 1, 292 = „paschen“. 299 (v. Paar, durch Ausstoßen eines ,,r“?)