paar
II. Pāār, a. (Ggstz. un-p.):
1) so beschaffen, daß je zwei zusammengehörige Dinge vorhanden sind, (s. I a; b und paarig): Diese Handschuhe sind nicht p.; sind un-p.; Lauter un-p–e Handschuhe; In den un-p–en Flossen. Gsch. 403; Der mittlere un-p–e Ast. 485; Der Sünder, welcher die Sündfluth verschuldet hatte, aber un-p. in den Noahkasten kroch. Parn. 1, 172 etc. —
2) (s. 1) von Zahlen: Paare von Einheiten enthaltend, also durch 2 ohne Rest theilbar = grade (s. d. 1): P–e, un-p–e Zahlen; P. und un-p. spielen (auch als sächl. Hw., s. I 2), mit Nüssen oder z. B. auch mit Schnellkugeln, wobei der Werfende, jenachdem er eine grade oder ungrade Anzahl Kugeln in die Grube bringt, gewinnt oder verliert, „einpärlen“. 1, 292 = „paschen“. 299 (v. Paar, durch Ausstoßen eines ,,r“?)
Work in progress
Die Arbeiten am Wörterbuch sind noch nicht abgeschlossen. Beachten Sie daher folgende Hinweise:
- Artikel können falsch segmentiert sein.
- Lemmata können falsch aufgelöst sein.
- Die Struktur, v. a. von Lesarten, kann falsch ausgezeichnet sein.
- Falsch erkannte Zeichen sind nicht auszuschließen.
- Faksimiles können fehlen oder falsch beschnitten sein.
- Das generierte TEI/XML kann invalide sein.