Faksimile 0481 | Seite 479
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Ordinale Ordinanz Ordinär ordinair) Ordinate Ordination ordinieren
* Ordin~āle (lat.), n., –s, uv.; -alia:
Sprachl.: Ordnungszahl.
~ánz: s. Ordonnanz. ~ǟr (frz., und so auch in der Schreibweise ~air), a.:
gewöhnlich (Ggstz. ertra-o., außerordentlich, ungemein): Mit Drachen wollt’ ich ringen, | die Feuer und Flammen spein; | nun heißest du mich zwingen | einen o–en Leun. Freiligrath Garb. 96; In Siena erwartete ich die o–e römische Post. G. 28, 36 (vgl. als Ggstz. Ertrapost); Gut-o–e, o–e Wolle. Landwirthsch. Zeit. (55) 538; O–e Waaren etc. Auch als sächl. Hw.: das gewöhnliche Essen, die tägliche Mahlzeit; ein Wirthshaustisch, an dem man für best. Preis isst; eine Portion Essen von solchem Tisch: Seine Tafel stund diesen Herren, deren „Ordinaire“ oft nicht das regelmäßigste ist, offen. W. HB. 1, 4; schwzr.: Im Wirthshaus am Ordinäri für Zwei fressen. Gotthelf Sch. 279; Dann gab er seinem Hund das Ordinari, was ein wohlhabender Handwerksbursch, ohne den Wein, zu Mittag hat. Pestalozzi 1, 238.
~āte, f.; –n:
s. Abscisse und Koordinate.
~atiōn, f.; –en:
das Ordinieren, die Priesterweihe.
~īēren, tr.:
1) Einen o., ihm die Priesterweihe geben.
2) (vralt.) verordnen, befehlen. Fischart, B. 31b etc., s. Zarncke Br. 358.