Order
Ordern
* Order (frz., und so oft Ordre), f.; uv., –s; –n:
Befehl, Anweisung, worin Einem das zu Thunde vorgeschrieben wird, z. B.: O. parieren (s. d.); Daß ich die O. hatte, .. die Kontribution mit der äußersten Strenge beizutreiben. Barnh. 4, 6; Die Hofstaatskasse hat O., Euch den bewußten Wechsel wieder auszuliefern. 5, 9; Ich bin zu Eurer O., Generalleutnant. 371a; Mir befiehlt ein kaiserlicher Brief, | nach Eurer O. blindlings mich zu fügen. 387b etc. (Kaufm.): Ihrer O. [Bestellung, Jhrem Auftrag] gemäß sende ich Ihnen etc.; Gegen diese meine Anweisung zahlen Sie an die O. des Herrn N. N. etc. — Zsstzg.: Kabinetts-O., vom Fürsten unmittelbar ausgehnd, s. Kabinett 2. —
~n: nur übl. in Zsstzg.: Be-, tr.: Etwas oder Jemand b., durch eine Order verfügen, was in Betreff des Obj. geschehn soll (s. befehlen 3): Beordert ist er und übermorgen reist er ab. 5, 60; Er bevölkerte die Stadt mit beorderten Bürgern. 4, 293; Der . . Kampagne beizuwohnen beordert, hatte ich etc. 25, 154; Also — beorderte der Fürst — muß die Jagd sich auf diese Seite ziehen. 19, 403; Nun wurde Henrich beordert, nach Florenburg zu laufen. 1, 147; Anbei sende ich die beorderte Waare etc. — Doppelzsstzg. (vgl. befehlen 4): Als Landwehr einbe- ordert [einberufen]. Wald 54; Die Stelle, wo Pax unsere Ohren [uns als Horcher] hinbeordert hat. R. 6, 316; Die Reiterei wird wieder herabbeordert, um der Infanterie Platz zu machen. 31, 315; Da ich ihm für die Reise zubeordert war. Fr. 131; Ein Adjudant, der uns zurückbeorderte. 25, 55 etc. — Kgbinétts-, intr. (haben): durch Kabinettsorder verfügen: Was wird da gekabinettsordert? 3, 222.
Work in progress
Die Arbeiten am Wörterbuch sind noch nicht abgeschlossen. Beachten Sie daher folgende Hinweise:
- Artikel können falsch segmentiert sein.
- Lemmata können falsch aufgelöst sein.
- Die Struktur, v. a. von Lesarten, kann falsch ausgezeichnet sein.
- Falsch erkannte Zeichen sind nicht auszuschließen.
- Faksimiles können fehlen oder falsch beschnitten sein.
- Das generierte TEI/XML kann invalide sein.