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Order Ordern
* Order (frz., und so oft Ordre), f.; uv., –s; –n:
Befehl, Anweisung, worin Einem das zu Thunde vorgeschrieben wird, z. B.: O. parieren (s. d.); Daß ich die O. hatte, .. die Kontribution mit der äußersten Strenge beizutreiben. L. Barnh. 4, 6; Die Hofstaatskasse hat O., Euch den bewußten Wechsel wieder auszuliefern. 5, 9; Ich bin zu Eurer O., Generalleutnant. Sch. 371a; Mir befiehlt ein kaiserlicher Brief, | nach Eurer O. blindlings mich zu fügen. 387b etc. (Kaufm.): Ihrer O. [Bestellung, Jhrem Auftrag] gemäß sende ich Ihnen etc.; Gegen diese meine Anweisung zahlen Sie an die O. des Herrn N. N. etc. Zsstzg.: Kabinetts-O., vom Fürsten unmittelbar ausgehnd, s. Kabinett 2.
~n: nur übl. in Zsstzg.:
Be-, tr.: Etwas oder Jemand b., durch eine Order verfügen, was in Betreff des Obj. geschehn soll (s. befehlen 3): Beordert ist er und übermorgen reist er ab. Cham. 5, 60; Er bevölkerte die Stadt mit beorderten Bürgern. G. 4, 293; Der . . Kampagne beizuwohnen beordert, hatte ich etc. 25, 154; Also beorderte der Fürst muß die Jagd sich auf diese Seite ziehen. 19, 403; Nun wurde Henrich beordert, nach Florenburg zu laufen. Stilling 1, 147; Anbei sende ich die beorderte Waare etc. Doppelzsstzg. (vgl. befehlen 4): Als Landwehr einbe- ordert [einberufen]. Putlitz Wald 54; Die Stelle, wo Pax unsere Ohren [uns als Horcher] hinbeordert hat. Gutzkow R. 6, 316; Die Reiterei wird wieder herabbeordert, um der Infanterie Platz zu machen. G. 31, 315; Da ich ihm für die Reise zubeordert war. Kühne Fr. 131; Ein Adjudant, der uns zurückbeorderte. G. 25, 55 etc. Kgbinétts-, intr. (haben): durch Kabinettsorder verfügen: Was wird da gekabinettsordert? Gutzkow 3, 222.