ordnen
Ordnen, tr., zuw. auch ref. und intr. (haben):
1) Etwas in all seinen Theilen und Verhältnissen nach einem festen, das Ganze bestimmenden und regelnden Plane einrichten, — eig. und zunächst, insofern alle einzelne Theile sowohl in ihrer wechselseitigen Beziehung unter einander als in der zum Ganzen ihre gehörige bestimmungsgemäße Stelle einnehmen, dann auch verallgemeinert: Eine Bibliothek, — die Bücher der Bibliothek o.; Etwas nach äußerlichen, nach innerlichen Merkmalen, übersichtlich, bequem, richtig, falsch, nach einem falschen Princip, alphabetisch o.; Personen nach der Größe, dem Alter, dem Range o. etc.; Die Theile zum Ganzen, die Blumen zum Strauß o. etc.; Josua .. macht[e] sich auf und ordnet[e] das Volk und zog etc. 8, 10; David ordenet[e] das Volk, das bei ihm war. 2. 18, 1; Herr .., du hast sie [deine Werke] alle weislich geordnet. 104; 24 etc.; Schon o. sie den Zug im Trauerhaus. 4, 69; Mit Weisheit und Verstand | ordnete des Schöpfers Hand | alle Dinge. Die vielen Geschäfte, die ich unvollendet liegen ließ, so zu o., daß ein Nachfolger da anfangen kann, wo ich’s gelassen habe. 9, 56; Der Schöpfer .. hat beide Verwirrungen in einander geordnet, um eine durch die andre zu zähmen. Ph. 3, 271; Wenn das Verworrene geordnet, das Schwankende bestimmt worden. 8, 393; Die Freiheit des Einzelnen war durch keine weise Gesetzgebung gemäßigt und zur Einheit geordnet. GR. 257; Ordnet . . das flatternde Haar . . | zum geknoteten Wulst. 1, 156 (s. das Folg. und 2). —
a) refl. z. B.: Der Sand auf der schwingenden Tafel ordnet sich zu regelmäßigen Gestalten, den sogenannten Chladni’schen Klangfiguren; Die Leute o. sich zum Festzuge; Der Zug ordnet sich; Ich bin vorläufig nur bemüht, den Stoff vollständig zusammenzubringen, o. wird er sich später schon etc. —
b) intr. (ohne Nennung eines Obj.): Der Geist ward Herr über das Wüste, aber er ordnete, sichtete, festete [es] nicht allein; er that mehr, er schuf aus dem Nichts ein Etwas. H. 1, 1, XVII; So stellt sich .. nach und nach die Methode von selbst her und Das, was ohne Ordnung aufbewahrt worden, gereicht Dem, der [es] zu o. weiß, zum größten Vortheile. 39, 219; Die Fürstin .. ordnete in einer Anzahl von Packeten. R. 9, 266, stöberte darin, sie o–d; Ich ordnete scharf nach der Richtschnur [die einzelnen Theile]. Od. 23, 197, s.c u. 2: —
c) (s. b) im Partic. Präs.: Der o–de Verstand; Es fehlt hier an der o–den Methode, an der o–den Hand; Der haushälterischen, o–den Biene. Ph. 10, 164 etc., s. auch 2. —
d) adjekt. im pass. Partic.: Die geordneten, wohlgeordneten Theile; Ein (wohl)geordnetes Ganze; In wohlgeordneten Staaten, Haushaltungen; Ein falschgeordnetes System ist schlimmer als gar keins; Das scheint mir Alles für die Ewigkeit | gegründet und geordnet. 13, 347; So freut man sich hier des glücklichen Geschicks, welches diesem Chaos zu Theil ward, entwickelt, gesondert und einer schon lebendig geordneten Welt einverleibt zu werden. 26, 310; Ziehn in geordnetem Pomp vornehm und prächtig daher. 57b; An .. geordnetem Geiste des Herzens. Od. 11, 337; 18, 249 etc., auch: Dem Cornelius hatten sich | diesesmal die andern Meister, | sonst wohl gleich geordnet ihm | alle schweigend unterordnet. 1, 56, mit ihm auf gleicher Stufe stehnd, s. neben-, über-, unter-o., nam. 1b; ferner in Bezug auf die Steigrung: Macedonien stand .kräftiger nach außen und wohlgeordneter als es je war. Mor. Mor. 1, 28; Die freieste, wohlgeordnetste und glücklichste Republik. 32, 7 etc., vgl.: Eine besser —, die best geordnete Sammlung etc.; ferner als Ggstz.: In das ungeordnete Chaos Licht und Ordnung bringen etc. Dazu: Die Ungeordnetheit in diesen Naturen, der Mangel an feinem Gefühl. .. Forster hat unter Allen die meiste Geordnetheit. 1, 142. — 2) (s. 1, woran es oft ganz nahe grenzt): Etwas o. (in gehobner Rede; gw. an-, ver-o.), darüber eine für zweckmäßig erachtete Verfügung treffen, so darüber bestimmen, es festsetzen, und so auch: Einen zu einem Amt etc. o. (gw. ver-o.), ihn einsetzen, ihm seine Stelle, sein Amt, seine Befugnis anweisen und bestimmen etc., z. B.: Den Stamm Levi sollst du nicht zählen noch ihre Summa nehmen unter den Kindern Israel, sondern du sollst sie ordenen zur Wohnung bei dem Zeugnis [zur Stiftshütte] und zu allem Geräthe etc. 4. 1, 50; Ordne sie Alle, daß sie ein Amt haben in der Hütte des Stifts. 4, 23; 29; Sie ordenten ihnen hin und her Ältesten in den Gemeinden. 14, 23; [So] ordenten sie, daß Etliche hinaufzögen. 15, 2; Daß ich dich ordene zum Diener. 26, 16; Das Andere will ich ordenen, wenn ich komme. 1. 11 34; [Der Höchste wird] forschen, was ihr [Könige] ordnet; denn ihr seid seines Reichs Amtleute, aber ihr .. thut nicht nach Dem, Das der Herr geordnet hat. 6, 4 ff.; In allen Landen hat er Herrschaften geordnet; aber über Israel ist er selbst Herr worden. 17, 14 etc.; So hat vielleicht der Zufall es geordnet. 4, 187; Auch sind die Geister geordnet, der Natur in ihrer geheimen Werkstatt zu helfen. 1, 75; Wer wagt ein Herrschendes zu leugnen? . ., doch wer hat .. Gesetz und Regel, | wornach es o–d [s. 1c] spricht, erkennen mögen? 13, 265; Der [dieser Wohnung] ist’s geordnet [vom Verhängnis bestimmt], daß nur schlechte Leute dahin kämen. Sch. 213; Dem o–den [s. 1c] Schicksal trauen. 11, 446; Ein Fest [an-] o. 8, 218; Konntest du über deine Erziehung o.? [s. 1b]. Giaf. 600; Der .. Prälat hat nicht Macht, Etwas zu ordenen .. ohne Bewilligung seiner Kirchen. 5, 10b; Von Gott geordente Obrigkeit. 7b; Da würde freilich Nichts aus, denn Gott hat’s nicht so geordent. 118a; 119b; Daß solch Werk nicht zu oder um der Lust und Brunst willen geordent sei. 8, 22a; Christi, den er für uns zum Opfer geordent hat. 312b; Er ordnet, wo wir des Morgens zusammen trinken sollen. Ph. 3, 56; 392b; Da ihm die Götter geordnet die Wiederkehr in die Heimath. Od. 1, 17; Daß sie die Hochzeit o. und Brautgeschenke bereiten. 278; Nicht dir ist’s geordnet [vom Verhängnis bestimmt] . ., | im roßweidenden Argos den Tod .. zu dulden. 4, 561; 11, 560; 17, 186; 24, 34; Il. 18,95; Od. 1, 235 etc. — 3) dazu:
a) Ordner (zu 1 u. 2), z. B.: Ein Ver- ein, in welchem ich der Ordner bin. Leb. 1, 164, der die Angelegenheiten des Vereins zu o. (2) hat; Tanz- ordner etc.; Geistige Mächte als Ordner des Lebens. Rel. 20, es o–d, regelnd (1; 2); Der Ordner der Welt, Zeus. Od. 2, 147; 3, 288; Weltordner. 1, 91 etc., auch Fortbild., z. B.: Die gewerbeordnerische Partei. 13, 441, die für eine Gewerbeordnung ist etc. —
b) Ordnung etc.: s.u.
Anm. S. Orden, Anm. und vgl. bei (s. o.) die Formen ord(e)nen; geordent etc.
Zsstzg. — theilweis auch nur mit dem Obj. als Bstw. verschmelzend — z. B.: Áb- [2]:
1) Einen a., ihn mit einem Auftrage absenden, deputieren; Eins ihrer Mitglieder auf die Leipziger Büchermesse abzuordnen. Frz. 21; 16, 245; 979a; Wenn er einen wirklichen Esel .. nach Rom hätte a. wollen. HB. 1, 189 etc. Oft im pass. Partic. als Hw.: Er schickte täglich, um zu erfahren, was ich machte, und wenn der Abgeordnete mich nicht fand. 28, 45; O Sie, wie soll ich Sie nennen? Abgeordnete des Himmels. Pr. 9, 75 und nam.: Oldendorf ist [Landtags-]Abgeordneter durch ein Mehr von zwei Stimmen. DW. 465; Die Kammer der Abgeordneten, Abgeordnetenkammer etc. —
2) Etwas a. (im Ggstz. zu an-o.), z. B.: Er ordnete ab, was ihm mißfiel. 21, 94; 16, 9 etc. —
3) Aufträge des Ab- ordners (1). —
4) Abordnung:
a) (s. 1) das Deputieren und (mit Mz.) die Deputation: Die Universität, deren Abordnung vor ihm erschien. 10, 127. —
b) (s. 2) Die Traueranordnungen und Abordnungen. 1, 106 etc. —
Än-: 1) [1] ordnend aneinander reihen: Wie Schädel Schädeln angeordnet paßten. 2, 90; Erbaut’ ich das Ehegemach .., | häufige Stein a–d. Od. 2, 193. —
2) [1] angeben und bestimmen, wie, — nach welchem Plane Etwas sein, geschehn soll, arrangieren, einrichten (vgl. als sich ganz nahe damit berührend 3), auch refl. und intr.: Die Gesellen führen den Bau aus, wie ihn der Meister angeordnet hat; Wie reich und schön sich Alles in den wenigen Stunden anordnete. 4, 266; Alles geschah pünktlich, sie wuste anzuordnen, ohne daß sie zu befehlen schien. 15, 52; Aufs Neue ward die Frage, inwiefern das Bild noch zu erhalten sei, nicht ohne manchen Streit unter Künstlern und A–den besprochen. 31, 64 etc. —
3) [2] bestimmen, verfügen, daß Etwas sein soll (vgl. 2 und ver-o., das einen mehr unmittelbaren Befehl enthält): Gebete für den Fürsten in den Kirchen, einen Bußtag, Hoftrauer a.; Die angeordnete Jagd abbestellen; Der Arzt hat dem Patienten Pillen verordnet und zugleich angeordnet, daß des Nachts Jemand bei ihm wache etc. —
4) ungw. (s. bei-o.): Nicht nur jeder Häuptling, sondern auch jeder Angeordnete. 27, 32, der nicht so hoch wie der Häuptling steht, ohne ihm jedoch untergeordnet zu sein. — 5) Der Anordner (3) jener Inschrift. 27, 516, Der, der angeordnet, daß diese Inschrift dort ihre Stelle finde etc.; Der Schthen Gesetzgeber und Anordner (2) ihres Regiments. 1, 296 etc. — 6) Hatte sich Freunde in Anordnungen (2; 3) von mancherlei Festen erschöpft. 15, 248; Anordnung für Zufall und Zufall für Anordnung auszumünzen. 1, 18; 106 (s. ab-o. 4b); Geometer, denen Euklid’s Anordnung (2) mißfiel. Päd. 3, 1, 178; Den Anordnungen (2; 3) des Arztes Folge leisten, nachkommen etc. — Āūf- [1]: in Ordnung aufstellen: In hellen Gallerien aufgeordnet finden sich die drei Reiche der Natur. 26, 310; 287 etc. — Bēī- [1]: einem Hauptsächlichen (einer Hauptperson etc.) als zugehörig, zur Unterstützung etc. beigeben, beifügen (s. zu-o., vgl. neben-o. und an-o. 4, mit-o. 2, nach-o. etc.): Ordnete dem Regisseur einen berathenden Ausschuß bei. 2, 394; Ist die Poesie entwürdigt, indem sie der Redekunst bei-, wo nicht untergeordnet wird. 4, 236; Seinem Vater in diesem Amte beigeordnet. 13, 67 etc. — Eīn- [1] ordnend einreihen, einfügen: Einen allgemeinen Plan, nach welchem man die einzelnen Blumen hätte e. können. 20, 184; Daß mancher Einzelne in seinem persönlichen Werth entschieden hervortrat, der sich bisher im bürgerlichen Lebens- und Staatsgange ohne Bedeutung eingeordnet und eingeflochten gesehen. 25, 171; 26, 247; Unsere Zustände kennen zu lernen, sie ihren Begriffen ein- und unterzuordnen. 27, 144; In die verschiedenen Fächer eingeordnet. 325; 38, 76; 39, 132; Zelt. 5, 21; Dem einigen Deutschland eingeordnet und einer deutschen Gewalt untergeordnet. Leb. 2, 169; DM. 1, 2, 817; Geordnet ist die Welt, du ordne dich ihr ein. W. 4, 243 etc. —
a) Nbnf.: Die Kirche ist dem Staat nicht über-, weder unter-, noch nebengeordnet, sie ist ingeordnet. V. 130. —
b) dazu: Zur Einordnung der Sinneswerkzeuge in die Schädelkapsel bedient sich die Natur eigenthümlich gestalteter Knochen. Gsch. 402 etc. — Hín- [2]: Gd. 1, 90. — Mít- [1]:
1) gemeinsam ordnen. —
2) bei-, neben-o: Die Bildhauerkunst .., mit deren Abnahme und Untergang auch alles Mit- und Untergeordnete sich verloren. 31, 301; Einem Komissär der Republik. . . Ein zweiter Mitgeordneter [2: Mitdeputierter etc.]. 33, 231 etc. —
3) dazu: Mitordner (1) und Mitregulatoren des großen Naturhaushaltes. Th. 66 etc. — Nāch- [1]: nachträglich oder nach eines Vorgängers Muster ordnen etc., auch: so ordnen, daß das genannte Obj. nachfolgt, erst die zweite Stelle einnimmt, nam. im Partic. (subst.): Der Nachgeordnete, Kreisnachgeordnete (früher im deutschen Staatsrecht der dem Kreisobersten zunächst Beigeordnete) etc. — Nêben- [1]: ordnend neben etwas Andres, d. h. in gleiche Reihe damit stellen, koordinieren, s. d. und beiv.; ein-o. (a): Daß man insofern jene nicht dieser unbedingt unter-o., sondern beide nur n. soll. 1, 2, 92; Nebengeordnete Sätze etc. — Ob- [1]: über-o.: Die Obern und Vorgesetzten. . . Den Obgeordneten als Kennern etc. 26, 249. — Ráng- [1]: dem Rang nach ordnen: Daß man auf diese Weise den Dichter so richtig rang- ordnet, wie Linnäus die Nachtigallen. 3, 4, s. Rang- Ordnung. — Schlácht- [1]: (scherzh.) in Schlacht- Ordnung (s. d.) stellen: Sich sch. Ab. 1, 321. — ūber- [1]:
1) ordnend über Etwas (Untergeordnetes) stellen, s. ob-o.: Eine ihm übergeordnete Person. Pfl. 1, 133 etc., s. ein-o. (a). —
2) dazu: Das Verhältniß der Überordnung und Unterordnung zwischen den Fürsten und Edlen. gK. 2; W. 1, 221 etc. — Um- [1]:
1) anders ordnen, ordnend umstellen: Die zwei neuen Bände kleiner Gedichte habe ich mehrmals umgeordnet. Zelt. 4, 72; (57) 1, 39; Päd. 3, 1, 178 etc. —
2) dazu: Bei Erweiterung des Wissens macht sich von Zeit zu Zeit eine Umordnung nöthig. 3, 285; Eine Umstellung und völlig neue Um- ordnung der ganzen Bibliothek. Less. 2, 251; Pet. 1, 271; A. 1, 402 etc. — I. Unter- [1]:
1) ordnend unter Etwas (Übergeordnetes) stellen, subordinieren (s. II): Welch eine weit größere Masse von Jdeen muß er .. einander u., vereinbaren können! 4, 11; Ver- ordnung, durch welche das ganze Agentenwesen der Kontrolle der Behörden untergeordnet ward. 9, 411a; Daß dem Vorgesetzten nur solche Mitarbeiter zu- und untergeordnet werden, welche in gleichem Sinne .. fortarbeiten. 26, 312; Daß jedes einzelne Phänomen sich in den Kreis mit allen übrigen stellen, sich ordnen, sich u. muß. 29, 431 etc., s. bei-, ein-o. —
a) auch refl.: Sich Einem (freiwillig u.; Dein milder Sinn ist auf dem besten Wege, sich diesem Taugenichts unterzuordnen. R. 4, 228 etc. —
b) im adjekt. Partic.: Unhöflich sind nur Gleichgestellte, ein Untergeordneter [Niedrer], der eine Freundlichkeit nicht dankbar aufnimmt, ist unartig. Leb. 1, 103; Indem er das Abgeleitete für das Ursprüngliche, das Untergeordnete für das Herrschende in seinem Weltsystem gestellt. 39, 235; Der in dem deutschen Literaturwesen zwar eine sehr untergeordnete, aber doch eine Rolle spielte. 22, 121; Sämmtliche Gesandtschafts-Untergeordnete. 102; Die ihm untergeordneten oder, besser gesagt, zu geordneten Kräfte. v. 1, 1, 338); Eine untergeordnetere, die untergeordnetste Rolle etc., vgl.: Abstufung von der hohen göttlichen Natur zu der mehr untergeordnetern der Menschheit näher stehender Wesen. 3, 370; In beschränktesten und unter st geordneten Lebensverhältnissen. 1, 544a) etc. Selten = sich u–d, Sub- ordination zeigend, z. B. im Ggstz.: Des ununtergeordneten Rittmeisters. 1, 229, unsubordiniert. — 2) dazu: Unterordnung, s. über-o. 2; auch bei Einigen = Subordination, das Sich-U. — II. Unter-: bei Einigen st. I, z. B.: Jn dem neuen Testamente u. sich sämmtliche Verfasser einer Persönlichkeit. SchV. 240; 190; 265; Sie u. sich dem allgemeinen Plane des Staats. 7, 441; Die Schwäche unterordnet sich der Stärke. Chem. Br. 1, 76; Die Schulmeisterei dem höhern Geist und Sinn der wahren Erziehungskraft zu u. 4, 297; 1, 56; Sie u. selbst dem Leibe sich zu Gliedern, | nur um sich zu erhöhn. W. 4, 241 etc. — Ver- [2]: 1) (vgl. an-o. 3) durch Verfügung, wie es gehalten werden, — was geschehen soll, bestimmen:
a) mit bloßem sachl. Obj. (das auch ein Satz sein kann): Wir v. und befehlen, daß etc.; Die Obrigkeit hat es so verordnet; Der Erblasser verordnet in seinem Testament, daß etc.; Sterben, eh von unsern Sachen | wir das Mindeste verordnet. 9, 571; Alte von Gott verordnete [eingesetzte] Zustände. Stolb. 1, 309; Daß aus Wälschlanden trefflich Rüstung in das Deutschland geschickt und verordent [bestimmt] gewesen. 8, 252b; Ich ver- ordne [beordre] sogleich, sie kommen zu lassen. 15, 76; Als man den Orden erst verordnet [eingesetzt, gestiftet]. Sh. 7, 292 etc. Auch z. B.: Wenn ich vor einer schulverordneten Beichte einen sogenannten Beichtspiegel durchging. 56) 1, 143, eine Beichte, wie sie von oder in der Schule verordnet, vorgeschrieben ist. —
b) mit Beifügung der Person, für die das oerordnete Obj. bestimmt ist, mit „für“ oder häufiger im Dat. (der zuw. auch als bekannt wegbleibt): Das Feld war von Pharao für die Priester verordnet [ihnen ausgesetzt, bestimmt], daß sie sich nähren sollten. 1. deutsches Wörterb. II. 47, 22; Daß man Speise verordnet [besorgt, vorräthig] finde dem Lande. 41, 36; In dem Kampf, der uns verordnet [bestimmt, angewiesen] ist. 12, 1; Ihr wollet mir ein Rennschiff und zwanzig Gefährten v. [geben; an-o., daß ich sie bekomme]. 7a; 12a etc.; Dem Patienten einen Aderlaß, ein Brechmittel, Pillen v.; Die verordnete Arznei etc. —
c) mit Angabe Dessen, wozu das Verordnete dienen soll, bestimmt ist (s. d): Das Schiff, welches zu der Heimfahrt des Gasts verordnet war. 55a; Gleichwie, Der ein Haus baut, alle Gemach und Winkel verordnet zu besondern Bräuchen und Nutzen. 2, 205 etc. —
d) Eine Person etc. v., zu Etwas v., einsetzen, erwählend bestimmen; Daß er Amtleute verordne im Lande. 1. 41, 34; Da rief Josua zwölf Männer, die verordnet waren von den Kindern Israel. 4, 4; Wurden verordnet Männer über die Schatzkasten. 12, 44; Daß er ist verordnet von Gott ein Richter der Lebendigen und Todten [zu sein]. 10, 42; Wurden gläubig, wieviel ihrer zum ewigen Leben verordnet waren. 13, 48; Von dannen sie verordnet waren .. zu dem Werk, das sie hatten ausgerichtet. 14, 26; Wo Obrigkeit ist, die ist von Gott verordnet. 13, 1; Welche er zuvor versehen hat, Die hat er auch verordnet [dazu bestimmt], daß sie gleich sein sollten dem Ebenbilde seines Sohnes . .; welche er aber verordnet hat, Die hat er auch berufen. 8, 29 ff. etc.; Da wurden von den Siegern Beutemeister verordnet. 24, 147; V. sie [die Murmelthiere] eins aus ihnen zum Wächter. 610a; Als er nun zum Sachwalter des Klosters von den Brüdern verordnet worden. 2, 73 etc. — Nam. auch im substant. Partic.: Die zum Geschäft Verordneten und ihre Begleiter. 20, 220 etc. und in Zsstzg. z. B.: Die Stadtverordneten, eine dem Magistrat zur Wahrung der städtischen Interessen beigeordnete Behörde etc. —
2) dazu: Der Arzt schrieb ruhig an seinen Verordnungen [Recepten] weiter. Diak. 148; Verordnungen [Befehle] regierender Machthaber. 24, 52. — Vōr- [1; 2]: s. nach-o., z. B. auch: Ich weiß es, daß mir Gottes Macht | hat vorgeordnet, vorgedacht, | mir vorgesorgt und vorgewacht | in diesen Finsternissen. 6, 155, Alles vorsorgend angeordnet. — Zū- [1]: bei-o., ordnend zufügen: Ihm einen Fürsprecher zugeordnet. B. 22b; 26, 312 (s. I unter-o. 1); Fürsten, deren Hand die Bürger dem Gesammtstaat mit seinen Rechten und Pflichten zuordnete. (Hausbl. 57) 1, 2; v. (s. I unter-o. 1b); Aus diesem Grunde wurde ein neues System organischer Kräfte den zwei vorhergehenden zugeordnet. 688a etc.; Zuordnung. hagen Fr. 403 etc. — Zusámmen- [1]:
1) gemeinsam ordnen. —
2) ordnend zusammenbringen: Die Monstranz, deren Schmelz und Edelsteine er zusammengeordnet hat. 15, 169; Ordnet er seine Erfahrungen, so gut es gehen will, zusammen. 39, 188: Ich kompilierte und ordnete zusammen und schrieb wieder etc. 14, 208. Auch rel.: sich in Ordnung zusammenfügen. Anthr. 146. —
3) (s. 2) Für Zusammenordnung einzelner Schätze Sorge tragen. 26, 272. — Zwíschen-: ordnend zwischenschieben etc.
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