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ordnen
Ordnen, tr., zuw. auch ref. und intr. (haben):
1) Etwas in all seinen Theilen und Verhältnissen nach einem festen, das Ganze bestimmenden und regelnden Plane einrichten, eig. und zunächst, insofern alle einzelne Theile sowohl in ihrer wechselseitigen Beziehung unter einander als in der zum Ganzen ihre gehörige bestimmungsgemäße Stelle einnehmen, dann auch verallgemeinert: Eine Bibliothek, die Bücher der Bibliothek o.; Etwas nach äußerlichen, nach innerlichen Merkmalen, übersichtlich, bequem, richtig, falsch, nach einem falschen Princip, alphabetisch o.; Personen nach der Größe, dem Alter, dem Range o. etc.; Die Theile zum Ganzen, die Blumen zum Strauß o. etc.; Josua .. macht[e] sich auf und ordnet[e] das Volk und zog etc. Jos. 8, 10; David ordenet[e] das Volk, das bei ihm war. 2. Sam. 18, 1; Herr .., du hast sie [deine Werke] alle weislich geordnet. Ps. 104; 24 etc.; Schon o. sie den Zug im Trauerhaus. Cham. 4, 69; Mit Weisheit und Verstand | ordnete des Schöpfers Hand | alle Dinge. Gleim; Die vielen Geschäfte, die ich unvollendet liegen ließ, so zu o., daß ein Nachfolger da anfangen kann, wo ich’s gelassen habe. G. 9, 56; Der Schöpfer .. hat beide Verwirrungen in einander geordnet, um eine durch die andre zu zähmen. H. Ph. 3, 271; Wenn das Verworrene geordnet, das Schwankende bestimmt worden. WHumboldt 8, 393; Die Freiheit des Einzelnen war durch keine weise Gesetzgebung gemäßigt und zur Einheit geordnet. FSchlegel GR. 257; Ordnet . . das flatternde Haar . . | zum geknoteten Wulst. V. 1, 156 (s. das Folg. und 2).
a) refl. z. B.: Der Sand auf der schwingenden Tafel ordnet sich zu regelmäßigen Gestalten, den sogenannten Chladni’schen Klangfiguren; Die Leute o. sich zum Festzuge; Der Zug ordnet sich; Ich bin vorläufig nur bemüht, den Stoff vollständig zusammenzubringen, o. wird er sich später schon etc.
b) intr. (ohne Nennung eines Obj.): Der Geist ward Herr über das Wüste, aber er ordnete, sichtete, festete [es] nicht allein; er that mehr, er schuf aus dem Nichts ein Etwas. Alexis H. 1, 1, XVII; So stellt sich .. nach und nach die Methode von selbst her und Das, was ohne Ordnung aufbewahrt worden, gereicht Dem, der [es] zu o. weiß, zum größten Vortheile. G. 39, 219; Die Fürstin .. ordnete in einer Anzahl von Packeten. Gutzkow R. 9, 266, stöberte darin, sie o–d; Ich ordnete scharf nach der Richtschnur [die einzelnen Theile]. V. Od. 23, 197, s.c u. 2: Klinger.
c) (s. b) im Partic. Präs.: Der o–de Verstand; Es fehlt hier an der o–den Methode, an der o–den Hand; Der haushälterischen, o–den Biene. H. Ph. 10, 164 etc., s. auch 2.
d) adjekt. im pass. Partic.: Die geordneten, wohlgeordneten Theile; Ein (wohl)geordnetes Ganze; In wohlgeordneten Staaten, Haushaltungen; Ein falschgeordnetes System ist schlimmer als gar keins; Das scheint mir Alles für die Ewigkeit | gegründet und geordnet. G. 13, 347; So freut man sich hier des glücklichen Geschicks, welches diesem Chaos zu Theil ward, entwickelt, gesondert und einer schon lebendig geordneten Welt einverleibt zu werden. 26, 310; Ziehn in geordnetem Pomp vornehm und prächtig daher. Sch. 57b; An .. geordnetem Geiste des Herzens. V. Od. 11, 337; 18, 249 etc., auch: Dem Cornelius hatten sich | diesesmal die andern Meister, | sonst wohl gleich geordnet ihm | alle schweigend unterordnet. Rückert 1, 56, mit ihm auf gleicher Stufe stehnd, s. neben-, über-, unter-o., nam. 1b; ferner in Bezug auf die Steigrung: Macedonien stand .kräftiger nach außen und wohlgeordneter als es je war. Falmerayer Mor. Mor. 1, 28; Die freieste, wohlgeordnetste und glücklichste Republik. W. 32, 7 etc., vgl.: Eine besser —, die best geordnete Sammlung etc.; ferner als Ggstz.: In das ungeordnete Chaos Licht und Ordnung bringen etc. Dazu: Die Ungeordnetheit in diesen Naturen, der Mangel an feinem Gefühl. .. Forster hat unter Allen die meiste Geordnetheit. Knebel 1, 142. 2) (s. 1, woran es oft ganz nahe grenzt): Etwas o. (in gehobner Rede; gw. an-, ver-o.), darüber eine für zweckmäßig erachtete Verfügung treffen, so darüber bestimmen, es festsetzen, und so auch: Einen zu einem Amt etc. o. (gw. ver-o.), ihn einsetzen, ihm seine Stelle, sein Amt, seine Befugnis anweisen und bestimmen etc., z. B.: Den Stamm Levi sollst du nicht zählen noch ihre Summa nehmen unter den Kindern Israel, sondern du sollst sie ordenen zur Wohnung bei dem Zeugnis [zur Stiftshütte] und zu allem Geräthe etc. 4. Mos. 1, 50; Ordne sie Alle, daß sie ein Amt haben in der Hütte des Stifts. 4, 23; 29; Sie ordenten ihnen hin und her Ältesten in den Gemeinden. Apostg. 14, 23; [So] ordenten sie, daß Etliche hinaufzögen. 15, 2; Daß ich dich ordene zum Diener. 26, 16; Das Andere will ich ordenen, wenn ich komme. 1. Kor. 11 34; [Der Höchste wird] forschen, was ihr [Könige] ordnet; denn ihr seid seines Reichs Amtleute, aber ihr .. thut nicht nach Dem, Das der Herr geordnet hat. Weish. 6, 4 ff.; In allen Landen hat er Herrschaften geordnet; aber über Israel ist er selbst Herr worden. Sir. 17, 14 etc.; So hat vielleicht der Zufall es geordnet. Cham. 4, 187; Auch sind die Geister geordnet, der Natur in ihrer geheimen Werkstatt zu helfen. Geßner 1, 75; Wer wagt ein Herrschendes zu leugnen? . ., doch wer hat .. Gesetz und Regel, | wornach es o–d [s. 1c] spricht, erkennen mögen? G. 13, 265; Der [dieser Wohnung] ist’s geordnet [vom Verhängnis bestimmt], daß nur schlechte Leute dahin kämen. Gotthelf Sch. 213; Dem o–den [s. 1c] Schicksal trauen. H. 11, 446; Ein Fest [an-] o. 8, 218; Konntest du über deine Erziehung o.? [s. 1b]. Klinger Giaf. 600; Der .. Prälat hat nicht Macht, Etwas zu ordenen .. ohne Bewilligung seiner Kirchen. Luther 5, 10b; Von Gott geordente Obrigkeit. 7b; Da würde freilich Nichts aus, denn Gott hat’s nicht so geordent. 118a; 119b; Daß solch Werk nicht zu oder um der Lust und Brunst willen geordent sei. 8, 22a; Christi, den er für uns zum Opfer geordent hat. 312b; Er ordnet, wo wir des Morgens zusammen trinken sollen. Möser Ph. 3, 56; Stumpf 392b; Da ihm die Götter geordnet die Wiederkehr in die Heimath. V. Od. 1, 17; Daß sie die Hochzeit o. und Brautgeschenke bereiten. 278; Nicht dir ist’s geordnet [vom Verhängnis bestimmt] . ., | im roßweidenden Argos den Tod .. zu dulden. 4, 561; 11, 560; 17, 186; 24, 34; Il. 18,95; Wiedasch Od. 1, 235 etc. 3) dazu:
a) Ordner (zu 1 u. 2), z. B.: Ein Ver- ein, in welchem ich der Ordner bin. Mügge Leb. 1, 164, der die Angelegenheiten des Vereins zu o. (2) hat; Tanz- ordner etc.; Geistige Mächte als Ordner des Lebens. Stuhr Rel. 20, es o–d, regelnd (1; 2); Der Ordner der Welt, Zeus. V. Od. 2, 147; 3, 288; Weltordner. Zschokke 1, 91 etc., auch Fortbild., z. B.: Die gewerbeordnerische Partei. Nat.–Zeit. 13, 441, die für eine Gewerbeordnung ist etc.
b) Ordnung etc.: s.u.
Anm. S. Orden, Anm. und vgl. bei Luther (s. o.) die Formen ord(e)nen; geordent etc.
Zsstzg. theilweis auch nur mit dem Obj. als Bstw. verschmelzend z. B.: Áb- [2]:
1) Einen a., ihn mit einem Auftrage absenden, deputieren; Eins ihrer Mitglieder auf die Leipziger Büchermesse abzuordnen. Börne Frz. 21; G. 16, 245; Sch. 979a; Wenn er einen wirklichen Esel .. nach Rom hätte a. wollen. W. HB. 1, 189 etc. Oft im pass. Partic. als Hw.: Er schickte täglich, um zu erfahren, was ich machte, und wenn der Abgeordnete mich nicht fand. G. 28, 45; O Sie, wie soll ich Sie nennen? Abgeordnete des Himmels. Pfeffel Pr. 9, 75 und nam.: Oldendorf ist [Landtags-]Abgeordneter durch ein Mehr von zwei Stimmen. Freytag DW. 465; Die Kammer der Abgeordneten, Abgeordnetenkammer etc.
2) Etwas a. (im Ggstz. zu an-o.), z. B.: Er ordnete ab, was ihm mißfiel. JP. 21, 94; 16, 9 etc.
3) Aufträge des Ab- ordners (1).
4) Abordnung:
a) (s. 1) das Deputieren und (mit Mz.) die Deputation: Die Universität, deren Abordnung vor ihm erschien. Nat.–Zeit. 10, 127.
b) (s. 2) Die Traueranordnungen und Abordnungen. IP. 1, 106 etc.
Än-:
1) [1] ordnend aneinander reihen: Wie Schädel Schädeln angeordnet paßten. G. 2, 90; Erbaut’ ich das Ehegemach .., | häufige Stein a–d. V. Od. 2, 193.
2) [1] angeben und bestimmen, wie, nach welchem Plane Etwas sein, geschehn soll, arrangieren, einrichten (vgl. als sich ganz nahe damit berührend 3), auch refl. und intr.: Die Gesellen führen den Bau aus, wie ihn der Meister angeordnet hat; Wie reich und schön sich Alles in den wenigen Stunden anordnete. Cham. 4, 266; Alles geschah pünktlich, sie wuste anzuordnen, ohne daß sie zu befehlen schien. G. 15, 52; Aufs Neue ward die Frage, inwiefern das Bild noch zu erhalten sei, nicht ohne manchen Streit unter Künstlern und A–den besprochen. 31, 64 etc.
3) [2] bestimmen, verfügen, daß Etwas sein soll (vgl. 2 und ver-o., das einen mehr unmittelbaren Befehl enthält): Gebete für den Fürsten in den Kirchen, einen Bußtag, Hoftrauer a.; Die angeordnete Jagd abbestellen; Der Arzt hat dem Patienten Pillen verordnet und zugleich angeordnet, daß des Nachts Jemand bei ihm wache etc.
4) ungw. (s. bei-o.): Nicht nur jeder Häuptling, sondern auch jeder Angeordnete. G. 27, 32, der nicht so hoch wie der Häuptling steht, ohne ihm jedoch untergeordnet zu sein. 5) Der Anordner (3) jener Inschrift. G. 27, 516, Der, der angeordnet, daß diese Inschrift dort ihre Stelle finde etc.; Der Schthen Gesetzgeber und Anordner (2) ihres Regiments. Zinkgräf 1, 296 etc. 6) Hatte sich Freunde in Anordnungen (2; 3) von mancherlei Festen erschöpft. G. 15, 248; Anordnung für Zufall und Zufall für Anordnung auszumünzen. IP. 1, 18; 106 (s. ab-o. 4b); Geometer, denen Euklid’s Anordnung (2) mißfiel. Raumer Päd. 3, 1, 178; Den Anordnungen (2; 3) des Arztes Folge leisten, nachkommen etc. Āūf- [1]: in Ordnung aufstellen: In hellen Gallerien aufgeordnet finden sich die drei Reiche der Natur. G. 26, 310; 287 etc. Bēī- [1]: einem Hauptsächlichen (einer Hauptperson etc.) als zugehörig, zur Unterstützung etc. beigeben, beifügen (s. zu-o., vgl. neben-o. und an-o. 4, mit-o. 2, nach-o. etc.): Ordnete dem Regisseur einen berathenden Ausschuß bei. Devrient 2, 394; Ist die Poesie entwürdigt, indem sie der Redekunst bei-, wo nicht untergeordnet wird. G. 4, 236; Seinem Vater in diesem Amte beigeordnet. W. 13, 67 etc. Eīn- [1] ordnend einreihen, einfügen: Einen allgemeinen Plan, nach welchem man die einzelnen Blumen hätte e. können. G. 20, 184; Daß mancher Einzelne in seinem persönlichen Werth entschieden hervortrat, der sich bisher im bürgerlichen Lebens- und Staatsgange ohne Bedeutung eingeordnet und eingeflochten gesehen. 25, 171; 26, 247; Unsere Zustände kennen zu lernen, sie ihren Begriffen ein- und unterzuordnen. 27, 144; In die verschiedenen Fächer eingeordnet. 325; 38, 76; 39, 132; Zelt. 5, 21; Dem einigen Deutschland eingeordnet und einer deutschen Gewalt untergeordnet. Perthes Leb. 2, 169; Prutz DM. 1, 2, 817; Geordnet ist die Welt, du ordne dich ihr ein. Rückert W. 4, 243 etc.
a) Nbnf.: Die Kirche ist dem Staat nicht über-, weder unter-, noch nebengeordnet, sie ist ingeordnet. Jahn V. 130.
b) dazu: Zur Einordnung der Sinneswerkzeuge in die Schädelkapsel bedient sich die Natur eigenthümlich gestalteter Knochen. Burmeister Gsch. 402 etc. Hín- [2]: Schlegel Gd. 1, 90. Mít- [1]:
1) gemeinsam ordnen.
2) bei-, neben-o: Die Bildhauerkunst .., mit deren Abnahme und Untergang auch alles Mit- und Untergeordnete sich verloren. G. 31, 301; Einem Komissär der Republik. . . Ein zweiter Mitgeordneter [2: Mitdeputierter etc.]. 33, 231 etc.
3) dazu: Mitordner (1) und Mitregulatoren des großen Naturhaushaltes. Tschudi Th. 66 etc. Nāch- [1]: nachträglich oder nach eines Vorgängers Muster ordnen etc., auch: so ordnen, daß das genannte Obj. nachfolgt, erst die zweite Stelle einnimmt, nam. im Partic. (subst.): Der Nachgeordnete, Kreisnachgeordnete (früher im deutschen Staatsrecht der dem Kreisobersten zunächst Beigeordnete) etc. Nêben- [1]: ordnend neben etwas Andres, d. h. in gleiche Reihe damit stellen, koordinieren, s. d. und beiv.; ein-o. (a): Daß man insofern jene nicht dieser unbedingt unter-o., sondern beide nur n. soll. DViertelj. 1, 2, 92; Nebengeordnete Sätze etc. Ob- [1]: über-o.: Die Obern und Vorgesetzten. . . Den Obgeordneten als Kennern etc. G. 26, 249. Ráng- [1]: dem Rang nach ordnen: Daß man auf diese Weise den Dichter so richtig rang- ordnet, wie Linnäus die Nachtigallen. IP. 3, 4, s. Rang- Ordnung. Schlácht- [1]: (scherzh.) in Schlacht- Ordnung (s. d.) stellen: Sich sch. Droysen Ab. 1, 321. ūber- [1]:
1) ordnend über Etwas (Untergeordnetes) stellen, s. ob-o.: Eine ihm übergeordnete Person. Kompert Pfl. 1, 133 etc., s. ein-o. (a).
2) dazu: Das Verhältniß der Überordnung und Unterordnung zwischen den Fürsten und Edlen. Rüstow gK. 2; Lewald W. 1, 221 etc. Um- [1]:
1) anders ordnen, ordnend umstellen: Die zwei neuen Bände kleiner Gedichte habe ich mehrmals umgeordnet. G. Zelt. 4, 72; Hausbl. (57) 1, 39; Raumer Päd. 3, 1, 178 etc.
2) dazu: Bei Erweiterung des Wissens macht sich von Zeit zu Zeit eine Umordnung nöthig. G. 3, 285; Eine Umstellung und völlig neue Um- ordnung der ganzen Bibliothek. Guhrauer Less. 2, 251; Kohl Pet. 1, 271; A. 1, 402 etc. I. Unter- [1]:
1) ordnend unter Etwas (Übergeordnetes) stellen, subordinieren (s. II): Welch eine weit größere Masse von Jdeen muß er .. einander u., vereinbaren können! Engel 4, 11; Ver- ordnung, durch welche das ganze Agentenwesen der Kontrolle der Behörden untergeordnet ward. Gartenlaube 9, 411a; Daß dem Vorgesetzten nur solche Mitarbeiter zu- und untergeordnet werden, welche in gleichem Sinne .. fortarbeiten. G. 26, 312; Daß jedes einzelne Phänomen sich in den Kreis mit allen übrigen stellen, sich ordnen, sich u. muß. 29, 431 etc., s. bei-, ein-o.
a) auch refl.: Sich Einem (freiwillig u.; Dein milder Sinn ist auf dem besten Wege, sich diesem Taugenichts unterzuordnen. Gutzkow R. 4, 228 etc.
b) im adjekt. Partic.: Unhöflich sind nur Gleichgestellte, ein Untergeordneter [Niedrer], der eine Freundlichkeit nicht dankbar aufnimmt, ist unartig. Auerbach Leb. 1, 103; Indem er das Abgeleitete für das Ursprüngliche, das Untergeordnete für das Herrschende in seinem Weltsystem gestellt. G. 39, 235; Der in dem deutschen Literaturwesen zwar eine sehr untergeordnete, aber doch eine Rolle spielte. 22, 121; Sämmtliche Gesandtschafts-Untergeordnete. 102; Die ihm untergeordneten oder, besser gesagt, zu geordneten Kräfte. Prokesch v. Osten (DViertelj. 1, 1, 338); Eine untergeordnetere, die untergeordnetste Rolle etc., vgl.: Abstufung von der hohen göttlichen Natur zu der mehr untergeordnetern der Menschheit näher stehender Wesen. WHumboldt 3, 370; In beschränktesten und unter st geordneten Lebensverhältnissen. König (Monatbl. 1, 544a) etc. Selten = sich u–d, Sub- ordination zeigend, z. B. im Ggstz.: Des ununtergeordneten Rittmeisters. Börne 1, 229, unsubordiniert. 2) dazu: Unterordnung, s. über-o. 2; auch bei Einigen = Subordination, das Sich-U. II. Unter-: bei Einigen st. I, z. B.: Jn dem neuen Testamente u. sich sämmtliche Verfasser einer Persönlichkeit. Auerbach SchV. 240; 190; 265; Sie u. sich dem allgemeinen Plane des Staats. Fichte 7, 441; Die Schwäche unterordnet sich der Stärke. Liebig Chem. Br. 1, 76; Die Schulmeisterei dem höhern Geist und Sinn der wahren Erziehungskraft zu u. Pestalozzi 4, 297; Rückert 1, 56; Sie u. selbst dem Leibe sich zu Gliedern, | nur um sich zu erhöhn. W. 4, 241 etc. Ver- [2]: 1) (vgl. an-o. 3) durch Verfügung, wie es gehalten werden, was geschehen soll, bestimmen:
a) mit bloßem sachl. Obj. (das auch ein Satz sein kann): Wir v. und befehlen, daß etc.; Die Obrigkeit hat es so verordnet; Der Erblasser verordnet in seinem Testament, daß etc.; Sterben, eh von unsern Sachen | wir das Mindeste verordnet. Brockes 9, 571; Alte von Gott verordnete [eingesetzte] Zustände. Klencke Stolb. 1, 309; Daß aus Wälschlanden trefflich Rüstung in das Deutschland geschickt und verordent [bestimmt] gewesen. Luther 8, 252b; Ich ver- ordne [beordre] sogleich, sie kommen zu lassen. JvMüller 15, 76; Als man den Orden erst verordnet [eingesetzt, gestiftet]. Schlegel Sh. 7, 292 etc. Auch z. B.: Wenn ich vor einer schulverordneten Beichte einen sogenannten Beichtspiegel durchging. König (Hausbl. 56) 1, 143, eine Beichte, wie sie von oder in der Schule verordnet, vorgeschrieben ist.
b) mit Beifügung der Person, für die das oerordnete Obj. bestimmt ist, mit „für“ oder häufiger im Dat. (der zuw. auch als bekannt wegbleibt): Das Feld war von Pharao für die Priester verordnet [ihnen ausgesetzt, bestimmt], daß sie sich nähren sollten. 1. Mos. Sanders, deutsches Wörterb. II. 47, 22; Daß man Speise verordnet [besorgt, vorräthig] finde dem Lande. 41, 36; In dem Kampf, der uns verordnet [bestimmt, angewiesen] ist. Hebr. 12, 1; Ihr wollet mir ein Rennschiff und zwanzig Gefährten v. [geben; an-o., daß ich sie bekomme]. Schaidenreißer 7a; 12a etc.; Dem Patienten einen Aderlaß, ein Brechmittel, Pillen v.; Die verordnete Arznei etc.
c) mit Angabe Dessen, wozu das Verordnete dienen soll, bestimmt ist (s. d): Das Schiff, welches zu der Heimfahrt des Gasts verordnet war. Schaidenreißer 55a; Gleichwie, Der ein Haus baut, alle Gemach und Winkel verordnet zu besondern Bräuchen und Nutzen. Zwingli 2, 205 etc.
d) Eine Person etc. v., zu Etwas v., einsetzen, erwählend bestimmen; Daß er Amtleute verordne im Lande. 1. Mos. 41, 34; Da rief Josua zwölf Männer, die verordnet waren von den Kindern Israel. Jos. 4, 4; Wurden verordnet Männer über die Schatzkasten. Neh. 12, 44; Daß er ist verordnet von Gott ein Richter der Lebendigen und Todten [zu sein]. Apostg. 10, 42; Wurden gläubig, wieviel ihrer zum ewigen Leben verordnet waren. 13, 48; Von dannen sie verordnet waren .. zu dem Werk, das sie hatten ausgerichtet. 14, 26; Wo Obrigkeit ist, die ist von Gott verordnet. Röm. 13, 1; Welche er zuvor versehen hat, Die hat er auch verordnet [dazu bestimmt], daß sie gleich sein sollten dem Ebenbilde seines Sohnes . .; welche er aber verordnet hat, Die hat er auch berufen. 8, 29 ff. etc.; Da wurden von den Siegern Beutemeister verordnet. JvMüller 24, 147; V. sie [die Murmelthiere] eins aus ihnen zum Wächter. Stumpf 610a; Als er nun zum Sachwalter des Klosters von den Brüdern verordnet worden. Zinkgräf 2, 73 etc. Nam. auch im substant. Partic.: Die zum Geschäft Verordneten und ihre Begleiter. G. 20, 220 etc. und in Zsstzg. z. B.: Die Stadtverordneten, eine dem Magistrat zur Wahrung der städtischen Interessen beigeordnete Behörde etc.
2) dazu: Der Arzt schrieb ruhig an seinen Verordnungen [Recepten] weiter. Gutzkow Diak. 148; Verordnungen [Befehle] regierender Machthaber. W. 24, 52. Vōr- [1; 2]: s. nach-o., z. B. auch: Ich weiß es, daß mir Gottes Macht | hat vorgeordnet, vorgedacht, | mir vorgesorgt und vorgewacht | in diesen Finsternissen. Rückert 6, 155, Alles vorsorgend angeordnet. Zū- [1]: bei-o., ordnend zufügen: Ihm einen Fürsprecher zugeordnet. Fischart B. 22b; G. 26, 312 (s. I unter-o. 1); Fürsten, deren Hand die Bürger dem Gesammtstaat mit seinen Rechten und Pflichten zuordnete. Höfer (Hausbl. 57) 1, 2; Prok. v. Osten (s. I unter-o. 1b); Aus diesem Grunde wurde ein neues System organischer Kräfte den zwei vorhergehenden zugeordnet. Sch. 688a etc.; Zuordnung. Rollen- hagen Fr. 403 etc. Zusámmen- [1]:
1) gemeinsam ordnen.
2) ordnend zusammenbringen: Die Monstranz, deren Schmelz und Edelsteine er zusammengeordnet hat. G. 15, 169; Ordnet er seine Erfahrungen, so gut es gehen will, zusammen. 39, 188: Ich kompilierte und ordnete zusammen und schrieb wieder etc. W. 14, 208. Auch rel.: sich in Ordnung zusammenfügen. Kant Anthr. 146.
3) (s. 2) Für Zusammenordnung einzelner Schätze Sorge tragen. G. 26, 272. Zwíschen-: ordnend zwischenschieben etc.