Faksimile 0471 | Seite 469
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Oheim
Ōheim, m., –(e)s; –e; –chen; -:
eine männl. Pers. im Verh. zu Neffe (s. d.) od. Nichte, Onkel (s. Anm., vgl. Vetter etc.): O. väterlicher-, mütterlicherseits, s. Vater-, Mutterbruder; Jch will nicht sagen, daß sie meine Tochter sei, | doch hab ich stets als O. Vaterrecht auf sie. 6, 291; Meinen Großvater und meine O–e. 20, 53; Mein O. giebt mir die Feder etc. . . Den Befehl meines Onkels, wie es einer gehorsamen Nichte geziemt, zu erfüllen. 30, 333; Wenn ich .. als ein wahrer O. in der deutschen Komödie meinen Unmuth auslasse. 336; 5, 275; 276; 277; 33, 317 etc.; Sch. (s. Anm.); „Mißnehmt nicht, O., da wo ihr nicht solltet.“ | Nehmt nicht, mein Vetter, da wo ihr nicht solltet. Schlegel Rich. II 3, 4; Da mit Strafred’ und Ermahnung | sie der O. so in Angst hält. V. H. 1, 190; Nicht sollst du mir spielen den O. [den strengen Tadler]. 2, 134; Sohn, sprach sein O. zu ihm, der heil’ge Vater in Rom. W. 20, 8 (ältre Lesart: sprach zu ihm sein Öhm, s. u.); Zunz (3. Mos. 20, 20 etc.), bei Luther „Vetter“ etc.; Der verwittwete After-O. Zschokke 8, 315 (s. I. After, Anm. 2); Groß-O. JoMüler 1, 415; W. HB. 1, 121 (O. eines der Eltern, vgl. Großvater etc.); Stief-O. etc. Bursch.: O. (wie Vetter) als Bez. des Gläubigers. Vollmann 347.
Anm. Ahd. oheim, mhd. oheim, oeheim, óhem, óme (Mutterbruder und Schwestersohn) s. Wackern. Gl. 415). Nbnf.: Ohm. m., –(e)s; –e, z. B.: Ließ heraus sie, Basen, Ohme. Freiligrath H. 169; Da kamen Vettern, guckten Tanten, | es kam ein Bruder und ein Ohm. G. 1, 169; Den Mann, der ihr als Bruder oder Ohm, | als Vetter oder sonst als Sipp verwandt. L. Nath. 4, 7; Sch. 428a etc.; vralt.: Sein Vetter und sein Ohme. Am. 6, 10 [von Ade- lung gemißdeutet: Tante], und Mz.: Lustig ihr Brüder und Ohmen des Weines. Logau 2, 2, 7 (verallgemeinert für „Trinkgenossen, s. u.), auch: Lieben Freund, Neffen, Ohemen, Kurfürsten! etc. Kaiserl. Edikt (s. Luther 1, 456a). Öfter mit Uml.: Öhm, m., –(e)s, (–en); –e, z. B.: An Karl, den großen Öhmen. Freiligrath SW. 1, 50; Von solchen Öhmen [Neffen, Kindern der Muhme]. G. 5, 276; Einer meiner Öhme. Heine Verm. 1, 110; Die alten Öhme und Vettern. Immermann M. 1, 336; Card. 12; Müllner 7, 258; 269; Der Öhm und Ahnherr dieses Kaiserhauses. Sch. 365a; 441b; Seine stolzen Öhme. 455a; Aus Scham vor seinem Öhme. Uhland 483; Den Öhm. 389; W. 20, 30 (s. o.); Att. M. 2, 2, 80 etc., vergl. (nam. in Bezug auf die Bed.). Brem. Wörterb. 3, 265; Oom = Onkel; Vater- und Mutterbruder; Om(e) = Vetter, Neffe und Geschwisterkind; Omken (Öhmchen) Kosebez. für Pers., mit denen man vertraut ist (ohne daß sie grade verwandt sind) etc. Richtenhofen und Frisch 2, 30a, wo auch (als vralt.) erwähnt ist: Der Ohm, als Bez. der Zunftgenossen bei den Münzern, Mz.; die Ohmen und dazu: Die Ohmschaft, die Gesammtheit dieser Zunftgenossen, vgl. Fortbild. wie: Oheimschaft, f.: das Verh. eines O–s (zu Neffe oder Nichte) und eine Gesammtheit von O–en; ferner: Oheimlich, a.: auf den O. bezüglich, von ihm ausgehnd etc. (s. onkelhaft), z. B.: Drob der alte Fritz erstaunte | und ihm eine gutgelaunte | o–e Nase gab. Freiligrath 2, 70, als O. ihm einen Verweis gab; Gestattet in o–er Weisheit, daß ich .. in neffiger Dummheit etc. Holtei Lammf. 1, 141; In dem o–en Hause. Keller gH. 3, 112; Mit dem o–en Ehepaar. 2, 419 etc. Jm gemeinen Leben gilt für O. gew. das frz. Onkel (s. d.), vgl. z. B. bei Sch. das Lustspiel: Der Neffe als Onkel. 647, dagegen z. B. in der Mar. Stuart: Mortimer: Man sucht euch, O. 407b; Sorgt, daß mein O. uns nicht überfalle. 409a; b etc.; Elisabeth: Euer O. gab | das Beispiel etc. 428a, vgl.: Euer Ohm, der stolze, | herrschwüth’ge Priester. ebd.; Jch segne meinen Öhm, den Kardinal. 441b, in welchen Stellen, wie in der gehobnen Rede übrh., das gew. Onkel nicht recht statthaft wäre.