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ober
Ōber: 1) präp. mit Dat., mundartl. und nur noch vereinzelt in der Schriftspr. statt über (s. d. †) mit Dat. und oberhalb (s. d.), z. B. (s. Schm. 2, 13) SClara EfA. 2, 675; Etwa 18“o. der Wasserfläche. Fallmerayer Or. 1, 149; Senkrecht o. uns. 155; 174; 198; 230 etc.; Unter ihnen und o. ihnen und an andern Tischen saßen mehrere Leute. Hebel 3, 314; In erst halb begrüntem | Eichbaums Wipfel o. ihr. Rückert 1, 56; Schücking HdZ. 1, 30; Spindler Stadt 1, 173; Steub DTr. 2, 14; Halb noch o. der Welle, die funkelte, schwebte die Sonn’ itzt. V. 1, 46 und dazu Anm. 185; H. 2, 199; Arat. 99 etc., vgl. nieder 1; Bober dem Born. Frankenberg. Chron. 36, s. binnen, Anm. 2) a.:
wie äußer (s. d.) im Posit. nur als attribut., nicht als prädik. Ew. od. Adv. vorkommend, wohl aber so im Superl., während der Kompar. fehlt. (Außerdem kommt nicht, wie bei äußer und inner als Fortbild. ein Ew. auf lich vor):
a) im Posit. als attrib. Ew., mit komparativischer Bed. = höher, sowohl örtlich (höher gelegen) als auch in Bezug auf Rangordnung, Stufenfolge, vgl. als Ggstz. unter und nieder, z. B.: Die o–n Zimmer, das o–e Stockwerk eines Hauses; In den o–n Zweigen eines Baums; Der o–e Mühlstein; Der o–e Lauf eines Flusses; Der o–e Teich; Das o–e Thor; Die Thüren, die untre so wie die obre, des Weinbergs. G. 5, 32 etc.; Die o–n Stufen einer Leiter, auf der Leiter der Staatsämter erklimmen; Aus der niedern in die o–e Abtheilung versetzt; Für die o–n Klassen des Gymnasiums; Die o–e Gerichtsbarkeit etc. Auch als Bstw. in vielen Zsstzg., z. B.: O.-Rhein etc., -Deutschland etc., -Tertia etc., -Förster, -Forstmeister (s. 4c) etc.; -Fläche etc.
b) im Superl. als attrib. Ew. (vgl.
a) = höchst: Es hat manche Annehmlichkeiten, in einem o–n Stockwerk zu wohnen, aber nicht im o–sten; Er ist in der o–sten Klasse, aber noch nicht in der o–n Abtheilung derselben; Die o–sten Zweige abhauen; Die o–sten Spitzen; Auf der o–sten Stufe der Leiter, der Würden stehn; Die (aller-)oberste Stelle einnehmen; Der aller-o–sten Behörden. G. 27, 109; Ihr [der Noth] ernster Wink | ist o–es Gesetz. 13, 69, über das hinaus es kein höhres giebt etc. Nbnf. mit Uml.: Die öbersten Väter der Gemeine. 4. Mos. 31, 26; Durch die öbersten Teufel treibt er den Teufel aus. Mark. 3, 22; Durch Beelzebub der Teufel öbersten (s. c und 4c). Matth. 12, 24; 9, 34; Sir. 4, 3; Luther 6, 485a; 8, 17b; Es solle sich Keiner den öbersten Bischof der ganzen Christenheit nennen, wie .. auch der römische Bischof nicht der öberst (s. c) über die ganze Christenheit zu nennen sei. 218a; 252a etc., während er (s. 4c) als Hw. zur Bez. eines o–sten Vorstehers etc. die Form ohne Uml. hat; Des öbersten Tisches. Moritz R. 1, 6; Der öberste unter den Hirten. V. Th. 8, 87; 25, 149 etc. (vgl. plattd. böbelst), ferner in veralt. Form (vgl. mhd. ob(e)rist, dessen i den Uml. in öberst bewirkt und z. B.: Wie er der allermächtigiste, also auch der allerreich iste etc. Schaidenr. 14a etc.): Der obrist Bundeshauptmann. Berlichingen 147a; Mit dem obristen Befehlhaber im Götzentempel. Olearius Baumg. 91b; Der oberist Regierer. Stumpf 311a; An dem obristen Theil des Ports. Schaidenreißer 55b etc., vgl. auch: Wir Deutschen haben den Namen Gott vom Guten genommen und dem obresten Guten angelegt. Zwingli 2, 203 etc., s. c u. 4. c) (s. b) der Superl. auch als prädik. Ew., z. B.: Dieser Schüler ist der o–ste in der Klasse (s. 4c); Dies Gesetz ist das o–ste etc., und adverb., selten: Seraphim, die o–st [als die obersten unter den Engeln] prangen. Arndt 325 etc., häufiger: Er sitzt am o–sten [höchsten] und gw.: Zu o–st im Hintergrunde steht die Orgel. Forster A. 3, 9; Gotthelf G. 276; Wenn ich .. den Kopf zu o–st mich in diese Grube stürzte. W. 12, 107; Zu o–st auf dem Mast. 275; Zu o–st unterm Dach. 15, 55 etc.; Das Unterste zu o–st kehren. L. 11, 303 (s. 3); Alles zu unterst und zu o–st kehren. Kohl Südr. 1, 292, Etwas ganz auf den Kopf stellen etc. Auch veralt. etc. (s. b): Zu öberst und: Nachdem er nun den Thurn zu obrist aufgestiegen. Opitz 2, 151; Zu oberist im Gebirge. Stumpf 547a; Zu oberist an der Grimslen. ebd. etc. 3) substantivisch:
a) sächl.: Das O–e, das Höhere und: das O–ste, das Höchste, das oben und zu o–st Befindliche etc., z. B.: Das O–e [Himmlische] dem Untern [Irdischen] aufzuopfern. G. 22, 224; Das O–ste zu unterst zu kehren. L. 11, 223 (s. 2c), auch flexionslos: Soll ich diesen Kerl das O–st zu unterst unters Firmament wie einen Kegel aufsetzen? Sch. 122b etc. Hierher gehört auch (östreich., bair., s. Schm. 1, 13): Keine Milch und vor Allem kein vollsaftiges Obers (so nennen sie hier den Rahm). Auerbach Tag. 159; Im Milchrahm des Kaffes, im sog. Oberst. König (Hausbl. 56) 1, 225 etc., und als masc.: In einer von Saphir gegebenen Akademie, die den Hof, die höchsten Würdenträger des Staats und den „Obers“ der Gesellschaft versammelt hatte. Gutzkow R. 3, 316, s. Krême. 4) substantivisch, persönl.:
a) im Posit., flektiert, wie subst. Ew. überhaupt: Der O–e, der Vorgesetzte, z. B.: des Klosters, eines Ordens; Mein O–er, mein Vorgesetzter etc. und nam. in Mz.: Ausführen, was die O–n befehlen; Den O–n gehorchen; Es praßten bei uns die O–n [Großen etc.] und raubten im Großen | und es raubten und praßten bis zu dem Kleinsten die Kleinen. G. 5, 54 etc., auch in Zsstzg., z. B.: Den Jesuiten-O–n zu klagen ihre Noth. Cham. 3, 330; Ohne Vorwissen und Genehmigung der Ordens-O–n. W. 18, 204 etc. Daneben findet sich auch: Der Oberer, –s; uv., z. B.: Des Oberers Meinung entscheide! Baggesen 2, 363 etc. und weibl., nam. von der Vorsteherin eines Nonnenklosters: Die Oberin von Ste. Claire. Hartmann (Volksz. 9, 139); Begab sich in das Kloster und ließ sich bei der Oberin melden. Lewald Reis. 2, 386 etc., vgl. Abenteurer, Anm., erobern 3c und b, vgl.: Die Greisin zu: der Greise und der Greis.
b) Der Ober, –s, –n; uv., –n: (s. a und c) nam. in den deutschen Karten die Figur, die ihrem Rang nach zw. dem König und dem sog. Unter steht und so nach den vier Farben: Eichel- oder Ecker(n)-, Herzen-, Laub- und Schellen-O., bei Spate O.-Mann (1236 u. 1079 etc.). Selten sonst: Da galt kein Unter und kein Ober | auf gleicher Hirtenflur. V. 3, 180, keine Rangverschiedenheit, wo man es auch als neutr. fassen könnte, vgl.: kein Unten und Oben etc.
c) im Superlat. s. 2b und c, z. B.: Wer ist der O–ste [o–ste, erste Schüler] in der Klasse? etc.; Du bist .. der „öberst“ im Opfer und der „öberst“ im Reich . .. Du sollst nicht der „Oberst“ sein. 1. Mos. 49, 3 ff.; Wer hat dich zum „Obersten“ oder Richter über uns gesetzt? 2, 2, 14; Den Obersten in deinem Volk sollst du nicht lästern. 22, 28; 24, 11; Alle Obersten der Gemeine. 34, 31; 1. Kön. 8, 1; Dan. 2, 48 etc.; Den andern Pfaffen und Obristen des Platzes. Olearius Baumg. 91b; Diokletianus, Mehrer des Reichs, „oberister“ in der Pfaffheit, oberister in Sarmatia, oberister in Persia, oberister Zunftmeister etc. Stumpf 396b; Der Titel eines jeden Obristen des Reichs. 311b; 756b; Den Obristen der Häscher. Tieck A. 2, 136 etc. So als Bstw. in Titeln (s. 2a): Oberst- od. Obrist-Wachtmeister; Der Obristforstmeister. JP. 1, 4 etc. Am häufigsten als Bez. eines best. Rangs beim Militär, früher = General (der o–ste Führer des Heers), jetzt = Regimentskommandeur, Kolonell: Mit dem Oberst. Börne 2, 154; Daß sich bereits der Obrist eingefunden. Cham. 6, 279; Wo sind die Obriste? 5, 231; Ein Brief seines Obristen. G. 18, 254; Der Obriste. Hebel 3, 308; Geh zum Obrist! Lewald W. 1, 287; Zu seinem Obristen. 287; Der Oberste wünscht sich zum General. Nicolai 1, 71; Der Obriste. Pfeffel Pr. 8, 91 etc.; Von seinem Oberst. Pröhle J. 120; Der Piccolomini . .., den haben sie sich .. | zum Oberst gesetzt. .. Aus des Obersts eignem Munde. Sch. 326b; Officiere kann er und Obersten machen. 328a; Obrist bei einem Kürassierregiment. . . Mehrere Obersten. 331; Von 30 Regimentern .. die Obersten. ebd.; Obrist Buttler. 332b [im Pers.-Verzeichnis: Chef eines Dragonerregiments]; Hört mich, Obersten! 344a; Obrister Johann Michel von Obentraut. Zinkgräf 1, 150; Ging mit seines Gegentheils Obersten einem spazieren. Derselbe Obriste. 2, 23 etc. Dazu für die Frau eines Obersten: Die Oberstin, z. B. Knebel 3, 6; FLSchröder Beitr. 1, 3, 85 etc.; Sealssield Leg. 3, 111 etc. und Obristin. Zsstzg. z. B.: O tapfrer Feld- obrister. Olearius Baumg. 64a [General]; Sächsische Kriegsobersten. Fouqué Dr. 1, 57; Ein Kriegs-Obrister. Zinkgräf 1, 268; Als Civilis und sein Mit oberster [Mit- Feldherr] mißhelliger Meinung waren. 292 etc. Fortbild., z. B.: Mit meiner Oberstenschaft [Würde eines Obersten] werde es nun auch bald ein Ende haben. Stahr Rep. 2, 274.
Anm. S. Ob I, Anm. Dazu mundartl. auch: Die Obern, ein oben befindlicher Platz zur Aufbewahrung, z. B. Getreide-, Heu-, Span-Obern. Schm., vgl.: Die Oberte = Heubucht. Stalder.