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Nuchternheit
Nǘchternheit, f.; –en:
1) (ohne Mz.) das Nüchternsein, s. I. Nüchtern, worauf die Hinweise in [ ] sich beziehn:
a) [1]: Etwas gegen die N. genießen. V. 1, 189; Die Morgen-N. Kohl Pet. 2, 14.
b) [2]: Aus dem Rausch zur N. erwachen etc., s. d.
c) [3]: Er sprach bei jeder Gelegenheit von den Vorzügen der N. und und trank immer dazu wie ein Andrer. W. 5, 236 etc.
d) [4a] Besonnenheit: Die N. und Geradheit darf nie und nimmer Schleichwegen und Verderbnissen Platz machen. Auerbach Gv. 347; Daß seine Nation aus dem .. Taumel zur N. erwachen werde. G. 33, 165; Ein Rathschluß mit derjenigen N. und Reife gefasst. Sch. 797b; Einen gesetzten, nüchternen Schurken .., der unter dem Schutz seiner N. etc. (s. e). W. 6, 84; Sein Tod am Kreuz hatte ihnen alle N. des gemeinen Menschenverstandes (s. e) wiedergegeben, die der gewöhnliche Zustand der Leute ihrer Gattung ist. 18, 305 etc.
e) [4b]: Die wehe N., die auf einen solchen Rausch folgt. Börne 5, 309; Sprechen doch selbst wir von einer uns nicht behagenden N. und fordern ein Gegentheil derselben. Daumer 1, IV; Diese unerträgliche Dumpfheit und N. Ense Denkw. 6, 5; Es hat geächtet dich [die Romantik] die N., | ach, und die Klugheit dieser hast’gen Zeit. Freiligrath 2, 26; Wenn er zwischen Iffland’scher N. und Schiller’scher Trunkenheit zu wählen hatte. Palleske Sch. 1, 329 etc., s. d.
f) [4c]: Die N. der Speisen; Von der N. einer russischen Fastenmahlzeit. Kohl Pet. 2, 174 etc.
2) etwas Nüchternes [4b], Schales, Geistloses: Eine so grenzenlose N. und Plattheit [wie Blumauer’s Äneīde]. G. 27, 372.