nöthig
Nȫthig, a.:
1) vralt., mundartl. (auch ohne Uml.) Noth habend (nothhaft 1), nothleidend, arm, dürftig (schwzr. nöth u. nöthig, s. d.). 2, 718 ff.; Gl. 412; Er sei immer n. (gelddürftig). G. 22; Sch. 191; Nothigen Zeiten. DTr. 2, 18; Vog. 2, 271; 371b; Armuth und Nothigkeit. etc.;Geld-n., Geldnoth (s. d.) leidend, geldbedürftig; Wasser(s)-n., von Wassersnoth leidend, vgl. auch: Bei-n., knapp, nicht ausreichend vorhanden. 3, 37b; 43b; Br. 5, 380. — 2) dringend erforderlich (s. benöthigen 2): Die n–en Kleider, Nahrungsmittel, Hilfsmittel; Ich nehme nur die zur Arbeit n–sten Bücher mit; Die n–en Anstalten treffen; Kenntnis des Englischen ist nicht grade n., aber sehr erwünscht; Wenn es n. ist; N–en Falls (s. d. 3b); Wenn du’s für unumgänglich n. hältst; Ich brauche nicht den ganzen Brief zu lesen, theil mir nur das N–ste daraus mit; Seine Miene sagt mehr, als n. ist, den Verdacht .. zu bestärken. Die mannigfaltige Habe .., | immer bereit zum Gebrauche, denn Alles ist n. und nützlich. 5, 8; Entbehrung alles n. lang Gewohnten. 13, 312; So macht sich schon die Censur n., um Dasjenige einzuengen, was etc. 39, 106; Das ist n. (s. Noth 1e), sehr n., höchst n. (bei etc. auch: hoch-n., vgl.: Hoch-n–ste Unterricht. 6, 420b) etc., ungw. ohne Uml.: Sehr no thig zur Nahrung muß der Zahn den Thieren nicht sein. 7, 1066. — Nam. auch:
a) Es ist od. wird n., mit abhäng. Satz, z.B. daß du zu ihm hingehst; — daß noch ein Lehrer angestellt wird; — noch einen Lehrer anzustellen; Deßwegen sei es nun n., daß ich Post nehme. 28, 306 etc.; Es ist n–er, im Fleische [zu] bleiben. 1, 12; Für euch ist es n–er, daß ich noch bleibe im Fleische. ebd. Dagegen vralt. eingeschobnes adverb. n. st. nothwendig (s. d.), nothwendigerweise: Die Sache muß n. dasein. vgl.: Es ist n., daß die Sache daist od. dasei. —
b) N. haben mit Accus. (oder Genit.) = bedürfen, brauchen (vgl. Noth 1e, — vrsch. c): Geld, noch 100 Thaler, einen Rock n. haben; Herr Kaiser, groß hab ich so eben Nichts n. 67b; Indessen hatte ich keiner Verstellung n., um ihn zu zeigen, daß etc. 23, 56 etc. —
c) Jch habe n., Etwas zu thun = ich muß es thun, es kann von mir gefordert werden, auch ohne beigefügten Infin. (vrsch. b): Ich will dir’s zu Gefallen thun, n. hab ich’s nicht etc. —
d) Etwas thut mir n. (oder Noth 1e), z. B.: Ein Rock thut mir sehr n. etc., auch: Es thut mir n., ich habe den Drang nach Leibesentleerung. — c) Zsstzg., z. B.: Ich glaube nicht einmal alles Wissens-N–e zu wissen, um etc. 39, 193, alles, was zu wissen n. ist u. ä. m.; nam. aber Ggstz.: Un-n. = nicht n., überflüssig (s. nothlos 1); Un-n–e Worte, Komplimente; Sich un-n–e Sorgen machen; Diese Bemerkung war un-n. etc. — f) dazu: Über die N–keit oder Un- N–keit der Anschaffung entscheidet die vorgesetzte Behörde; Die Unmöglichkeit und Un-N–keit einer Ausgleichung. Köhl. VIII etc. — Selten: Mit dem Wandertäschchen dann | voll N–keiten [n–er Dinge] zieht der Knabe fort. Laienbr. (1852) 34.
Zsstzg. s. 1; 2; 2e u. f.
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