Nota
~abene!
~a~bene!
Notabel
Notabilität
Notam
Notar
Notariat
notariell
* Nōt~a (lat.), f.; –s:
kaufm.: kurz ausgestellte Rechnung (od. Vermerk) über Einem etwas Kreditiertes, s. Note. —
~a(~)bene!~a(~)bene!: 1) als Jmperat.: = wohlgemerkt, — als Einschiebsel, um die Aufmerksamkeit auf Etwas bes. hinzulenken (oftabgekürzt: N. B.): Und n. keine Schulden. F. 152; Hätt’ ich einen Mutterpfennig, | n. nicht zu klein etc. 4, 191. — 2) als sächl. Hw.: Muß doch zuletzt auf Dasjenige, wor- auf wir festhalten, in einem N. hindeuten, wie er denn nach newtonischer Art die Hauptsachen in Noten und N. nachbringt. 39, 287; Dieses sei euch ein N.! [ein wohl zu Merkendes]. 2, 145; Abermal ein N. in eure Schreibtafel gemacht! 8, 186 etc., auch (vgl. Denkzettel): Einem ein N. auf die Backe schreiben, ihn (im Duell etc.) mit einer Schmarre zeichnen etc. —
~ābel, m., –s; –n: ein hervorragender, angesehener Bürger: Die Versammlung der N–n (1787) etc. —
~abilitǟt, f.; –en: 1) (ohne Mz.) das Angesehnsein, die Ansehnlichkeit. — 2) eine hervorragende angesehne Persönlichkeit. —
~am: in der Verbind.: Sich Etwas ad n. nehmen, es sich merken, beachten, zu Herzen nehmen. —
~ār, m., –(e)s; –e: eine zur Aufnahme rechtsgültiger Urkunden befugte und staatlich anerkannte Person: Vor N. und Zeugen Etwas aussagen, ausstellen etc. Oft in ganz lat. Form u. Abwandlung: Notari-us, Mz. -i (od. -en) etc. —
~ariāt, n., –(e)s; –e; –s-: das Amt eines Notars: Von N–s-wegen; N–s-Siegel, -Instrument etc. —
~ariéll, a.: vom Notar beglaubigt etc.
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