Note
* Nōte (lat.), f.; –n; Nötchen, lein; –n-:
1) = Nota (s. d. u. 2), auch z. B.: Bis die Kostes-N–n kämen. Sch. 234, die Kosten-, Advokaturrechnung etc. — 2) eine kurze schriftliche Aufzeichnung von Etwas zur Notiznahme (s. 1), nam. im diplomatischen Verkehr. — 3) N. gw. best. durch die Zsstzg.: Bank- N. = Bank-Zettel, -Schein, theils eine Aktie od. ein Antheilsschein an einer Bank, theils (u. zwar häufiger) von einer Bank ausgegebnes Papiergeld, z. B.: Englische Bank-N–n u. nach dem Werth derselben z. B.: Eine Pfund-N. (vrsch. 6e), Hundertpfund-N. etc. — 4) eine Anmerkung, eine sich auf Etwas — nam. auf einen Text — beziehende Bemerkung: Mir kommt es als eine Art N. unter Ihren [gw.: zu Ihrem] Text vor. Br. 1, 327; Doch bleibt immer das schönste Denkmal des Menschen eigenes Bildnis .., es ist der beste Text zu vielen oder wenigen N–n. 15, 156; 39, 286; Die Rechnungsableger lassen oft .. Fehker stehen, um den Abnehmern zu N–n [Monituren, Erinnerungen] Zeit und Raum zu lassen. Leb. 1, 10 etc. — 5) ein Erinnerungs-, Merkzeichen etc. — 6) Musik:
a) das Zeichen für einen Ton von best. Höhe, Tonzeichen: Eine hohe, tiefe N.; Im Violinschlüssel bezeichnet die N. auf der ersten Linie den Ton e, im Baßschlüssel g etc. Ferner in Bezug auf die Zeitdauer: Ganze, halbe, Viertels- etc. N–n; Eine punktierte N., deren Zeitdauer durch einen beigefügten Punkt um die Hälfte verlängert ist etc.; Kopf (s. d. 4a) der N., namentl. die Tonhöhe bestimmend; Schwanz der N., die Zeitdauer bestimmend; Ein-, zwei-, dreigeschwänzte (achtel, sechzehntel, zweiunddreißigstel) N–n etc. —
b) ein durch eine N. (s. a) bez. Ton: Die N. müssen Sie etwas länger aushalten; Er hat auf seinem Prolog gespielt, wie ein Kind auf der Flöte: er brachte wohl einen Ton heraus, aber keine N. Somm. 5, 1 etc. und übrtr.: Ihr wollt mich von meiner tiefsten N. bis zum Gipfel meiner Stimme hinauf prüfen. Haml. 3, 2; Die Modulation, die N–n der Rede. Jt. 1, 133 etc. Vrkl.: Kein Nötchen war, | das dir entging | von Kauz und Staar etc. 8, 70. —
c) in Mz. verallgemeinert, alle zur Aufzeichnung eines Tonstücks dienende Zeichen, also z. B. auch Pausen, Taktstriche etc. u. so: N–n = Tonstück od. Musikalien etc.; N–n schreiben; Wenn ich die N–n hätte, spielt’ ich’s Ihnen vor, ich kann nur nach N–n spielen; Geschriebne, gestochne, gedruckte N–n etc. —
d) sprchw., übrtr.: Nach N–n = gehörig, s. 1, 197; Draußen schneite es und fror nach N–n. Leb. 25; Einen nach N–n prügeln etc. Ferner: Es kommt ihm auf eine Handvoll N–n nicht an, er nimmt’s nicht genau.
e) Zsstzg. z. B. nach dem Instrument oder der Stimme, wofür die N–n best. sind od. dem vorgesetzten Schlüssel, z. B.: Alt-, Baß-, Sopran-, Geigen- od. Violin-, Klavier-N–n etc., ferner z. B.: Mönchs- od. Pfund-N–n (vrsch. 3), wie sie die alten Mönche schrieben, mit viereckigem Kopf (st. des jetzt gewöhnlichen runden), s. auch a und: Haupt-, Vor- N. eines Trillers. Kat. 68.
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