genossenschaftlich
Genóssenschaftlich, a.:
einer Genossenschaft (2) angehörig etc.: In einem und demselben g–en Verbande. 3, 22; G–e Rechte. Kl. 1, 359; Durch Entfesselung g–er Kräfte. 13, 31 etc. Zsstzg. s. die von Genossenschaft.
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