genössig
genössisch
Genöss~ig, a.:
gw. genössisch (s. d.) in Zsstzg.: Kinder von almosen-g–en Leuten. gH. 1, 230, aus der Klasse der Almosen-Genossen od. -Empfänger etc. —
~isch, a.: in Zsstzg., denen von Genossen(schaft) entsprechend, in der Bed.: zu einer solchen Genossenschaft, zu den Genossen gehörig, z. B.: Eid-g., s. Eidgenoß; Kirch-g., eingepfarrt. 2, 100; Zwischen Schwyz und Brunnen, welches dahin pfarr-g. [kirchg.] ist. 539; Das zeit-g–e Leben. SchV. 86; 380; Rob. 1, 40; Jahr 1, 272; Daß die Griechen .. nicht nur die zeit-g–en Völker, sondern selbst die spätern übertrafen. 1, 257.
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