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Genossenschaft
Genóssenschaft, f.; –en; –s-, s. Gesellschaft etc.:
1) (ohne Mz.) das Genoß- od. Genossen-sein, die Gemeinschaft: Aller Trost .. beruht .. auf unserer G. und Gleichheit mit den gewesenen Menschen. Grimm (Schlegel DM. 3, 55); Es theilt mit uns diese G. (s. 2) | Wein und Jugend, ein feurig Paar. Platen 2, 167 etc.
2) eine Gesammtheit von Genossen: Verbannt | aus menschlicher G. Bereich. Cham. 4, 20; Hochmögende G.! 76; Velthens G. [Schauspielertruppe]. Devrient 1, 242; Die Stärke dieser eigenthümlichen durch ganz Deutschland ausgebreiteten G. [der Turnerschaft]. Ense Denkw. 6, 228; Die G. junger Freundinnen. Schlichtkrull Lat. 9; Die G–en [Zünfte] hatten für die Güte der aus ihrem Kreise hervorgehenden Arbeit einzustehen. MorWiggers Volksw. 1, 13.
Zsstzg., entsprechend denen von Genoß (s. d.), zu [1 u. 2] z. B.: Die Bundes-G. [1, das Bündnis] mit dem Royalismus. Gutzkow R. 7, 471; Die chalkidische Halbinsel gehörte zur athenischen Bundes-G. [2]. Rüstow gK. 77 etc.; Die junge Dichter-G. [2]. Cham. 5, 30; Gesalbt zum Stellvertreter hab’ ich dich | der ganzen tollen Dichterlings-G. [2]. Platen 4, 182; Eid-G., s. Eidgenoß; Die .. | werden in’s Lands „Erbgenoschaft“ [1; 2] eintreten. PMelissus (Wackern. 2, 126 Z. 23), es erben; Die ganze Haus-G. [2]. W. 1, 32; 18, 272; Wackrer Freunde Kunst-G. [1; 2]. Cham. 4, 82; Von deren guter Gesinnung oder ähnlicher Lage oder voller Mit- G. [1] an dem glücklichen Schicksal sie die innigste, lebhafteste Sympathie erwartet. Engel 7, 285; G. 19, 33 ꝛc; Alles nun vergessen? | die Schul-G. [1], die Kinderunschuld? Schlegel Sommern. 3, 2; Eine treue Spieß-G. [2], sieben an der Zahl. Musäus M. 3, 73; In einer .. europäischen Staats-G. Görres Ver. 62; Die Reinheit der Stamm-G. [1; 2] und der Familie. Guhl GrR. 1, 200; Die Strang-G. [2, die zum Strang verurtheilten Delinquenten]. Musäus Ph. 4, 87; Sparta’s Waffen-G. [2] löste sich. Droysen A. 1, 234; Er hat .. die Zeit-G. [2] . . überflügelt. Heine Lut. 2, 81; Die ihre Verbindung unter und ihr Verhältnis zu einander wie die jeder andern Zunft-G. [2] einrichteten. Schütze HambTh. 7; Zwangs-G–en [2] für Drain-Anlagen. Nat.–Zeit. 14, 129, die zur Anlage zu zwingen berechtigt sind etc.